Das falsche Zeichen

Interview Wo hört Meinungsfreiheit auf und wo fängt Hate Speech an? Der ehemalige BGH-Richter Thomas Fischer im Gespräch über den Beschluss zu den Beleidigungen gegen Renate Künast
Im Netz wurde Renate Künast auf Übelste beschimpft. Strafbar seien diese Beleidigungen nicht, entschied das Berliner Landgericht vergangene Woche. Der Beschluss sorgte für viel Unverständnis
Im Netz wurde Renate Künast auf Übelste beschimpft. Strafbar seien diese Beleidigungen nicht, entschied das Berliner Landgericht vergangene Woche. Der Beschluss sorgte für viel Unverständnis

Foto: Matthias Hangst/Getty Images

der Freitag: Herr Prof. Fischer, darf ich Sie nun sorglos im Internet als „Stück Scheiße“ bezeichnen?

Thomas Fischer: Das würde ich Ihnen nicht raten, aus ganz verschiedenen Gründen! Im Ernst: Nein, das ließe sich aus dem Beschluss des Landgericht Berlin nicht herauslesen. Obwohl man zugeben muss, dass die Begründung des Gerichts nicht nur im Einzelfall fragwürdig, sondern auch im Allgemeinen so defizitär ist, dass man mit etwas bösem Willen auf die Idee kommen könnte.

Mit Beschimpfungen im Internet kennen Sie sich aus.

Ja. Mit Drohungen auch.

Ist mit dem Beschluss für Frau Künast ein Präzedenzurteil im Bereich Hate Speech gefallen?

Es handelt sich um einen Beschluss in erster Instanz. Daher kann man die Charakterisierung als „präzedenz-Entscheidung“ sowieso schon vergessen. Solche gibt es im eigentlichen Sinn im deutschen Recht ja auch gar nicht. Aber auch als „Grundsatz“-Entscheidung wäre der Beschluss sicher überschätzt. Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung, die nicht rechtskräftig und in Ergebnis wie Begründung meines Erachtens nicht überzeugend ist.

Zur Person

Foto: imago images/Metodi Popow

Thomas Fischer studierte nach vielen Jahren der Berufsfindung Jura in Würzburg. Bis zu seiner Pensionierung 2017 war er Vorsitzender Richter des 2. Strafsenats am Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Fischer wurde bundesweit bekannt durch seine ZEIT-Kolumne "Fischer im Recht". Nach seiner dortigen Demission, schreibt er nun für Spiegel Online. Zuletzt erschien sein Buch "Über das Strafen" (Droemer Knaur). Seit zwanzig Jahren führt er den relevantesten Strafrechtskommentar. Fischer lebt in Baden-Baden.

Was war Ihr erster Gedanke als Sie von dem Beschluss hörten?

„Mal nachlesen“. Das denke ich immer, wenn ich von einer Entscheidung und den dadurch verursachten Empörungen oder Begeisterungen aus zweiter oder dritter Hand höre.

Kennen Sie den Beschluss im Detail und wenn ja, wie beurteilen Sie ihn?

Ja, ich kenne den Text der Beschlussgründe. Ich halte sie für nicht überzeugend. Das Ergebnis halte ich für teilweise vertretbar, teilweise für nicht vertretbar.

Die FAZ widerspricht der im Beschluss gefallenen Passage, Künast habe die aus ihrem Zwischenruf erkenntliche Haltung zur Legalisierung der Pädophilie „bislang nicht öffentlich revidiert oder klargestellt (…) und damit Widerstand aus der Bevölkerung provoziert“. Wie stehen Sie zu der generellen Einstellung, aufgrund von kontroversen Äußerungen so angefeindet werden zu dürfen?

Das kann man so allgemein wohl nicht sagen. Die zitierte Äußerung des landgerichtlichen Beschlusses halte ich für fernliegend, da sie eine Deutung aufnimmt und als Tatsachengrundlage behandelt, die auf einer ihrerseits polemischen Verdrehung beruht.Dass man wegen Äußerungen kritisiert, auch angefeindet, in Grenzen auch beschimpft werden kann, ist Teil des Freiheitsraums von Kommunikation, der unsere Gesellschaft ausmacht.

Richter gelten als eher konservative Menschen. Könnte in diesem Fall deren persönliche Haltung zum linken Milieu den Beschluss beeinflusst haben?

Ja.

Wo ziehen Sie die Grenze der Meinungsfreiheit?

Das kann ich in einem kurzen Interview nicht im Einzelnen erläutern. Ein ganz guter Ratschlag für das praktische Leben scheint mir zu sein, sich jeweils zu fragen, was man als Äußerung gegenüber sich selbst akzeptieren möchte. Übertriebenes Ehrgepussel ist albern. Aber eine Kommunikation, in der sich derjenige durchsetzt, der am lautesten und brutalstenschreit, zerstört sich selbst.

Ist jemanden eine „Drecks Fotze“ zu nennen geringerer denunziatorischer Rufmord, als jemanden den „Nachfolger eines (Halb-)Nazis“ zu nennen? Dies tat eine Journalistin, gegen die Sie aktuell klagen.

Beides lässt sich nicht ohne weiteres vergleichen: das eine ist eine reine Wertung, die auf größtmögliche persönliche Verletzung ohne den geringsten Sachbezug abzielt. Das andere ist eine Tatsachenbehauptung, die entweder wahr oder unwahr ist. In dem Verfahren vor dem Landgericht Karlsruhe, das ich gegen eine Journalistin wegen Veröffentlichungen im Deutschlandfunk, in der taz und auf „meedia.de“ angestrengt habe, geht es nicht um die abwegigen Beleidigungen, sondern allein um Unterlassung unrichtiger Tatsachenbehauptungen.

Wie unterscheidet sich Ihre Meinung zu dem Beschluss als Mensch und als Jurist?

Überhaupt nicht.

Wird dieser Beschluss eine politische Tendenz erzeugen?

Kommt drauf an, ob und ggf. in welchem Umfang er in der Beschwerdeinstanz bestehen bleibt. Ansonsten wird er als „Skandal“ und Beispielsfall in die Rechtsgeschichte eingehen, anhand dessen ein weiteres Mal die Grenzen der Kommunikationsfreiheit diskutiert werden. Das ist eine Aufgabe, die fortbesteht und nicht ein für alle mal „beendet" werden kann, denn Form, Inhalt, Bedeutung, Wert der Kommunikation ändern sich ja ständig.

Ist es in der hasserfüllten Debatte um komplexe Themen nicht ein falsches Zeichen, sich so ungestraft äußern zu dürfen?

Ja.

Wird der Beschluss in weiteren Instanzen bestätigt werden?

Das verrate ich nicht.

Was raten Sie Frau Künast?

Frau Künast bedarf meines Rates nicht.

Nachtrag: Fischer, immer bemüht, dass auch die Presse korrekte juristische Termini verwendet, informiert, dass gegen den Beschluss (nicht Urteil!) "Beschwerde" nicht "Berufung" statthaft sei. Dies müsse dann vom Oberlandesgericht (OLG), hier dem Kammergericht Berlin, verhandelt werden.

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