Weichenstellung zum Krieg

1994 Vor 20 Jahren fällt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein folgenschweres Urteil: Out-of-area-Einsätze der Bundeswehr sind mit dem Grundgesetz vereinbar
Exklusiv für Abonnent:innen | Ausgabe 29/2014

Er war ganz auf die militärpolitische Wende zugeschnitten, der Begriff Out-of-area-Einsatz, den damals zunächst nur die Unionsparteien anstrebten und der durch das Urteil vom 12. Juli 1994 entscheidend befördert wurde. Gemeint war die area der NATO-Staaten, die Frage war also, ob die Bundeswehr noch jenseits derselben – das hieß damals konkret: im zerfallenden Jugoslawien und in Somalia – zum Einsatz gelangen durfte.

Aber warum wurde Deutschland hier als NATO- statt als UN-Mitglied angesprochen? So viel war doch klar: Mit der Aufnahme in die Vereinten Nationen 1973 hatte sich die Bundesrepublik Deutschland auf deren Charta verpflichtet, was die prinzipielle Bereitschaft, wenn auch nicht den Zwang einschloss, an von der UNO angeordneten Militäreinsät