Als die taz die Ausbildungsstelle ausschrieb, ahnte wohl niemand, welchen Ärger das geben würde. „Manchmal ist nicht nur wichtig, was geschrieben wird. Sondern auch, wer schreibt“, hieß es in der Ausschreibung der linken Tageszeitung. Gesucht wurde daher eine „Frau mit Migrationsgeschichte“. Prompt fühlte sich ein gebürtiger Ukrainer diskriminiert – als Mann. Jetzt wird der Streit vor Gericht ausgetragen. Und auch für andere Unternehmen stellen sich nun Fragen: Dürfen sie auf eigene Faust eine Frauenquote einführen? Ist positive Diskriminierung zulässig?
Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ist die Benachteiligung wegen des Geschlechts verboten. Allerdings sind Ausnahmen erlaubt, „wenn durch geeignete und angemessene Maßnahmen bestehende Nachteile (...) verhindert oder ausgeglichen werden sollen“. Man könnte meinen, dass die Sache damit geklärt wäre. Wenn man aber der taz-eigenen Berichterstattung Glauben schenken mag, dann betreibt der Kläger absurde Haarspalterei: Die Zeitung muss nachweisen, dass nicht nur jeweils Frauen und Migranten benachteiligt sind, sondern auch migrantische Frauen. Am nächsten Verhandlungstag schlägt wohl die große Stunde der Statistiker. Dabei kann sich jeder ausrechnen, dass die Frauendiskriminierung nicht auf einmal verschwindet, sobald es sich um Migranten handelt.
Man könnte noch weiter gehen und fragen, ob es für den Diskriminierungsnachweis ausreicht, dass Frauen in Führungspositionen unterrepräsentiert sind – oder ob man sich nicht anschauen müsste, wie es bei den Ausbildungsplätzen aussieht. Und welche Branche betrachtet man? Alle Medien? Die Printmedien? Linke Tageszeitungen?
Kein Geschlecht - wem ist da geholfen?
Eine Sache lässt sich jedoch jetzt schon aus dem Streit lernen: Der Kampf gegen Benachteiligung – egal, ob von Männern oder Frauen – wird in der Gesellschaft und nicht vor Gericht gewonnen. Sollte eine eindeutig diskriminierende Ausschreibung für unzulässig erklärt werden, heißt es künftig eben, dass bestimmte Bewerber „besonders willkommen“ sind. So schreiben es schon heute viele Unternehmen, die Frauen bevorzugen wollen. Sollte auch diese Formulierung irgendwann von einem Gericht verboten werden, liest man bald gar nichts mehr über das Geschlecht.
Ob damit irgendwem geholfen ist? Schließlich ändert dies nichts daran, dass das Geschlecht bei der Entscheidung eine Rolle spielt. Nur ließe sich das nicht mehr nachweisen. Es sei denn, die benachteiligte Bewerberin gelangt an verräterische Notizen der Entscheider. Was praktisch nie vorkommt.
Wäre es besser, wenn Unternehmen ihre Ressentiments ganz offen in ihre Anzeigen schrieben? Dann wüssten alle, was Sache ist und aussichtslose Bewerber bräuchten sich nicht bemühen.
Unter Gesichtspunkten der Effizienz mag das sinnvoll sein, allerdings verstärkt es die Ungleichheit, wenn sich Menschen aus benachteiligten Gruppen seltener bewerben und folglich noch weniger von ihnen genommen werden. Zudem dürften sich viele extrem gekränkt fühlen, wenn sie lesen müssten: „Bitte keine Frauen!“ Oder: „Ausländer unerwünscht.“ Ganz zu schweigen von der Wirkung auf die restliche Gesellschaft, wenn solche Diskriminierung als normal akzeptiert wird. Das Gleichbehandlungsgesetz verhindert das zumindest.
Aber wer will schon in einem Unternehmen arbeiten, das einen gar nicht haben will? Der Kläger gegen die taz fordert drei Monatsgehälter. Man mag ihm rein finanzielle Interessen unterstellen. Aber es ist richtig, dass diskriminierte Menschen eine Entschädigung bekommen, ansonsten würde schließlich niemand klagen. Und das Gleichbehandlungsgesetz bliebe ein zahnloser Tiger.
Kommentare 8
Es ist anzunehmen, dass die taz um die arbeitsrechtlichen Konsequenezen wusste, es sit anznehmen, dass der Kläger aus rein finaziellen Gründen klagt und die Kohle bekommt. Denn ganz so billig sollte die taz wegen des miesen PR-Gags nicht davonkommen
Denn es ist richtig, "dass diskriminierte Menschen eine Entschädigung bekommen, ansonsten würde schließlich niemand klagen. Und das Gleichbehandlungsgesetz bliebe ein zahnloser Tiger."
Ich denke, dass das Grundgesetz eine geschlechterspezifische Bevorzugung auf keinen Fall zulässt. Es ist richtig, dass über die Jahrhunderte die Frau benachteiligt worden ist. Dieses Unrecht auszuräumen ist eine unserer Hauptaufgaben. Wir können diese Aufgabe auf verschiedene Art und Weise schultern. Wir können hingehen und handstreichartig (sozusagen revolutionär) eine Quote schaffen. Wir alle wissen jedoch, dass Revolutionen oft gut gemeint sind, jedoch immer Ungerechtigkeiten in sich bergen. Wir können aber auch hingehen und Frauen und Männer ab sofort gleich behandeln und dann evolutionär im Laufe der Jahre eine Quote erreichen. Im Interesse des Rechts halte ich die zweite Variante für besser, weil diese die Qualifikation berücksichtigt. Was nutzt es einer Frau, wenn sie in eine bestimmte Position kommt, nur weil sie eine Frau ist? Sie wird sich dann ewig anhören müssen, dass sie nur eine Quotentussi ist und wird nie ernst genommen.
Dazu passt eventuell dieser Beitrag:
"Jahr für Jahr wird unter Berufung auf offizielle Statistiken berichtet, dass Frauen beim Lohn diskriminiert werden. "Frauen verdienen 22 Prozent weniger als Männer", lautet die Begründung. Diese Zahl und auch andere sind wissenschaftlich gesehen Unsinn..."
und
"Frauen stehen heute die gleichen beruflichen Möglichkeiten offen, wie Männern. Es steht ihnen frei, Berufe zu ergreifen, die ein hohes Einkommen erbringen, die mit hoher Arbeitslast und (Führungs-) Verantwortung einhergehen. Feuerwehren und das Militär senken heute die körperlichen Eingangsvoraussetzungen, um mehr Frauen aufnehmen zu können."
Das geht mir auch durch den Kopf. Gute Gedanken. Beide sollen eine Chance kriegen.
Sehr geehrter Herr Pschorr,
ich glaube, ganz so einfach ist es nicht. Ich bin zwar juristischer Laie, aber ich versuchs mal: Wenn es nur um einen (!) Grund geht, also z.B. nur um Frauen, dann stellt sich die Frage, ob eine Maßnahme, die nur Frauen mit Migrationsgeschichte bevorzugt (und nicht die anderen Frauen), für dieses Ziel (positive Diskriminierung von Frauen) geeignet und angemessen ist. Schließlich werden nur "geeignete und angemessene Maßnahmen" im Paragrafen erfasst. Geeignet wäre die taz-Maßnahme wohl eher, um migrantische Frauen zu bevorzugen und dann wiederum müsste man nachweisen, dass genau diese Gruppe auch benachteiligt ist.
Theoretisch vorstellbar wäre ja, dass unter MigrantInnen die Frauen bevorzugt werden (aus welchen Gründen auch immer). Also im Vergleich zu den migrantischen Männern. Dann wäre da schon die Frage, ob die positive Diskriminierung von migrantischen Frauen eine geeignete Maßnahme ist.
https://www.youtube.com/embed/0OHPJcclFhI?rel=0
Nimm Dir ein Beispiel beim Bernhard: der war nie Volontär, eher voluntaristisch: es machte ihm Spaß.