Beste Kreativqualitäten

Grenzenloses Europa Für ein Ausreiseverbot nach Genua wurden von deutschen Behörden teils haarsträubende Begründungen gegeben - gestützt auf ein flächendeckendes Überwachungssystem

Wie jedes Jahr zur Sommerzeit begibt sich das Volk der Deutschen auf Urlaubsreise - nach Spanien, Frankreich, Italien, in alle Welt. Alle Deutschen genießen nicht nur »Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet«, wie Artikel 11 des Grundgesetzes verheißt, sondern darüber hinaus auch Handlungs- und Bewegungsfreiheit nach Artikel 2. Sie dürfen die Bundesrepublik verlassen, um sich in nahen und fernen Ländern zu entspannen und zu bilden.

Doch im Sommer 2001 gibt es gravierende Ausnahmen. Grund: Das »Ansehen Deutschlands in der Welt« ist wieder einmal in Gefahr, wobei allerdings weder Neonazis gemeint sind, die Fremde durch die Straßen jagen, noch randalierende deutsche Hooligans in Frankreich oder ebensolche Ballermänner auf Mallorca - nein, ganz andere Bürger dieses Landes wurden daran gehindert, die Bundesrepublik zu verlassen: Menschen, die dort demonstrieren wollten, wo es angebracht war - beim umstrittenen G 8-Gipfel in Genua.

Hunderten mutmaßlichen Demonstranten verweigerte man die Einreise nach Italien, weil die Grenzschützer sie als »gefährlich« einstuften. So durfte etwa Marcus H. aus Hannover nicht nach Genua, weil ihm »Bruch des Landfriedens« zur Last gelegt wird. Diesen strafrechtlichen Vorwurf hatte er sich im Vorjahr bei einer Anti-Expo-Demonstration eingehandelt, als er in einen Polizeikessel geriet und polizeilich erfasst wurde. Obwohl es kein Verfahren gab, gilt H. nun als potentieller »Landfriedensbrecher«, dessen Reisepass einbehalten und dem die Ausreise nach Italien verwehrt wurde.

Derartige Restriktionen richten sich - nach offizieller Version - gegen polizeibekannte politische Gewalttäter, die entweder in der seit Anfang der neunziger Jahre geführten »Landfriedensbruch-Datei« oder in der neuangelegten »Zentral-Datei für linke Gewalttäter« beim Bundeskriminalamt erfasst sind. In diese Dateien werden nicht nur rechtskräftig verurteilte Personen gespeichert, sondern auch Personen, gegen die lediglich Personalienfeststellungen und Platzverweise »zur Verhinderung anlassbezogener Straftaten« angeordnet wurden, »wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Personen zukünftig Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden« (§ 8 Abs. 5 BKAG). Entsprechend »auffällig« gewordene Erwachsene und Jugendliche bleiben grundsätzlich fünf Jahre, Kinder (!) zwei Jahre lang registriert, wobei Verlängerungen möglich sind.

Die Beschränkung der Reisefreiheit begann bereits weit vor Genua: In Nordrhein-Westfalen wurden »Verdächtige« von Polizeibeamten »besucht« und vor gewalttätigen Protesten in Genua gewarnt (so genannte »Gefährder-Ansprachen«), in einzelnen Fällen war das mit der Androhung von Vorbeugehaft verbunden. Ende Juni klingelten zwei Polizeibeamte bei Tanja H. in München und überbrachten ihr einen Beschluss des Kreisverwaltungsreferats, wonach sie sich täglich zweimal zwischen 9 und 11 Uhr sowie zwischen 16 und 18 Uhr bei einer Polizeidienststelle melden müsse. Ansonsten drohten Unterbindungsgewahrsam und Zwangsgeld. Außerdem wurden Pass und Personalausweis eingezogen und eine Ausreise nach Österreich untersagt. Begründung für diese massive Einschränkung der Bewegungsfreiheit und des Versammlungsrechts: Es gäbe »Anhaltspunkte«, die politisch engagierte Tanja H. könnte sich an gewaltsamen Protesten gegen das World Economic Forum (WEF) in Salzburg beteiligen.

Mit der Begründung war das Kreisverwaltungsreferat um geschichtlichen Tiefgang bemüht: Ließe man Tanja H. gewähren, hieß es, drohe eine »Beeinträchtigung der auswärtigen Belange der Bundesrepublik«, wobei zu berücksichtigen sei, »dass ... im Hinblick auf das belastete historische Erbe der Bundesrepublik radikalen Umtrieben von Personen ... im Ausland ein besonderes Gewicht beigemessen wird«. Demonstrationen von Globalisierungskritikern in einem Atemzug zu nennen mit Massenmord und Kriegsverbrechen Nazi-Deutschlands - darauf muss man erst einmal kommen, um Ausreiseverbote »rechtsstaatlich« zu begründen!

Berlins neuer Innensenator Erhart Körting (SPD) belehrte seine Landsleute anlässlich der Genua-Reiseverbote mit der Erkenntnis, es gäbe überhaupt kein Grundrecht auf Ausreise. Für diejenigen, die 1990 die Mauer überwunden und die Reisefreiheit erkämpft haben, dürfte das recht zynisch klingen. Die Berliner Bürokratie beließ es dann auch nicht bei punktuellen Ausreiseverboten, sondern ließ über das Landeseinwohneramt die Ausweisdokumente von Globalisierungsgegnern gleich für zehn europäische Staaten sperren, unter anderem auch für Ungarn. Grund: Die Betroffenen seien »in der Vergangenheit mehrfach durch gewalttätiges Verhalten auffällig geworden«. Als Rechtsgrundlage dient das Passgesetz, das erst 2000 entsprechend verschärft wurde. Danach können Reisebeschränkungen in die Pässe von bekannten »Gewalttätern« eingetragen werden, sofern eine »erhebliche Gefährdung von Belangen der Bundesrepublik« vorliegt. Wer auferlegte Beschränkungen missachtet, muss mit Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr rechnen.

Die Möglichkeit, aktenkundigen »Gewalttouristen« vorübergehend den Pass zu entziehen, ist ebenfalls mit dieser Novellierung des Passgesetzes eingeführt worden - ursprünglich, um gewalttätige Fußball-Hooligans daran zu hindern, ins Ausland zu fahren. Auslöser waren die Ausschreitungen bei der Weltmeisterschaft 1998 in Frankreich. Die damals artikulierte Sorge, die gesetzliche Verankerung von Passentzug und Reiseverbot könne auch auf andere Zielgruppen als Hooligans ausgeweitet werden, hat sich nun bestätigt: Als »Polit-Hooligans« diffamierte Demonstranten wurden mit entsprechenden Verboten belegt - ein Verstoß nicht nur gegen die Bewegungs-, auch die Versammlungsfreiheit.

Der Autor ist promovierter Rechtsanwalt, Sachbuchautor, parlamentarischer Berater von Bündnis 90/Die Grünen im niedersächsischen Landtag. Zuletzt erschienen: Big Brother Co. - Der moderne Überwachungsstaat in der Informationsgesellschaft, Konkret Literatur Verlag, Hamburg 2000.

Der digitale Freitag

Mit Lust am guten Argument

Die Vielfalt feiern – den Freitag schenken. Bewegte Zeiten fordern weise Geschenke. Mit dem Freitag schenken Sie Ihren Liebsten kluge Stimmen, neue Perspektiven und offene Debatten. Und sparen dabei 30%.

Print

Für 6 oder 12 Monate
inkl. hochwertiger Weihnachtsprämie

Jetzt sichern

Digital

Mit Gutscheinen für
1, 6 oder 12 Monate

Jetzt sichern

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Unabhängiger und kritischer Journalismus braucht aber Unterstützung. Wir freuen uns daher, wenn Sie den Freitag abonnieren und dabei mithelfen, eine vielfältige Medienlandschaft zu erhalten. Dafür bedanken wir uns schon jetzt bei Ihnen!

Jetzt kostenlos testen

Was ist Ihre Meinung?
Diskutieren Sie mit.

Kommentare einblenden