Diskutieren mit Reichsbürgern

Verschwörungstheorien Gibt es die Bundesrepublik Deutschland überhaupt?

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Vor vielen Jahren spazierte jemand in meine damalige Anwaltskanzlei, legte einen Bußgeldbescheid auf den Tisch und erklärte mir, in Verkennung unserer jeweiligen Rollen, warum er diesen auf keinen Fall bezahlen müsse: Der Bescheid sei von einer dazu nicht befugten Behörde ausgestellt, weil die Bundesrepublik Deutschland gar nicht existiere, sondern nur eine Firma sei, die den Alliierten gehöre, die unser Land noch immer besetzten. Die provisorische Reichsregierung erkenne dies auf keinen Fall an und wir müssten dagegen vorgehen.

Nun bin ich zwar schon älter, aber wir reden hier nicht von 1946, sondern etwa 2006. „Ein Querulant“, dachte ich erfreut, denn Querulanten bringen Geld. Andererseits wusste ich schon aus leidvoller Erfahrung (die fast jeder Anwalt in den ersten Berufsjahren macht), dass Querulanten auch ziemlich viel Nerven kosten. Also wies ich den Herrn auf meine zugegeben überhöhten Gebühren hin, was seinen Redefluss zum ersten Mal ins Stocken brachte. „So viel kann ich derzeit nicht bezahlen, aber denken Sie daran, dass wir bald die Macht übernehmen werden. Sie können dann Reichsjustizkommissar werden!“ Damit war die Sache ge- und bald darauf vergessen. Auf eine Arbeit im Staatsdienst hatte ich nämlich noch nie Lust gehabt.

Aber als die Jahre ins Land zogen, wurden die sogenannten Reichsbürger mehr, lauter und gefährlicher. Gerne bewaffnen sie sich, halten Behörden mit nichtendenwollenden Schreiben auf Trab und erschießen Polizisten. Seitdem wird das Problem dieser „flat-earther“ unter den politischen Verschwörungstheoretikern etwas ernster genommen.

Da mit deren zunehmender Zahl und dank dem Internet die Chance steigt, dass auch Ihr mal mit einem dieser BRD-Leugner zu tun bekommt, setze ich mich im Folgenden mit den gängigsten Argumenten auseinander. Das geht zurück auf eine Folge des Déjà-vu-Geschichte-Podcasts, zu der mich der Historiker, Blogger und Autor Ralf Grabuschnig eingeladen hat und die Ihr hier hören könnt. Perfekt für Leute, die lieber hören als lesen, für Multitasker beim Joggen und natürlich für Blinde.

Eingebetteter Medieninhalt

Der Podcast und der folgende Artikel sind übrigens nicht deckungsgleich, es lohnt sich also das konsekutive Hören und Lesen.

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Reichsbürger: Das Deutsche Reich hat nie aufgehört zu existieren. Die BRD ist kein legitimer Staat, sondern eine Firma oder eine Marionettenregierung der Alliierten. Deutschland ist noch immer von fremden Mächten besetzt, deshalb gilt die Haager Landkriegsordnung und nicht das Grundgesetz, das außerdem keine rechtmäßige Verfassung ist…

Ich: Halt, halt! Das sind so viele Punkte, die müssen wir uns einzeln vornehmen. Natürlich ist das Grundgesetz eine Verfassung. Wieso sollte es keine sein?

Wenn es eine Verfassung wäre, wieso heißt es dann Grundgesetz und nicht „Verfassung“?

Aha, ich erkenne hier den Formalismus, der Nichtjuristen kennzeichnet. Wie ein Dokument bezeichnet wird, ist für den Inhalt oder die Wirksamkeit irrelevant. Wenn Sie einen Mietvertrag aufsetzen und darüber Versicherungsvertrag schreiben, haben Sie trotzem einen Mietvertrag. Übrigens genauso, wenn Sie gar nichts darüber schreiben oder eine Fantasiebezeichnung wählen.

Es kommt auf den Inhalt an. Das Grundgesetz regelt die Organe des Staates, deren Befugnisse, ihr Verhältnis untereinander und das Verhältnis des Staates zu den Bürgern. Damit weist es alle Elemente einer Verfassung auf.

Aber alle anderen Staaten nennen solch ein Dokument „Verfassung“, nur Deutschland nicht.

Das stimmt doch nicht. Zurückgehend auf Montesquieus Begriff vom „loi fundamentale“ nennen viele Staaten ihre Verfassungen „Grundgesetz“, zum Beispiel Dänemark, Estland, Irland, die Niederlande und der Vatikan.

Ah, der Vatikan, der steckt immer hinter allem!

Ich dachte, das wären die Juden, die Freimaurer und die bayerischen Illuminaten?

Ja, aber die kontrollieren bekanntlich den Vatikan.

OK, zurück zur Verfassungsfrage. Es gibt sogar Staaten, die gar keine geschriebene Verfassung haben, am bekanntesten das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland. Niemand würde diesem deshalb die Staatlichkeit absprechen und behaupten, dass es nicht existiere.

Aber in Paragraph 146 des Grundgesetzes steht doch, dass wir keine Verfassung haben.

Zunächst einmal hat das Grundgesetz keine Paragraphen, sondern Artikel. Sein Artikel 146 lautet:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Damit zeigt das Grundgesetz (als Verfassung!) lediglich einen Weg auf, wie es durch eine neue Verfassung außer Kraft gesetzt werden kann. Das geht zurück auf die Situation von 1949, als man noch auf eine schnelle Wiedervereinigung hoffte und sich tatsächlich nicht ausmalen konnte, wie lange das Grundgesetz bestehen würde. Schließlich waren deutsche Staatsgebilde bis dahin nicht immer von langer Dauer gewesen, auch wenn die Politiker gerne von tausend Jahren schwafelten.

Relevant wurde Artikel 146 nie. Bei der Wiedervereinigung 1990 wurde kurzzeitig diskutiert, ob er zur Anwendung kommen solle, aber dann wurde die damalige Fassung des Artikel 23

Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Nieder­sachsen, Nord­rhein-West­falen, Rhein­land-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württem­berg-Baden und Württem­berg-Hohen­zollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.

angewendet, die den Zutritt neuer Bundesländer zum Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erlaubte.

Aber wussten Sie, dass dieser Artikel 23 durch den US-amerikanischen Außenminister James Baker gestrichen wurde? Damit wurde das Grundgesetz ungültig.

Was?

Ja, bei den Verhandlungen zum 2+4-Vertrag im Juli 1990 hat James Baker den Artikel 23 außer Kraft gesetzt. Damit entfiel der Geltungsbereich des Grundgesetzes und somit wurde das Grundgesetz ungültig.

Oje. Erstens bezweifle ich, dass Herr Baker das so geäußert hat.

Zweitens können Minister eines Staates A nicht durch eine hingeworfene Äußerung die Verfassung des Staates B ändern. Das Grundgesetz wird geändert durch gemeinsame Beschlüsse von Bundestag und Bundesrat mit jeweiliger Zweidrittelmehrheit (siehe Artikel 79).

Drittens könnte das Grundgesetz natürlich auch ohne Artikel 23 weiter bestehen. Der Geltungsbereich ist unbestritten und wird mittlerweile unter anderem durch die Präambel festgelegt:

Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

Sie übersehen, dass Deutschland nicht souverän ist, sondern sich noch im Kriegszustand befindet und von den Alliierten besetzt ist. Deshalb gilt die Haager Landkriegsordnung und …

Sagen Sie, gehen Sie auch manchmal außer Haus und fahren durch Deutschland? Wo sehen Sie denn da einen Krieg?

Aktuell sind die Kampfhandlungen eingestellt, weil die Reichsregierung nicht handlungsfähig ist und daher keinen Widerstand gegen die Besatzer organisieren kann.

Welche Besatzer?

Es befinden sich noch immer alliierte Truppen auf deutschem Boden. Das zeigt doch, dass wir besetzt sind. Wir Deutschen werden als Kriegsgefangene gehalten.

Sie meinen die NATO-Streitkräfte? Die sind doch nicht als Besatzer hier, sondern aufgrund des Nordatlantikvertrags und des NATO-Truppenstatuts, praktisch auf Einladung Deutschlands. Wenn Deutschland wollte, könnte es die ausländischen Truppen hinauswerfen (wie es mit den sowjetischen Truppen geschah). Allerdings müssten wir dann selbst mehr für die Landesverteidigung ausgeben, weswegen uns die US-Armee doch eigentlich ganz gelegen kommt.

Im übrigen ist die Bundeswehr auch in anderen NATO-Staaten stationiert, zum Beispiel in Litauen. Das ist doch keine Besatzung. Die deutsche Luftwaffe hatte bis vor kurzem sogar einen Stützpunkt in den USA.

Aber das Deutsche Reich hat nie einen Friedensvertrag unterzeichnet. Deshalb dauert der Zweite Weltkrieg noch an.

Da ist er wieder, der Formalismus. So stellen sich Nichtjuristen die Rechtswissenschaft vor, aber so einfach ist es nicht.

Kriege können nicht nur durch Friedensverträge beendet werden, sondern auch durch die vollständige Unterwerfung des Gegners oder, wie im Falle des Deutschen Reichs, durch eine Kapitulation.

Die Reichsregierung hat nie kapituliert! Die bedingungslose Kapitulation vom 8./9. Mai 1945 wurde nur vom Oberkommando der Wehrmacht unterzeichnet.

Ich würde den Selbstmord des Reichskanzlers sogar als ultimativen Akt der Kapitulation interpretieren. Und die kurzzeitige Regierung Dönitz hatte den Generälen die Vollmacht zur Kapitulation erteilt, verkündete selbst das Ende des Zweiten Weltkriegs und tat auch ansonsten nichts, um dem Eindruck der bedingungslosen Kapitulation entgegenzuwirken.

Außerdem kann eine Friedensordnung nicht nur durch einen Vertrag geschaffen werden, über dem „Friedensvertrag“ steht, sondern auch durch andere Verträge, wie den Deutschlandvertrag, die Beitritte zu EWG und NATO, den 2+4-Vertrag und nicht zuletzt durch die normative Kraft des Faktischen, gegenseitige diplomatische Beziehungen, Handel und einfach die dauerhafte Abwesenheit von Krieg.

Im übrigen verstehe ich nicht den Zusammenhang zwischen angeblich fehlendem Friedensvertrag und angeblich fehlender Staatlichkeit, denn auch ohne Friedensvertrag kann ein Staat wirksam bestehen. Das Deutsche Reich war von 1939 bis 1945 auch nicht unexistent, oder?

Sogar das Bundesverfassungsgericht hat gesagt: „Das Deutsche Reich existiert fort.“

Erkennen Sie die Ironie, die darin liegt, dass Sie das Verfassungs(!)gericht der Bundesrepublik Deutschland, die Sie nicht anerkennen, als Beleg für Ihre Meinung zitieren?

Tja, manchmal begeht das Usurpatorenregime Fehler.

Und nur Ihnen fällt das auf?

Aber lassen Sie mich das erklären. Sie berufen sich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Grundlagenvertrag zwischen der BRD und der DDR aus dem Jahr 1973. Das ist tatsächlich ein sehr unglückliches Urteil, mit dem das Gericht den Vertrag mit der DDR billigen aber dennoch der DDR keine Staatlichkeit zusprechen wollte. Aus der schizophrenen Situation, dass die DDR für die BRD weder Ausland noch Inland war, aus dem westdeutschen Alleinvertretungsanspruch und aus dem grundgesetzlichen Verbot der Anerkennung der faktisch bestehenden deutschen Teilung konnte nur ein Urteil entstehen, das man nicht lesen kann, ohne verrückt zu werden.

Die Stelle, auf die sich die Reichsbürger gerne berufen, geht noch weiter:

Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. […]

Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts „Deutschland“ (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet „Deutschland“ (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“, fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes). […] Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden.

So geht das seitenweise weiter, und jeder kann sich die Sätze herauspicken, die ihm am besten passen. Besser ist es jedoch, man ignoriert dieses Urteil einfach als Tiefpunkt der Verfassungs- und Völkerrechtsdogmatik, wie es die Professoren während meines Jurastudiums taten.

Das Verfassungsgericht deutete in dem Urteil sogar selbst an, dass es nicht viel davon hielt, vom Freistaat Bayern (von wem auch sonst) mit der Klage behelligt worden zu sein:

Der Vertrag kann rechtlich nur gewürdigt werden, wenn man ihn in einen größeren Zusammenhang stellt.

Außerdem ist das mittlerweile durch die Wiedervereinigung alles überholt, denn seit 1990 ist entweder die Bundesrepublik Deutschland wieder vollidentisch mit dem Deutschen Reich oder das Deutsche Reich mangels effektiver Staatsgewalt endgültig untergegangen. Nach dem (logischeren) Staatsrechtsverständnis der DDR war das Deutsche Reich übrigens untergegangen, und die DDR war einfach ein neuer Staat, praktischerweise ganz ohne Schulden und andere Altlasten.

Dass das Deutsche Reich derzeit (wegen der Besatzung) nicht handlungsfähig ist, erkenne ich schon an. Deshalb ist unsere Regierung ja provisorisch.

Das ist wiederum etwas, das ich nicht verstehe. Selbst angenommen, Sie hätten in allen Punkten recht, woher nehmen gerade SIE die Befugnis, das Deutsche Reich zu vertreten?

Wir machen das nur als Statthalter, bis sich eine neue Reichsregierung konstituiert.

Aber wer wird dann wissen, welche dieser Regierungen legitim ist? Da gibt es die Kommissarische Reichsregierung, den Freistaat Preußen, die Exilregierung Deutsches Reich sowie die davon zu unterscheidende Exil-Regierung Deutsches Reich und die Regierung des Deutschen Reiches, den Volks-Reichstag, den Volks-Bundesrath, die Interimspartei Deutschland, den Staat Germanitien, das Fürstentum Germania, die Republik Freies Deutschland, das Königreich Deutschland, den Bundesstaat Bayern, die Heimatgemeinde Chiemgau und hunderte weiterer.

Ich habe den Eindruck, das ist mehr ein Geschäft, denn mit dem Verkauf von (übrigens sinn-, nutz- und wertlosen) Ausweispapieren und Führerscheinen dürften Sie ganz gut verdienen.

Na und? Die BRD ist doch auch nur eine GmbH. Und wir sind eben aus dieser GmbH ausgetreten, weshalb sie uns nichts mehr zu sagen hat.

Nein, ein Staat ist keine GmbH. Dieser Mythos kommt anscheinend von der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH, einem Unternehmen im Bundesbesitz, das die Kreditaufnahme und Finanzierung auf den Finanzmärkten abwickelt (früher war das die Bundeswertpapierverwaltung). Dadurch wird doch nicht ganz Deutschland zur GmbH.

Außerdem kann man aus einer GmbH nicht so einfach austreten. Das ist wieder so ein Punkt, woran man merkt, dass Ihre Theorien nicht einmal in sich schlüssig sind.

Haben Sie sich noch nie gefragt, warum wir in Deutschland keine Bürgerausweise, sondern Personalausweise haben? Weil wir alle Personal, also Angestellte der BRD-GmbH sind.

Da fällt mir auf, dass ich einen Führerschein habe. Und als Führer befehle ich Ihnen jetzt, die Klappe zu halten.

Außerdem haben Sie übersehen, dass das Römische Reich niemals kapituliert hat und noch weiterbesteht. Sie machen sich also besser schon mal gefasst auf die Machtübernahme durch einen kommissarischen Kaiser.

Oh Mist. Daran haben wir echt nicht gedacht.

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Puh. So Unterhaltungen mit Verschwörungstheoretikern sind ganz schön anstrengend, weil die einfach immer wieder neue Behauptungen aufstellen, auf Logik und Fakten pfeifen und alle Gegenargumente ihrer Theorie unterordnen. Die Präsenz der Bundeswehr in anderen NATO-Ländern ist demnach zum Beispiel nur ein Ablenkungsmanöver, mit dem die schlauen Alliierten die deutsche Bevölkerung an der Nase herumführen. Denn merke: Nur der Verschwörungstheoretiker ist schlau genug, das alles zu durchschauen, der Rest der Bevölkerung ist dumm. Dieses Gefühl, zu einer Elite zu gehören, ist anscheinend ziemlich verlockend.

Wer jetzt noch mehr über die Reichsbürger lesen will, dem empfehle ich das Buch von Andreas Speit, das auch als preiswerte Sonderausgabe bei der Bundeszentrale für politische Bildung – wieder so eine Einrichtung, die im Auftrag fremder Mächte die deutsche Bevölkerung an der Erlangung der wahren Erkenntnis hindert – erhältlich ist.

Und vergesst nicht, dass Ihr Euch noch den Podcast anhören wolltet!

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Andreas Moser

Nach Abschlüssen in Jura und Philosophie studiere ich jetzt Geschichte, ziehe um die Welt und schreibe darüber.

Andreas Moser

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