Die aus dem Amt gestolperte RBB-Intendantin Patricia Schlesinger hat sich wahrlich um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland verdient gemacht. Erweist sich von den gegen sie erhobenen Vorwürfen nur ein Teil als zutreffend und ist womöglich justiziabel, offenbart der Fall vor allem eines: Sabotage am System und selbstgefällige Ignoranz gegenüber den Zuständen im eigenen Stall.
Die Kollateralschäden sind noch nicht absehbar, aber sie können erheblich sein. Wir erleben keinen Betriebsunfall, sondern eine schwere Havarie im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der immer tiefer in eine Legitimationskrise gerät wie noch nie seit Gründung der ARD im Jahr 1950. Die bisherige RBB-Chefin lässt dieses Dilemma erst recht zur Vertrauenskrise werden.
Restauration statt Reform
Die Gründe dafür sind bekannt. Vorrangig zählt dazu ein Reformstau, den sich die ARD-Anstalten wie das ZDF aufgeladen haben und nun nicht mehr abtragen können. Ein Ausnahmezustand, der nicht seit ein paar Jahren rumort, sondern seit 1990/91, als die Neuordnung der Fernseh- und Hörfunklandschaft in Ostdeutschland eine Reform des gesamten Systems nahelegte. Doch wurde die bewusst umgangen.
Es galt das Prinzip Restauration statt Reform. Versagt haben damals neben den jeweiligen Intendanzen vor allen die Länder, die der ihen per Grundgesetz zugestandenen Rundfunkhoheit nicht nachkamen. Ein strukturkonservatives Besitzstandsdenken betrachtete Landesrundfunkanstalten als Domäne politischer Einflussnahme und Erbhof regionaler Machtvollkommenheit. Davon durfte nichts aufs Spiel gesetzt werden.
Die sich seinerzeit eröffnende Option, aus kleinen, mittleren und großen ARD-Anstalten neue Einheiten zu bilden, wurde verworfen. Dabei wäre dies programmlichen und personellen Synergien ebenso zugutegekommen wie der Finanzausstattung. Durch Mehrländeranstalten nicht mehr als sieben Platzhalter in der ARD zu haben, schien ein lohnendes, vor allem zukunftsträchtiges Ziel. Nur fehlte es am politischen Willen in den Staatskanzleien der Länder und Führungsetagen der Sender derartiges nur in Erwägung zu ziehen.
Auch der Sender Freies Berlin (SFB) – heute Hauptstadtfiliale des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB), zuvor jahrzehntelang innerhalb der ARD ein hoch subventionierter Kanal und Vorposten des Kalten Krieges gegen die DDR – blieb sich selbst der Nächste und chronisch unterfinanziert. Wenn man Anfang der 1990er Jahre die Einkünfte aus Gebühren und Werbung mit denen des Westdeutschen Rundfunks (WDR) verglich, ergab sich ein Verhältnis von 1:22. Woran sich 2003 nach dem Zusammenschluss mit dem Ostdeutschen Rundfunk Brandenburg (ORB) zum RBB soviel nicht geändert hat.
Rundfunkrat versagt
Gerade das lässt den „Fall Schlesinger“ so prekär, wenn nicht verheerend erscheinen. Ob sich die Ex-Intendantin ein Gehaltsplus von 16 Prozent auf 303.000 Euro pro Jahr leistet (arbeitete sie soviel mehr als andere, mehr als 36 Stunden am Tag?) oder die Kosten für ein digitales Medienzentrum des RBB aus dem Ruder laufen und sich von 63 auf 185 Millionen Euro verdreifachen oder Schlesinger private als Geschäftsessen abrechnet – es hätte irgendwann dem RBB-Rundfunkrat als dem dafür zuständigen Aufsichtsgremium auffallen müssen.
Ist es aber nicht, womit demokratische Selbstkontrolle dort versagt hat, wo sie gebraucht wurde. Da kann sich die Vorsitzende Friederike von Kirchbach in Redseligkeit ergehen, soviel sie will, ihr Rücktritt wäre besser, weil angebracht. In den meisten Staatsverträgen zu ARD-Anstalten steht sinngemäß, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk „Sache der Allgemeinheit“ ist. Dies definiert das Mandat eines Rundfunkrates und meint nicht das gute Einvernehmen mit einer fragwürdigen Intendantin.
Es ist für Häuser wie den RBB keine lästige Pflicht, sondern existenzielle Notwendigkeit, bei Finanzen unangreifbar zu sein. Jeder Eindruck von Verschwendung und Intransparenz ist zu vermeiden. So lange ist es noch nicht her, dass Sachsen-Anhalt in der Person von Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) mit einem Veto gegen erhöhte Rundfunkgebühren keinen Zweifel ließ, wie sehr die Akzeptanz der ARD in Staub zu zerfallen droht. Es bedurfte vor einem Jahr einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, um diese Blockade aufzuheben. Die Richter befanden zugleich, man habe es mit einem „Demokratieproblem“ zu tun, „was wir hier haben, das nicht aufgelöst ist“.
Im Juni 2021 hat Luc Jochimsen als ehemalige Chefredakteurin des Hessischen Rundfunks (HR) zusammen mit Jobst Plog und Heinz Glässgen, einst Intendanten von NDR bzw. Radio Bremen, ein Reformpapier für das öffentlich-rechtliche System vorgelegt. Die Autoren erinnerten daran, dass mittlerweile ein bis in die CDU reichendes politisches Spektrum dessen Existenz offen in Frage stellt. Es hieß: „Deren populistische Positionen erzeugen bei anderen Parteien und im Netz erhebliche Reaktionen.“ Deshalb sei eine Entwicklung der ARD-Anstalten „zu einem gemeinwohlorientierten Kommunikationsnetzwerk“ unerlässlich. Wohlgemerkt, auf das Gemeinwohl bedacht, nicht auf Eigenwohl und Eigennutz.
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