Zauberformeln und Nebelkerzen

75 Jahre danach Am 27. Februar 1933 brannte der Reichstag und lieferte den Vorwand, die Weimarer Verfassung außer Kraft zu setzen. Der Streit um die Alleintäterschaft van der Lubbes schwelt bis heute

Auch nach der Aufhebung des Todesurteils gegen Marinus van der Lubbe durch die deutsche Bundesanwaltschaft schwelt der Historikerstreit um die Frage nach der Täterschaft weiter. War es ein Einzelttäter, der das Reichstagsgebäude in einen Hort der Flammen verwandelte? Oder waren es die Nazis selbst, die mit dieser Tat den Vorwand schufen für die flächendeckende Verfolgung der politischen Opposition und die Zerstörung der parlamentarischen Demokratie? Improvisation oder Planung? Die Beantwortung dieser Frage ist für die Einschätzung der NS-Machtübernahme von entscheidender Bedeutung.

Unbestritten ist bis heute, dass Brandstiftung im Spiel war und dass die Regierung Hitler - dem Reichspräsidentent Paul von Hindenburg am 30. Januar 1933 die Kanzlerschaft übertragen hatte - den Brand skrupellos für ihre Zwecke nutzte. Ohne zu zögern und ohne jegliche Beweise beschuldigten Hitler und Göring, kommissarischer preußischer Innenminister und Polizeigewaltiger im Land Preußen, sofort die Kommunisten der Brandstiftung. Kurzerhand erklärten sie den Brand im Reichstagsgebäude zum Signal für den angeblich unmittelbar bevorstehenden kommunistischen Aufstand. So jedenfalls lautete die offizielle Rechtfertigung für die nur einen Tag später "zur Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte" erlassene Notverordnung "zum Schutz von Volk und Staat" sowie ihre Zwillingsschwester, die "Verordnung gegen Verrat am deutschen Volke und hochverräterische Umtriebe", mit denen die wesentlichen Grundrechte der Weimarer Verfassung außer Kraft gesetzt wurden. Die beiden Verordnungen, die bis zum Ende des "Dritten Reiches" Gültigkeit behalten sollten, bildeten die pseudo-legalistische Grundlage für die gesamte NS-Diktatur. Sie sicherten der Hitler-Regierung auch die alleinige Verfügungsgewalt über die Presse und den Rundfunk und eröffneten ihr damit völlig neue Propagandamöglichkeiten. Erst mit ihrer Hilfe sowie flankiert vom Terror der SA, war es der NSDAP und ihren deutsch-nationalen Verbündeten möglich, bei den Reichstagswahlen am 5. März 1933 einen knappen Sieg einzufahren.

Bis 1949 zweifelte kaum jemand an der Täterschaft der Nazis, hatte sich doch die NS-Führung im Leipziger Reichstagsbrandprozess, der allen rechtsstaatlichen Prinzipien spottete, vor den Augen der Weltöffentlichkeit selbst aufs Gröbste desavouiert. Auch die deutsche Geschichtsschreibung nach 1945 hatte dazu keine Veranlassung. Doch dann tauchte plötzlich die Behauptung auf, der im Reichstag festgenommene Niederländer habe den Brand ganz allein gelegt. Urheber dieser Legende war der erste Chef der Gestapo, Rudolf Diels, damals noch Leiter der Preußischen Politischen Polizei und Organisator der Großrazzia unmittelbar nach dem Reichstagsbrand. Zehntausende - vorwiegend linke - Oppositionelle waren, zum Teil noch in der Brandnacht, in "Schutzhaft" genommen und in improvisierte Konzentrationslager verschleppt worden.

Die Rolle des "Spiegel"

Mit Hilfe ehemaliger Mitarbeiter strickte Diels seit 1949 an seiner Apologetik, in der der Reichstagsbrand eine zentrale Rolle spielte. In einer mit großem Brimborium inszenierten Spiegel-Serie (1959/60; später:Fritz Tobias, Der Reichstagsbrand, Rastatt 1962) behauptete dann Fritz Tobias, ein bis dahin unbekannter "Verfassungsschutz"-Beamter, zweifelsfrei beweisen zu können, dass der im Reichstagsgebäude festgenommene, zu 75 Prozent erblindete Niederländer Marinus van der Lubbe den Reichstag allein angezündet habe - eine grandiose Irreführung, die vor Fehlern und Manipulationen strotzte . Dabei stützte sich der Autor einseitig auf voreingenommene Zeugen, nämlich auf den schon erwähnten Gestapo-Chef Rudolf Diels und dessen ehemalige Mitarbeiter, die später im Dritten Reich Karriere machten und nach dem Krieg im Polizei- und Verwaltungsapparat der Bundesrepublik Deutschland Verwendung fanden. Beim Spiegel selbst hatte ein gewisser Paul Karl Schmidt alias Paul Carell, vormals Pressesprecher von NS-Außenminister Ribbentrop und Spezialist für antisemitische Provokationen, den Boden für die Alleintäterthese bereitet (vgl. Wigbert Benz: Paul Carell. Ribbentrops Pressechef Paul Karl Schmidt vor und nach 1945, Berlin 2005). Schmidt-Carell war übrigens auch derjenige, der das Manuskript von Fritz Tobias als erster redigierte. Die NS-Führer seien vom Reichstagsbrand völlig überrascht worden und hätten ehrlich an ein kommunistisches Attentat geglaubt. Keine zielgerichtete Planung also, sondern ein "blinder Zufall" und geschicktes Improvisieren hätten die Nazis in den Alleinbesitz der Macht gebracht - eine These, die der Spiegel, unbeeindruckt von allen gegenteiligen Forschungsergebnissen, bis heute wiederkäut.

Das Instituts für Zeitgeschichte in München beauftragte damals seinen jungen Mitarbeiter Hans Mommsen, die Arbeit von Tobias zu prüfen. Statt einer kritischen Analyse lieferte er eine mehr oder weniger vollkommene Übernahme der Darstellung des Hobbyhistorikers, ohne die zahlreichen Irrtümer, Verzerrungen und Manipulationen zu bemerken, die von der Forschung nachträglich festgestellt worden sind (vgl. Hans Mommsen, Der Reichstagsbrand und seine politischen Folgen, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte (VfZ) 12/1964). Darüber hinaus sorgte Mommsen mit allen (auch unlauteren) Mitteln dafür, dass ein anderer Experte, der die Thesen des Herrn Tobias als haltlos entlarvt hatte, mit fadenscheinigen Argumenten ausmanövriert wurde. Als die entsprechenden Akten dieses Manövers zutage kamen, sah sich das Institut veranlasst, Mommsen öffentlich zu bescheinigen, dass sein Vorgehen "unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten völlig inakzeptabel" gewesen sei (VfZ 3/2001). Dieses für einen Wissenschaftler im Grunde vernichtende Verdikt, ausgesprochen von einem in der Zeitgeschichtsforschung führenden Institut, hat Hans Mommsen offensichtlich wenig beeindruckt: nach wie vor lehnt er jede Korrektur an längst widerlegten Thesen ab und erklärt anderslautende Forschungsergebnisse für unwichtig, wenn er sie überhaupt zur Kenntnis nimmt.

Alleintäterthese widerlegt

Dabei wurde die so genannte Alleintäterthese gerade in jüngerer Zeit schwer erschüttert. Als sich Anfang der neunziger Jahre die Archive in Ostdeutschland öffneten, waren auch die Originalakten des Reichstagsbrandprozesses von 1933 (von Politischer Polizei, Reichsgericht und Oberreichsanwalt) erstmals allgemein zugänglich. Der Mitverfasser dieses Beitrags gehört zu den ersten Forschern, die diese Akten einsehen und vollständig auswerten konnten. Die Ergebnisse dieser Forschungen liegen inzwischen gedruckt vor (vgl. Alexander Bahar, Wilfried Kugel: Der Reichstagsbrand. Wie Geschichte gemacht wird, Berlin 2001). Sie bestätigen in weiten Teilen die Erkenntnisse, zu denen eine interdisziplinäre Forschergruppe um Walther Hofer bereits in den siebziger Jahren gelangt war (Walther Hofer u. a., Der Reichstagsbrand. Eine wissenschaftliche Dokumentation, Freiburg/B. 1992).

Kernstück der damaligen Untersuchungen, an der auch der spätere Direktor des Schweizerischen Bundesarchivs, Christoph Graf, leitend mitgewirkt hatte, war ein Gutachten des Thermodynamischen Instituts der TU Berlin. Die Expertise gelangt zu dem eindeutigen Schluss, dass van der Lubbe den Großbrand im Plenarsaal des Reichstagsgebäudes unmöglich allein in der ihm zur Verfügung stehenden Zeit und mit den vom ihm verwendeten Brandmitteln (Kohlenanzünder) verursacht haben kann - es sei denn, der Raum wäre zuvor entsprechend präpariert gewesen.

Die Expertise bestätigte die Gutachten der seinerzeit vom Reichsgericht bestellten Sachverständigen, die - bei Unterschieden im Detail - zum gleichen Ergebnis gekommen waren, nämlich, dass van der Lubbe Mittäter gehabt haben muss. Einer dieser Gutachter, der chemische Brandsachverständige Wilhelm Schatz, hatte überdies im Plenarsaal Spuren einer selbstentzündlichen Flüssigkeit entdeckt (Phosphor in Schwefelkohlenstoff), die identisch ist mit der Substanz, die seinerzeit auch die Berliner SA benutzt hatte, um zum Beispiel gegnerische Plakate zu zerstören. Die Auswertung der nun zugänglichen Ermittlungsakten ergab unter anderem, dass van der Lubbe noch weniger Zeit für die Brandlegung im Reichstagsgebäude gehabt hatte, als man bislang annahm, nämlich nur maximal 15 Minuten.

Inzwischen wurden weitere brandtechnische Untersuchungen durchgeführt, die eine Alleintäterschaft van der Lubbes praktisch ausschließen. Eine Untersuchung des Allianz Zentrums für Technik (AZT) aus dem Jahr 2005 kam zu dem eindeutigen Ergebnis: "Mit den Mitteln ..., die van der Lubbe verwendet haben soll, hätte die Zeit nicht ausgereicht - es sei denn er hatte Helfer". Ein gleich lautendes Ergebnis erbrachte ein Experiment im Rahmen der ZDF-Sendung Abenteuer Wissen, das im Juni 2007 unter Beobachtung der Berliner Feuerwehr und des Landeskriminalamts Berlin durchgeführt wurde.

Bis heute haben die Anhänger der Einzeltäterthese keinerlei Forschungsergebnisse vorgelegt, die ihre These stützen beziehungsweise die oben genannten wissenschaftlichen Gutachten und Expertisen widerlegen würden. Außer unbewiesenen Behauptungen und längst widerlegten Fälschungsvorwürfen sowie offenkundigen Manipulationen haben sie nichts zu bieten. Auch eine von Mommsen angeregte semifiktionale Publikation folgt dieser Linie. Alle Fakten, die der Alleintäterthese zuwiderlaufen, werden darin konsequent ignoriert beziehungsweise geleugnet. In seinem Vorwort brandmarkt Mommsen alle als "Verschwörungstheoretiker", die wie der bekannte Zeithistoriker Karl Dietrich Bracher nach wie vor nicht an die Alleintäterthese glauben wollen. Das einzig Neue: die Behauptung, mittels des so genannten Backdraft-Effekts (schon lange als "Rauchgasexplosion" bekannt) sei der Reichstagsbrand spielend als das Werk eines Einzelnen zu erklären. "Zum Phänomen des Backdraft passen alle bekannten Details des Brandes im Reichstagsplenarsaal", heißt es darin. Damit hat der Verfasser freilich ein fulminantes Eigentor geschossen. "Unterstellt man die Richtigkeit dieser Aussage", so Karl Stephan, Professor am Institut für Technische Thermodynamik und Thermische Verfahrenstechnik der Universität Stuttgart, "so beweist sie allerdings das Gegenteil von dem, was bewiesen werden soll, denn ein Backdraft wäre vor allem dann wahrscheinlich, wenn man zuvor flüssige Brennstoffe in den Plenarsaal eingebracht hätte." Stephan folgert: "Keinesfalls lässt sich damit die These von der Alleintäterschaft van der Lubbes begründen." Auch das Zauberwort Backdraft entpuppt sich hinsichtlich seines angeblichen Beweiswerts für die Alleintäterthese also bei näherem Hinsehen als bloße Nebelkerze.

Walther Hofer ist emeritierter Ordinarius für Neuere Geschichte und ehem. Direktor des Historischen Institus an der Universität Bern. 1983 wurde ihm für seine Forschungen zum Nationalsozialismus das Verdienstkreuz der BRD verliehen.

Alexander Bahar ist Historiker und Publizist. Er lebt bei Stuttgart.

Die besten Blätter für den Herbst

Lesen Sie den Freitag und den neuen Roman "Eigentum" von Wolf Haas

Wissen, wie sich die Welt verändert. Abonnieren Sie den Freitag jetzt zum Probepreis und erhalten Sie den Roman “Eigentum” von Bestseller-Autor Wolf Haas als Geschenk dazu.

Gedruckt

Die wichtigsten Seiten zum Weltgeschehen auf Papier: Holen Sie sich den Freitag jede Woche nach Hause.

Jetzt sichern

Digital

Ohne Limits auf dem Gerät Ihrer Wahl: Entdecken Sie Freitag+ auf unserer Website und lesen Sie jede Ausgabe als E-Paper.

Jetzt sichern

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Unabhängiger und kritischer Journalismus braucht aber Unterstützung. Wir freuen uns daher, wenn Sie den Freitag abonnieren und dabei mithelfen, eine vielfältige Medienlandschaft zu erhalten. Dafür bedanken wir uns schon jetzt bei Ihnen!

Jetzt kostenlos testen

Was ist Ihre Meinung?
Diskutieren Sie mit.

Kommentare einblenden