Lernen wir aus dem Ersten Weltkrieg? Zwei Tendenzen beherrschen die aktuelle Diskussion. Zum einen wird massiv wie nie zuvor angezweifelt, dass es sinnvoll ist, die Frage nach der Schuld am Krieg aufzuwerfen. Wenn sie denn aber aufgeworfen wird oder wenn man an ihrer Stelle nach dem Verursacher des Kriegs fragt, plädiert man zum andern für die Auffassung, alle europäischen Großmächte hätten ihren größeren oder geringeren Anteil gehabt. Dass der deutsche und österreichische Anteil größer war als etwa der französische, wird meist noch eingeräumt, am größten erscheint aber neuerdings der serbische (Christopher Clark, Herfried Münkler), wenn nicht gar der russische Anteil (Sean McMeekin). Ist es richtig oder falsch
sch, die Schuldfrage aufrechtzuerhalten? Dass man sich so leicht über sie hinwegsetzt, ist aus zwei miteinander zusammenhängenden Gründen unglaublich.Erstens gehört sie doch wohl zur Sache. Der Krieg wurde bekanntlich durch den Versailler Vertrag beendet, in dem es einen Paragrafen gibt, der die Alleinschuld Deutschlands und seiner Verbündeten behauptet. Ein weiterer Paragraf beschuldigt speziell den deutschen Kaiser. Wenn die Schuldfrage zum Krieg gehört, wie kann die Kriegsforschung von ihr abstrahieren? Etwas anderes ist aber noch unglaublicher, nämlich dass diese Frage als moralisch hingestellt wird. Als wäre es nicht naheliegend, den Begriff Schuld, wenn er in einem internationalen Vertrag auftaucht, vielmehr als Vertragsschuld zu interpretieren, das heißt als Rechtsfolge eines Vertragsbruchs.Die Haager AbkommenWilhelm II. wird beschuldigt, ein Vertragsbrecher zu sein. Um welchen Vertrag es sich handelt, führt der gegen ihn gerichtete Paragraf nicht aus, doch war es erst zwölf Jahre, bei Kriegsausbruch 1914 sieben Jahre her, dass die europäischen Mächte sich auf die Haager Verträge von 1907 geeinigt hatten. Im ersten dieser Verträge, dem „Abkommen zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle“, beschließen sie, in Konfliktfällen ein Schiedsverfahren anzustrengen. Neutrale Vermittler sollen dann eingesetzt werden. Schon aus diesem Grund ist Neutralität ein schützenswertes Gut. Wie man weiß, haben die deutschen Truppen es gleich in den ersten Tagen des Kriegs verletzt, als sie durch Belgien marschierten. Eindeutiges Ziel des Abkommens ist es, „den Bruch der friedlichen Beziehungen zu verhüten“. Ganz klar und schon in der Präambel wird auch die „Anerkennung der Souveränität“ garantiert, „welche die Glieder der Gemeinschaft der zivilisierten Nationen verbindet“. Als Bezeichnung des Souveräns, der den Vertrag von deutscher Seite eingegangen ist, wird „Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen“ angegeben, neben ihm haben andere Kaiser und Könige, aber auch Präsidenten und der Schweizerische Bundesrat unterzeichnet. Hier begreift man schon einmal, Wilhelm II. wird durch den Versailler Vertrag nicht kriminalisiert, sondern als staatliches Organ in Haftung genommen.Man wirft ihm vor, er habe das „internationale Sittengesetz“ und die „Heiligkeit der Verträge“ verletzt. Welcher Verträge, wenn nicht derer von Haag? Die hätten ihm geboten, das österreichische Ultimatum nicht zu unterstützen, das von der serbischen Regierung verlangte, die österreichische Polizei ins Land zu lassen und ihr die Mitwirkung an der Verfolgung der Drahtzieher des Attentats von Sarajevo zu erlauben. Denn damit missachtete er die serbische Souveränität. Dass Serbien auf seiner Souveränität bestand und Österreich daraufhin militärisch intervenierte, statt ein Schiedsverfahren anzustrengen, hätte für Wilhelm kein Grund sein dürfen, Russland und Frankreich den Krieg zu erklären. Alle genannten Staaten hatten die Haager Abkommen ratifiziert, nur von den Mittelmächten wurden sie 1914 gebrochen. Also trugen sie die Alleinschuld. Das ist sonnenklar, solange man nicht so tut, als gäbe es kein Völkerrecht, und nur nach den Kausalgründen des Kriegs sucht, der dann als eine Art Physik erscheint. „Der Kaiser war ja gar kein wichtiger Entscheidungsträger“; – „Österreich hatte guten Grund, mit Serbien abzurechnen“; „die Mobilisierung von Truppen führt jenseits der jeweiligen Grenze zu schwer beherrschbaren Bedrohungsgefühlen“ – mag alles sein! Ändert aber nichts am Vertragsbruch.Placeholder infobox-1Placeholder link-1Der Versailler Vertrag spricht von der „Richtschnur“, „den feierlichen Verpflichtungen und internationalen Verbindlichkeiten ebenso wie dem internationalen Sittengesetz Achtung zu verschaffen“. Das sind einerseits hohle und sogar verlogene Worte. Die alliierten Mächte hatten den Ersten Weltkrieg auch als Krieg für die Demokratie verstanden, nun auferlegten sie der neuen deutschen Demokratie eine nie dagewesene Reparationsschuld. Dass sie damit dem Ziel der Rechtlichkeit, einem auf dem Völkerrecht basierenden Weltfrieden, nicht „Achtung verschafften“, musste ihnen selbst klar sein. Andererseits war diese „Richtschnur“ aber keine Erfindung, sondern es gab sie wirklich und gar nicht erst seit den Haager Abkommen. Einer immer wachsenden Zahl internationaler Verträge hatte sie schon während des ganzen 19. Jahrhunderts zugrunde gelegen. Dagegen stand gewiss der Machiavellismus aller Großmächte und standen oft genug ihre Interessen. Doch waren sie immerhin selbst die Vertragsschließenden. Das Recht war nicht nichts. Der Versuch, eine globale Verrechtlichung im Einzelnen (man denke ans internationale Postabkommen) und im Ganzen durchzusetzen, war im vollen Gange, als die Mittelmächte ihn abrupt unterbrachen.Das muss man doch auch heute noch empörend finden. Denn an der Notwendigkeit, „internationalen Verbindlichkeiten Achtung zu verschaffen“, hat sich nichts geändert. Dazu sehen auch wir uns „feierlich verpflichtet“ – oder etwa nicht? Wenn man einige Teilnehmer der aktuellen Debatte über den Ersten Weltkrieg befragt, kann man daran allerdings zweifeln. Der US-Amerikaner Sean McMeekin muss die deutschen und österreichischen Vertragsbrüche nicht einmal thematisieren. Es reicht ihm, darauf hinzuweisen, dass Russland nur auf einen Anlass gewartet habe, die Herrschaft über die Meerengen bei Istanbul zu erlangen. Sein Buch The Russian Origins of the First World War ist 2011 erschienen, da gab es noch keine Ukraine-Krise. Auf der Coverrückseite der deutschen Übersetzung von 2014 lesen wir aber fettgedruckt: „Vom Osmanischen Reich zur Ukraine – Russlands Expansionsgelüste“.Bei Christopher Clark, dem Vielgelobten, wird die Herkunft des Historikerblicks, der von heute auf damals fällt, noch deutlicher. Wahrheitsliebend erzählt er zwar, wie der britische Außenminister Edward Grey, als er Kenntnis von jenem österreichischen Ultimatum erhielt, es als „das furchtbarste Dokument“ bezeichnete, „das ich je einen Staat an einen anderen Staat habe richten sehen“. Er selbst aber findet es „mit Sicherheit falsch, die österreichische Note als einen anormalen Rückschritt in eine barbarische und längst vergangene Ära vor dem Aufstieg souveräner Staaten zu werten“. Warum? Weil „die österreichische Note beispielsweise deutlich zurückhaltender war als das Ultimatum, das die NATO in der Form des im Februar und März 1999 verfassten Rambouillet-Abkommens Serbien-Jugoslawien vorlegte, um die Serben zur Einhaltung der NATO-Linie im Kosovo zu zwingen“. Auch hier wahrheitsliebend, erinnert er daran, dass nicht etwa das Recht eingehalten wurde, sondern „die NATO-Linie“.Die KonsequenzenWas für eine Logik: Der NATO-Krieg kann ja wohl nicht barbarisch gewesen sein, also war es der österreichische gegen denselben Staat noch weniger. Am deutlichsten aber wird Herfried Münkler. Indem Serbien 1914 „auf seiner Souveränität beharrte“, schreibt er, „machte es Ansprüche geltend, die man in Wien nicht akzeptieren konnte, ohne die Rolle als Ordnungsmacht des westlichen Balkans aufzugeben“. Der Balkan sei schließlich „zum imperialen Hinterhof der Donaumonarchie geworden, in dem sie gewisse Sonderrechte beanspruchte“ und Münkler zufolge auch beanspruchen durfte, denn: „Imperiale Mächte akzeptieren in solchen Fällen die Souveränitätsansprüche kleinerer Staaten nicht.“ Das lesen wir in Der Große Krieg, erschienen 2013; schon 2005 in Imperien. Die Logik der Weltherrschaft – vom Alten Rom bis zu den Vereinigten Staaten hatte Münkler uns erklärt, Völkerrecht sei etwas, das zwischen gewöhnlichen Staaten gelte, Imperien müssten sich nicht daran halten. Da hatte er allerdings die Frage, ob Österreich ein Imperium war, noch verneint.Wenn das ein Lernen aus dem Ersten Weltkrieg sein soll – kleine Staaten müssen dem Imperium alles gestatten; die Ukraine-Krise ist auf Russlands Expansionsgelüste zurückzuführen –, dann gnade uns Gott. Es bleiben ja noch Randfragen: Wie, wenn es mehrere Anwärter aufs Imperium gibt? Münkler sagt selbst, es könne nur eins geben. Kommt dann der Weltkrieg? Und das heutige Russland, gehört es zu den kleinen Staaten, gegen die sich das Imperium alles erlauben darf? Oder maßt es sich an, selbst ein Imperium zu sein, was die USA dann aber nicht zulassen dürfen? Die aktuelle Debatte ist erschreckend.
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