Langsam aber sicher übernehmen trotz immer neuer Veröffentlichungen die juristischen Ermittler die Finanzaffäre der CDU. Staatsanwaltschaften haben die Geschäftsstellen ausgeräumt, viele Aktenmeter werden gesichtet und im Bundestag beginnt der Untersuchungsausschuss in den nächsten Tagen die ersten Befragungen, ein nur allzu bürokratisches Geschäft.
Freitag: Man könnte sich vorstellen, im Zuge eines solchen politischen Skandals wären in anderen Ländern die Ermittlungen schon zusammengefasst und einem Sonder-Staatsanwalt übergeben worden. Besteht nach dem deutschen Recht diese Möglichkeit?
Uwe Wesel: Nein, was gegen Kiep in Augsburg verhandelt wird, gegen Herrn Weyrauch in Frankfurt und in Bonn gegen Herrn Kohl, das ist staatsan
egen Herrn Kohl, das ist staatsanwaltschaftlich schwer zusammenzufassen, auch die Prozesse sind schwer zusammenzukriegen. Hier gilt das Prinzip des Wohnortes oder Tatortes, und die sind in allen Fällen unterschiedlich. Ein Sonderermittler könnte allenfalls über das Bundeskriminalamt eingesetzt werden, wenn es um wirklich kriminell gefährliche Geschichten geht. Die RAF oder ähnliches. Aber da liegen diese Parteispenden in einem ganz anderen Bereich.Was ist mit der Möglichkeit, Geld einzuziehen?Das ist durchaus möglich. Alle staatlichen Zuschüsse, die sowohl die Bundeszentrale der CDU wie die Landesverbände erhalten haben, sind in Gefahr. Und natürlich die Spenden, die nicht ordnungsgemäß angemeldet worden sind. Die müssen in dreifacher Höhe zurückgezahlt werden. In Bezug auf die Spenden hat der Bundestagspräsident auch kein Ermessen. Das ist nach dem Parteiengesetz eindeutig.Aber könnten auch die Staatsanwaltschaften Geld beschlagnahmen?Das ist auch möglich im Rahmen eines Strafverfahrens, wenn das Geld durch strafbare Handlungen erlangt worden ist. Dann kann man alle möglichen Gegenstände, also auch Geld, beschlagnahmen. Aber, dass die Spendenzahlungen an die CDU oder die Geldtransporte in die Schweiz strafbare Handlungen sind, sehe ich zur Zeit nicht. Es sind Verstöße gegen das Parteiengesetz. Dieses Gesetz ist nicht strafbewehrt, sondern die Sanktionen sind Rückzahlungen an den Bundestagspräsidenten.Was ist, wenn die Gelder in einem korrupten Zusammenhang geflossen sind?Wenn zum Beispiel, was ja durchaus möglich ist, das Geld, das etwa Helmut Kohl für die Partei bekommen hat, mit den saudischen Panzern oder mit Leuna in Verbindung steht und er auch dementsprechend gehandelt hat, dann wäre das eine Bestechung. Dann würde dieses Geld auch über das Strafgesetzbuch von der Partei zurückgefordert werden können.Inwieweit sind die Aussagen im Untersuchungsausschuss durch die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen blockiert?Das ist ganz einfach. Entsprechend dem Grundgesetz läuft das Verfahren der Untersuchungsausschüsse nach der Strafprozessordnung. Der Ausschuss kann also Zeugen vernehmen, aber die Zeugen können sich auf Aussageverweigerungsrechte berufen, die in der Strafprozessordnung stehen. Nach dem § 55 kann man die Aussage verweigern, wenn man in Gefahr ist, eine strafrechtliche Verfolgung auf sich zu ziehen. Im Falle Helmut Kohls läuft die staatsanwaltliche Ermittlung schon, dann hat er natürlich erst recht ein Aussageverweigerungsrecht, und zwar ein vollständiges. Er kann einfach über alles, was mit den Ermittlungen zusammenhängt, schweigen, gegenüber der Staatsanwaltschaft und auch gegenüber dem Untersuchungsausschuss.Auch zivilrechtlich ist da nicht viel zu erwarten?Wenn die Partei zivilrechtlich gegen Kohl vorgehen will, muss sie eine Auskunftsklage nach dem Vereinsrecht erheben. Vereine haben gegenüber ihrem Vorstand ein Auskunftsrecht über wichtige Fragen. Und dann gibt es eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1981, in der gesagt wird, dann gehen diese Rechte vor. Kohl muss aussagen. Nur, das unterliegt dann einem Verwertungsverbot im Strafverfahren. Prinzipiell ist es also möglich, dass man Kohl an den Hammelbeinen bekommt. Aber hier gibt es ein praktisches Problem. Denn wenn Kohl verurteilt werden würde, Auskunft zu geben, wird er nichts sagen. Ein Ordnungsgeld wird er mühelos zahlen. Und wie ich ihn kenne, wird er bockig bleiben und auch das anschließende halbe Jahr Beugehaft einfach absitzen.Könnte er nicht auch eine Aussage im Untersuchungsausschuss machen, die dann vor Gericht nicht verwertbar ist?Nein. Diese Aussage unterliegt unmittelbar der Strafprozessordnung. Hier gilt sozusagen Strafrecht, und hier kann Helmut Kohl schweigen. Das gehört zu unserem Rechtsstaat.Das Gespräch führte Jörn Kabisch