Das falsche Zeichen

Interview Wo hört Meinungsfreiheit auf und wo fängt Hate Speech an? Der ehemalige BGH-Richter Thomas Fischer im Gespräch über den Beschluss zu den Beleidigungen gegen Renate Künast
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Im Netz wurde Renate Künast auf Übelste beschimpft. Strafbar seien diese Beleidigungen nicht, entschied das Berliner Landgericht vergangene Woche. Der Beschluss sorgte für viel Unverständnis
Im Netz wurde Renate Künast auf Übelste beschimpft. Strafbar seien diese Beleidigungen nicht, entschied das Berliner Landgericht vergangene Woche. Der Beschluss sorgte für viel Unverständnis

Foto: Matthias Hangst/Getty Images

der Freitag: Herr Prof. Fischer, darf ich Sie nun sorglos im Internet als „Stück Scheiße“ bezeichnen?

Thomas Fischer: Das würde ich Ihnen nicht raten, aus ganz verschiedenen Gründen! Im Ernst: Nein, das ließe sich aus dem Beschluss des Landgericht Berlin nicht herauslesen. Obwohl man zugeben muss, dass die Begründung des Gerichts nicht nur im Einzelfall fragwürdig, sondern auch im Allgemeinen so defizitär ist, dass man mit etwas bösem Willen auf die Idee kommen könnte.

Mit Beschimpfungen im Internet kennen Sie sich aus.

Ja. Mit Drohungen auch.

Ist mit dem Beschluss für Frau Künast ein Präzedenzurteil im Bereich Hate Speech gefallen?

Es handelt sich um einen Beschluss in erster Instanz. Daher kann man die Charakterisi