Sondervermögen für die Bundeswehr: Eiskalt durchgepeitscht

Meinung SPD, Grüne, FDP und Union missbrauchen das Grundgesetz, um die Bundeswehr ohne jede Debatte massiv aufzurüsten
Exklusiv für Abonnent:innen | Ausgabe 22/2022
Das „Sondervermögen“ zur Aufrüstung der Bundeswehr steht nun auch im Grundgesetz
Das „Sondervermögen“ zur Aufrüstung der Bundeswehr steht nun auch im Grundgesetz

Foto: Morris MacMatzen/Getty Images

Das Wort „Sondervermögen“ hat einen guten Klang. Ein wenig, als fiele etwas vom Himmel und würde in einer Schatztruhe verwahrt. Für schlechte Zeiten oder gar besonders schöne Dinge, die man sich leisten möchte. Soziale Gerechtigkeit zum Beispiel.

Am 27. Februar, drei Tage nach Russlands Überfall auf die Ukraine, verkündete Kanzler Olaf Scholz die „Zeitenwende“ und Annalena Baerbock die „180-Grad-Wende in der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik“. Scholz unterlegte seine Wende mit der Ankündigung, noch in diesem Jahr 100 Milliarden Euro „zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit“, also für die Bundeswehr, gesetzlich zu verankern. Baerbock und ihren Mitstreiter*innen