Vereinheitlichung der Schulabschlüsse

Schule Schulabschlüsse sollen vergleichbarer und weiterführende Schulen vereinheitlicht werden.

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Die vorgelegte Ländervereinbarung setzt sich für eine Zusammenarbeit der Bundesländer für mehr Verlässlichkeit, Transparenz und Vergleichbarkeit ein. Man hofft auf eine langfristige Stärkung Deutschlands als Bildungsstandort.

Dabei redet man über die zwei Jahre mühsamer Verhandlungen, welche einst als bindender Staatsvertrag gedacht waren. Dafür hätten die Länderregierungen einwilligen müssen. Doch ist der Bildungsföderalismus so stark wie angenommen? Das wird sich zeigen. Zumindest ist die Einigung mehr als das 1964 beschlossene Hamburger Abkommen und ersetzt dieses.

Noch mehr interessant als diese Vereinbarung sind die politischen Vorgaben. Gemeint ist das länderspezifische Arbeitsprogramm mit seinem Zeitplan. Unterschreiben die Ministerpräsidenten das Papier, hat dieses eine hohe Verbindlichkeit. Aber halten sich die Bundesländer an die Vorgaben?

Änderungen ab 2023

Die Kultusministerkonferenz steht damit unter hohem öffentlichem Druck. Immerhin wird diese an diesem Vorhaben gemessen. Verpflichten sich die Länder, die Qualität zu sichern und Vergleichsarbeiten zu gewähren, muss dies für alle Länder gelten. Bremen, Brandenburg und Niedersachsen sind aber aus den Vera-Vergleichsarbeiten der 3. und 8. Klassen ausgetreten.

Nach der Politik sollen ebenso die Abitur-Anforderungen angeglichen werden, besonders die Grundbedingungen. Dazu gehören die Arbeitszeiten, Aufgabenstrukturen und Hilfsmittel. Weit sind die Länder hiervon entfernt, erlauben mal einen Taschenrechner oder ein Wörterbuch und mal nicht. Bei einen sind die Themen der mündlichen Prüfung bekannt, in anderen Ländern nicht. Außerdem soll der Aufgabenbereich ohne Veränderung bleiben. Bis zum Jahr 2022 will die KMK bei Primarschulen einen Gesamtstundenrahmen einsetzen.

Die Schulen sollen eine einheitliche Bildung der SchülerInnen in Deutschland erreichen. Gerade bei älteren SchülerInnen, die Mittlere Reife oder Abitur machen, kann das schwierig werden, da alle Bundesländer seit Jahrzehnten ihr eigenes Vorgehen haben. Sofern eine Schülerin oder ein Schüler die Prüfung jedoch nicht besteht, ist eine Anfechtung der Prüfung möglich. In diesem Fall ist das deutschlandweit für alle SchülerInnen gleichermaßen möglich.

Zur Vereinheitlichung der Schulen in Deutschland sollen Deutsch, Mathe und Sachunterricht im Mindeststundenumfang unterrichtet werden. Hinzu kommt die Handschrift mit einem normierten, schreibmotorischen Plan und einem Einheits-Schreibrahmen. Nicht ausgeprägt formuliert ist das Vorhaben, einheitliche Schulbezeichnungen weiterführender Schulen zu verwirklichen. Lediglich soll eine Einheitsbezeichnung geprüft werden. Ab 2023 wird die Umsetzung der Vorhaben begonnen. Die Länder sollen 50 % der schriftlichen Abi-Aufgaben der Kernfächer aus dem gleichen Aufgabenbereich nutzen.

KMK kann weiter handeln

Nach zwei Jahren schwieriger Verhandlungen bekommt die KMK ein Wissenschaftsgremium mit der Bezeichnung „Ständige wissenschaftliche Kommission der KMK“. Im Vertrag wurde dieser als Gremium mit einer Wissenschaftskammer und der Politikkammer benannt. Ein unabhängiges Beratungsgremium für ungelöste Fragen des Bildungssystems zum Thema Abschlüsse, Lehramtsausbildung etc. ist dies aber nicht. Denn Wissenschaftsmitglieder der Länder wurden einberufen, um das Arbeitsprogramm mit der KMK abzustimmen. Auch soll die „Qualität in der Schule“ in der Amtschefkommission vorher beraten werden.

Die KMK soll zwölf Mitglieder vorschlagen, davon sind vier aus der Bildungsbericht-erstattung gesetzt, welche folgend von den Kultusministern einberufen werden. Mit dabei sind die Direktorin des Instituts für Qualitätsverbesserungen im Bereich Bildung, die Vorsitzende des Zentrums für internationale Bildungsvergleichsstudien, der Vorsitzende des wissenschaftlichen Beirats Steuerungsgruppe und der Sprecher der Bildungsberichterstattung und Autorengruppe, vom Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformationen.

Die Geschäftsstelle dieser Kommission ist im Sekretariat der KMK. Der Kommissions-Vorsitzende und der Generalsekretär haben die Rechts- und Dienstaufsicht. Die ständige wissenschaftliche Kommission ist auf die Umsetzung ungewöhnlicher Vorschläge angewiesen. Für die Beauftragung von Expertisen wird das entsprechende Budget benötigt. Dennoch hat die KMK noch den meisten Einfluss.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Marie-Sophie Stehler

Echtes "Heide-KInd" aus der Lüneburger Heide. Bin im letzten Jahr meines BWL Studiums und bin schon seit der Oberstufe Mitglied in Debattierclubs.

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