Europa entscheidet. Ein Jahr nach der EU-Erweiterung steht die EU-Verfassung vor ihrer Ratifizierung. Am 12. Mai hat der Bundestag entschieden, am 27. folgt der Bundesrat. In Frankreich steht das Verfassungsreferendum am 29. Mai auf der Kippe und damit das Versprechen, nach der Erweiterung auch die Vertiefung der EU durchzuführen.
Eine stärkere EU ist die einzig vernünftige Antwort auf die zunehmende Globalisierung. Die Nationalstaaten sind längst zu klein geworden, um den drängenden Herausforderungen in der Welt zu begegnen. Der Vertrag von Nizza war eine vertane Chance. Er macht die erweiterte Union nicht zukunftsfähig. Deshalb darf die Verfassung nicht scheitern.
Vor diesem Hintergrund ist nicht nachvollziehbar, dass ausgerechnet diejenigen, die große Erwartungen an Europa verkünden, sich einer demokratischeren und handlungsfähigen EU verweigern sowie ein Auseinanderfallen der Union provozieren. Europagegner und Nationalisten wärmen sich daran die Hände. Ein Scheitern der Verfassung würde Europa nachhaltig schwächen und die Union ihrer sozialpolitischen und friedenspolitischen Handlungsfähigkeit berauben.
Ein geeintes Europa wird niemals zustande kommen, wenn jede politische Richtung ihre eigenen Vorstellungen zum alleinigen Maß aller Dinge erhebt. Diese Verfassung ist weder sozialistisch, noch grün oder sozialdemokratisch. Sie ist auch nicht liberal oder konservativ. Es ist gerade der Charakter einer Verfassung, dass sie kein bestimmtes politisches Europa festschreibt, sondern einen Rahmen schafft, der allen politischen Kräften Handlungsspielräume zur Verwirklichung ihrer Ziele eröffnet.
Ein Nein zur Verfassung wäre auch ein Nein zu einer Neuausrichtung europäischer Wirtschafts- und Sozialpolitik. Erstmals bekennt sich die EU mit dieser Verfassung zur sozialen Marktwirtschaft und verabschiedet sich damit von ihrer reinen Marktfixierung. Das ist ein zentraler Fortschritt und eine völlig neue Berufungsgrundlage für die zukünftige soziale Ausgestaltung der EU.
Wer »Nein« zu dieser Verfassung sagt, sagt »Nein« zum Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention, verzichtet auf die Rechtsverbindlichkeit der »Charta der Grundrechte« und beraubt sich selbst einer guten Grundlage für die Wahrung und Durchsetzung der unveräußerlichen Menschenrechte, der individuellen Bürgerinnen- und Bürgerrechte und einer emanzipatorischen Politik. Im Übrigen besteht ein großer Erfolg der Linken darin, dass die Charta als erstes europäisches Dokument von der Unteilbarkeit der Grund- und Menschenrechte ausgeht, indem sie nicht nur bürgerliche Freiheitsrechte, sondern gleichzeitig auch soziale Rechte enthält.
Schwerwiegend wäre der außenpolitische Schaden: Ein Scheitern der Verfassung würde insbesondere die europäische Zerrissenheit gegenüber dem völkerrechtswidrigen US- Präventivschlag gegen den Irak noch nachträglich ein zweites Mal zementieren. Der Graben zwischen dem alten und dem neuen Europa würde mit einem drohenden Kerneuropa neu aufgerissen und vertieft.
Unser gemeinsames Ziel, an die Stelle des Rechts des Stärkeren die Stärke des Rechts zu setzen, braucht einen starken Fürsprecher. Dafür haben vor und während des Irakkrieges der USA Millionen Menschen europaweit demonstriert. Diese Verfassung stellt die Weichen dafür. Mit ihr erhebt die EU die Förderung des Friedens zum obersten Gebot. Sie macht sich einen erweiterten Sicherheitsbegriff zu Eigen, bindet sich eindeutig an das Völkerrecht und die UN- Charta und gibt Europa mit dem Europäischen Außenminister EINE außenpolitische Stimme.
Zweifellos gibt es berechtigte Kritik, wie die stärkere Ausführung zu militärischen Aspekten, die Verankerung einer Verteidigungsagentur im Vertragstext, die Verpflichtung zur Verbesserung militärischer Fähigkeiten oder der Verzicht auf eigene Abrüstungsinitiativen. Aber gerade vor diesem Hintergrund ist die Art und Weise, wie Teile der Linken, insbesondere einige Aktivisten der Friedens- und Anti-Globalisierungsbewegung, gegen diese Verfassung polemisieren, kontraproduktiv. Die Auseinandersetzung um die Verfassung darf nicht auf Falschinformationen basieren.
Der Vorwurf, mit der Verfassung würden Angriffskriege legitimiert, ist ebenso absurd wie falsch: Die Verfassung verbietet jeden Angriffs- und Präventivkrieg. Unhaltbar ist die Behauptung, die Verfassung legitimiere »Abrüstungskriege«. Ein EU-geführter Präventivschlag wie der Irakkrieg der USA wäre nicht nur völkerrechtswidrig, sondern darüber hinaus auch ein Verfassungsbruch.
Die Behauptung, der im Grundgesetz festgeschriebene Parlamentsvorbehalt für Auslandseinsätze würde in der EU-Verfassung abgeschafft, ist schlicht eine Lüge. Wenn die Bundesregierung deutsche Truppen an einem Auslandseinsatz der Union beteiligen will, muss weiterhin der Bundestag zustimmen.
Tatsache ist, dass die Entwicklung militärischer Fähigkeiten der EU weitergeht, und zwar auch ohne Verfassung. Ohne Verfassung wären aber die möglichen negativen Konsequenzen weit größer, und das in dreifacher Hinsicht: Erstens könnten sich die militärisch starken Mitgliedsstaaten von der EU abkoppeln und ein militärisches Kerneuropa bilden. Zweitens würde dieses militärische Kerneuropa dann nicht auf das in der Verfassung ausdrücklich verankerte Friedensgebot verpflichtet sein. Drittens würden das Amt eines EU- Außenministers, der Europäische Diplomatische Dienst, die Verpflichtung der EU zur Kooperation mit der OSZE, die positiven Vertragsänderungen im Bereich der Entwicklungshilfe oder die neue Bestimmung über die Schaffung eines Europäischen Freiwilligenkorps im Rahmen der humanitären Hilfe entfallen. Das sind gerade jene Regelungen, die die zivilen Institutionen der EU stärken sollen. Zudem würde die erstmalig gleichberechtigte Nennung von zivilen und militärischen Mitteln als entscheidende Berufungsgrundlage für die zukünftige zivile Ausgestaltung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik wegfallen.
In Teilen der Linken wird deshalb eine Gespensterdebatte geführt, die den Blick auf die neuen politischen Spielräume verdeckt. Entscheidend ist nicht, was alles in der Diskussion an Verdächtigungen und Verfälschungen eingebracht wird. Entscheidend ist, was in der Verfassung steht und wofür wir auf ihrer Grundlage eine Mehrheit gewinnen können.
Um die EU sozial- und friedenspolitisch zu stärken, sollte gerade die Linke für diese Verfassung kämpfen, ihre Spielräume nutzen und die Energien bündeln, um in absehbarer Zeit eine erste Revision der EU-Verfassung vorzubereiten. Mit dem Europäischen Bürgerbegehren erhalten die sozialen Bewegungen erstmals einen direkten Hebel, die Europäische Union mitzugestalten. Eine Chance, die wir nicht leichtfertig an uns vorüberziehen lassen sollten!
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