Die Gefahr ist real

Überwachung Der neue Staatstrojaner stellt einen bedenklichen Eingriff in die Grundrechte dar. Wird er auch bei Alltagskriminalität zum Einsatz kommen? Es steht zu befürchten
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Das neue Staatstrojaner-Gesetz – wieder einmal mit möglichst wenig öffentlicher Aufmerksamkeit durch die Gremien gewunken – ist ein höchst bedenklicher Eingriff in die Grundrechte. Der Einsatz invasiver und potentiell gefährlicher Schadsoftware soll demnach auch bei einer ganzen Reihe alltäglicher Straftaten zulässig sein, nicht mehr nur bei schwerer und schwerster Kriminalität. Dieses Vorgehen ist ein weiteres Beispiel dafür, wie Überwachungsmaßnahmen erst mit Verweis auf Ausnahmesituationen und schwere Verbrechen eingeführt und dann “durch die Hintertür” ausgeweitet werden.

Ein weiteres problematisches Überwachungsgesetz

Die aktuelle schwarz-rote Bundesregierung hat mit der Vorratsdatenspeicherung und