Den Aufenthalt im Krankenhaus angenehmer gestalten

Krankenhausaufenthalt Die meisten Menschen verbringen im Krankenhaus unfreiwillig aufgrund gesundheitlicher Beschwerden Zeit. Es ist immer gut zu wissen, dass ein Krankenhausaufenthalt komfortabler und zufriedenstellender gestaltet werden kann.

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Wer über die normalen Leistungen im Krankenhaus hinaus Wünsche, Bedürfnisse und Anforderungen hat, wie beispielsweise ein Ein- oder Zweibettzimmer, muss sich mit den verfügbaren Wahlleistungen und den dazugehörigen Kosten auseinandersetzen.

Patienten verbinden mit einem Krankenhausaufenthalt in den meisten Fällen ein negatives Ereignis sowie wenig Komfort und Privatsphäre. Um den stationären Aufenthalt im Krankenhaus zu vereinfachen und angenehmer zu gestalten, werden häufig optionale Wahlleistungen angeboten. Diese Wahlleistungen sind sowohl für Patienten der privaten Krankenversicherungen, als auch für gesetzlich Krankenversicherte möglich und buchbar.

Wahlleistung im Krankenhaus - was gehört dazu?

Wer in einer Klinik oder einem Krankenhaus stationär behandelt wird, erhält automatisch eine Behandlung durch diensthabende Ärzte, einem Platz in einem Mehrbettzimmer der zuständigen Abteilung sowie eine Versorgung durch das Pflegepersonal. Zusätzlich zu diesen medizinisch notwendigen Krankenhausleistungen existieren Wahlleistungen, welche auf eigenem Wunsch beansprucht und dazugebucht werden können.

Zu den Wahlleistungen gehören:

  • Chefarztbehandlung,
  • Unterbringung im Zwei- oder Einbettzimmer,
  • spezielle Behandlungsweisen.

Wahlleistungen besitzen aus medizinischer Perspektive keine Notwendigkeit, jedoch kann durch die Zubuchung der Wahlleistungen der Krankenhausaufenthalt angenehmer gestaltet werden oder sogar für die Behandlung förderlich sein. Um von den krankenhausspezifischen Wahlleistungen zu profitieren und um weiterführende Informationen zu den Kosten und dem Umfang der Leistungen zu erhalten, sollte das Krankenhaus direkt kontaktiert und eine sogenannte Wahlleistungsvereinbarung getroffen werden. Wem dies besonders wichtig ist, kann eine Zusatzversicherung abschließen, um sich bestimmte Leistungen, wie das Einzelzimmer zu sichern.

Besitzen die aufgeführten Wahlleistungen, etwa aufgrund eines erhöhten Ruhebedarfs oder aufgrund einer Infektionsgefahr für andere, eine medizinische Notwendigkeit, so werden die Wahlleistungen nicht in Rechnung gestellt. Diese zusätzlichen Leistungen gehören in medizinischen Sonderfällen zu allgemeinen Krankenhausleistungen und werden auch für gesetzlich Versicherte nicht auf die Kosten des Patienten abgerechnet.

Private Krankenversicherung und Wahlleistungen

Die private Krankenversicherung kann verschiedene Wahlleistungen abdecken. Welche Leistungen das betrifft, ist abhängig von dem angeschlossenen Tarif und dem Versicherungsunternehmen. Wer bei einem Krankenhausaufenthalt gern ein Einzelzimmer oder eine Chefarztbehandlung möchte, sollte schon beim Abschluss eines PKV-Vertrages auf den Leistungsumfang einer stationären Behandlung achten.

Wie viel die Kosten der Wahlleistungen im Krankenhaus sind von der Bemessungsgrundlage abhängig, welche von dem Verband der Privaten Krankenversicherung und von der Deutschen Krankenhausgesellschaft herausgegeben wird. Die Kosten setzen sich aus dem Basispreis als auch aus Zuschlägen für die Komfortelemente pro Tag zusammen. Zu den Komfortelementen eines Krankenhausaufenthaltes zählt beispielsweise ein Balkon, Zusatzverpflegung oder ein eigenes WC.

Aufgepasst: Entscheidet sich jemand für die Wahlleistung einer Chefarztbehandlung, beschränkt sich diese Leistung nicht auf einen einzigen Arzt. Bei einer Behandlung können mehrere Ärzte mitwirken, wodurch jeder behandelnde Chefarzt anschließend seine Rechnung an den Patienten stellen kann.

Wahlleistungen für gesetzlich Versicherte

Nicht nur Privatversicherte, sondern auch gesetzlich Versicherte können von Wahlleistungen profitieren. Kassenpatienten können ebenfalls auf eine Unterbringung in einem Einbettzimmer bestehen oder andere Wahlleistungen nutzen - das passiert dann allerdings auf eigene Kosten. Wer auf die Wahlleistungen im Krankenhaus nicht verzichten möchte, kann sich diese durch den Abschluss einer Krankenhaus Zusatzversicherung erstatten lassen oder optional beim Aufenthalt dazubuchen.

Wahlleistungen können den Krankenhausaufenthalt angenehmer gestalten, obliegen aber allein den persönlichen Wünschen und Bedürfnissen des Patienten. Insbesondere bei längeren oder wiederkehrenden Aufenthalten können der zusätzliche Komfort, die erhöhte Privatsphäre sowie die Chefarztbehandlungen das allgemeine Wohlbefinden steigern. Jedoch sollten die Zubuchung der Wahlleistungen oder der Abschluss einer Zusatzversicherung für Kassenpatienten nach eigenem Ermessen und nach Abwägung individueller Faktoren wie beispielsweise die eigene Krankenakte, persönlichen Präferenzen und künftige Behandlungen getroffen werden.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Jutta Köbler

Grüße auf Schleswig!

Jutta Köbler

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