Stress schützt vor Strafe

SCHÜSSE AUS DER DIENSTWAFFE Wegen seines Wanderstocks wurde Friedhelm Beate für den Mörder Dieter Zurwehme gehalten und starb. Die Polizisten sehen wie so oft kein Gericht

Mir ist bewusst, dass diese Entscheidung schwer verständlich und schwer zu vermitteln ist", kommentierte der Leitende Erfurter Oberstaatsanwalt Raimund Sauter Ende 1999 den Entschluss, die Ermittlungsverfahren gegen zwei Todesschützen mit einer Einstellung zu beenden. Die Täter hatten einen harmlosen 62-jährigen Wanderer aus Köln an der Tür seines Hotelzimmers erschossen.

Des Rätsels Lösung: Die Todesschützen waren keine Gangster, es waren Zivilpolizisten des Landes Thüringen. Sie wurden von ihren Vorgesetzten nach Heldrungen in das Hotel "Zur Erholung" beordert, um die Identität eines verdächtigen Hotelgastes festzustellen. Das Hotelpersonal hatte vermutet, dass es sich bei diesem Gast um den als extrem gefährlich geltenden "Mörder von Remagen", Dieter Zurwehme, handeln könnte. Er solle, so hieß es in Medien und Fahndungsaufrufen, mit Wanderstock und Rucksack durch die Lande ziehen.

Die Ähnlichkeit des Kölner Wanderers im Hotel "Zur Erholung" mit dem flüchtigen Zurwehme beschränkte sich genau auf Wanderstock und Rucksack - im Thüringischen keine Seltenheit. Für eifrige Dienstvorgesetzte dennoch Grund genug, Untergebenen den Auftrag zu erteilen, sofort die Identität des Kölners festzustellen - ohne ihnen aber Fahndungsfotos von Zurwehme mitzugeben, der dem Hotelgast in keiner Weise ähnlich sah. Grund genug auch für die dienstfertigen Polizeibeamten, den Hotelwirt nachts gegen 23 Uhr an die Zimmertür trommeln zu lassen und den müden Wanderer aus dem Bett zu jagen. Friedhelm Beate öffnete die Tür einen Spalt breit und sah in zwei Pistolenläufe, dahinter zwei Männer in Zivil. Instinktiv soll Beate daraufhin versucht haben, die Tür wieder zuzuschlagen - eine überaus verständliche Reaktion, weil er wohl an einen Überfall glaubte. Sie kostete ihn aber das Leben. Denn in diesem Moment fielen die Schüsse: Die erste Kugel traf den Wanderer mitten ins Herz, die zweite durchschlug die Tür und streifte seine Rippen. Die Schützen leisteten nicht etwa Erste Hilfe, sondern warteten auf das Spezialeinsatzkommando (SEK), das verspätet eintraf, die Zimmertür öffnete und dahinter den erschossenen Mann vorfand, der längst auf dem Fußboden seines Hotelzimmers verstorben war.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll Friedhelm Beate nach einer der ihn bedrohenden Waffen gegriffen haben. In diesem "Gerangel" habe sich dann der tödliche Schuss aus der Pistole des Polizeibeamten Peter Z. gelöst. Beide Beschuldigten hätten erklärt, so die Staatsanwaltschaft weiter, dass sie "unabsichtlich, gleichermaßen als Reflex", geschossen hätten. Zu diesem Ergebnis sei das Gutachten eines Experten gekommen: Danach hätten die Beamten, überzeugt, dem international gesuchten Mörder Zurwehme gegenüberzustehen, auf Grund einer "vegetativen Reaktion" unabsichtlich geschossen. In dieser Stresssituation sei das Urteilsvermögen der Polizisten eingeschränkt gewesen. Durch das "Gerangel" an der Hotelzimmertür habe sich eine "Eigendynamik" entwickelt, die ihnen ein Handeln in Sekundenschnelle abgenötigt habe - mit tödlichen Folgen. Wäre am Ende Dieter Zurwehme erschossen auf dem Hotelfußboden gelegen - Deutschland hätte nach erfolgreicher Hetzjagd wohl erleichtert aufgeatmet. So aber ist es nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft ein "tragischer" Verwechslungsfall, eine fahrlässige Tötung, die jedoch ungesühnt bleiben müsse, da den schießenden Polizisten nichts vorzuwerfen sei; noch nicht einmal unterlassene Hilfeleistung. Dass sich die zwei Polizeibeamten und ihre Dienstvorgesetzten durch gravierende Fehler und mangelhafte Klärung im Vorfeld selbst in diese prekäre Situation hineinmanövriert hatten, bleibt unberücksichtigt. Die Angehörigen des Opfers könnten ja, so die Staatsanwaltschaft, gegen den Einstellungsbescheid Beschwerde einlegen - was sie inzwischen auch getan haben.

Dass es soweit kommen muss, ist zwar unglaublich, aber im Falle von tatverdächtigen Polizisten nicht ungewöhnlich: Stress, Angst und Überforderung schützen Polizeibeamte offenbar vor Strafe - obwohl sie doch im Umgang mit der Waffe in Fahndungs- und Stress situationen besonders geschult sind. Staatsanwälte, deren Nähe zur Polizei eine unparteiische Aufklärung nicht gerade erleichtert, aber auch manche Richter sind allzu häufig geneigt, der Polizei allzu vieles nachzusehen. An die Sorgfaltspflicht von Polizeibeamten werden denkbar geringe Maßstäbe angelegt.

Immer wieder ist das gleiche Muster zu beobachten, wenn es um die staatliche Aufarbeitung von polizeilichen Todesschüssen geht, die sich "unabsichtlich gelöst" haben sollen. Nach diesem Muster hat 1997 auch das Landgericht Hannover den wegen fahrlässiger Tötung angeklagten SEK-Polizeibeamten Klaus T. freigesprochen. Öffentliche Empörung, auch im Ausland, hatte immerhin dazu geführt, dass Anklage erhoben und eine Prozess eröffnet wurde. Im Urteil folgte das Gericht stracks den Einlassungen des Angeklagten. Es machte sich die Version zu eigen, die Tötung des kurdischen Jungen Halim Dener durch einen Schuss aus dem Dienstrevolver sei ein Unglücksfall gewesen. Dem Beamten sei nämlich beim Versuch der Festnahme des späteren Opfers und während eines anschließenden "Gerangels" der Revolver aus dem Holster gefallen. Der Schuss müsse sich beim Zurückführen der Waffe und Losreißen des Flüchtenden unbeabsichtigt gelöst haben. Halim Dener wurde aus einer Entfernung von ungefähr zehn Zentimeter in den Rücken getroffen und verblutete wenig später. Der 16-jährige hatte Plakate für eine PKK-nahe Organisation geklebt, die in Deutschland amtlich als "terroristische Vereinigung" gilt. Auch hier also ein entsprechendes Bedrohungsszenario, das für einen erhöhten Adrenalinspiegel sorgte: Plakatekleben als terroristisches Delikt.

Das Gericht billigte dem Polizisten zu, dass er in dieser Stresssituation "deutlich überfordert" gewesen sei. Bloße Unvorsichtigkeit sei keine Fahrlässigkeit. Die Situation sei so dramatisch zugespitzt gewesen, "dass auch ein ausgebildeter SEK-Beamter sie nicht in den Griff bekommt". Grundlage für diese Argumentation war das Gutachten eines für das SEK tätigen Unfallforschers und Sachverständigen für Sensomotorik an der Universität Bremen - eben dieser Experte trug dann mit ganz ähnlichen Formulierungen auch zur Exkulpation der beiden Polizeibeamten bei, die den Kölner Wanderer erschossen haben.

Nach dem so begründeten Freispruch zeigte sich auch die Hannoversche Allgemeine Zeitung erstaunt: "Wenn SEK-Beamte mit der Verfolgung eines unbewaffneten 16-Jährigen hoffnungslos überfordert sind, dann sollte der Bürger künftig in Deckung gehen, wenn die angeblich so hochqualifizierten Spezialeinsatzkommandos unterwegs sind."

Dieses Verfahren hat deutlich gemacht, wie notwendig eine kritische Öffentlichkeit ist, damit Ermittlungsverfahren gegen beschuldigte Polizeibeamte nicht gleich im Vorfeld sang- und klanglos eingestellt werden. Denn erst in einem öffentlichen Prozeß kann die Polizeiversion - insbesondere durch die Nebenkläger - kritisch hinterfragt werden. Zumindest dies muss auch in einem Gerichtsverfahren zur Aufklärung des Todesschusses von Heldrungen geschehen. Polizeilichen Todesschützen dürfen nicht länger Sonderrechte eingeräumt werden, die gewöhnlichen Todesschützen nicht zuteil werden. Es darf nicht länger passieren, dass die Exekutive prägenden Einfluss auf die Ermittlungen - in denen die Polizei oft in eigener Sache tätig wird - und auf die an schließenden Strafverfahren nimmt, sonst triumphiert wieder mal die Polizeiversion.

Dr. Rolf Gössner, Rechtsanwalt, Publizist und parlamentarischer Berater, war Nebenklagevertreter der kurdischen Angehörigen von Halim Dener im Strafverfahren gegen den SEK-Polizisten Klaus T.

Der digitale Freitag

Mit Lust am guten Argument

Die Vielfalt feiern – den Freitag schenken. Bewegte Zeiten fordern weise Geschenke. Mit dem Freitag schenken Sie Ihren Liebsten kluge Stimmen, neue Perspektiven und offene Debatten. Und sparen dabei 30%.

Print

Für 6 oder 12 Monate
inkl. hochwertiger Weihnachtsprämie

Jetzt sichern

Digital

Mit Gutscheinen für
1, 6 oder 12 Monate

Jetzt sichern

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Unabhängiger und kritischer Journalismus braucht aber Unterstützung. Wir freuen uns daher, wenn Sie den Freitag abonnieren und dabei mithelfen, eine vielfältige Medienlandschaft zu erhalten. Dafür bedanken wir uns schon jetzt bei Ihnen!

Jetzt kostenlos testen

Was ist Ihre Meinung?
Diskutieren Sie mit.

Kommentare einblenden