Vom Zwang familiärer Autorität befreien

Kopftuch Gegenüber Musliminnen in Deutschland sollten nicht die falschen Signale gegeben werden
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Im Freitag vom 16. Januar (Ausgabe 4/2004) hatte Mohssen Massarrat die Debatte über das "Kopftuchurteil" des Bundesverfassungsgerichts vom 24. September 2003 eröffnet. Er sah in der Absicht, "das Kopftuch verbieten zu wollen", alles andere als ein Zeichen "für den Reifegrad der Demokratie". Ein solches Vorgehen werde die Integration muslimischer Familien in Deutschland zurückwerfen. Im Freitag vom 13. Februar (Ausgabe 8/2004) antwortete ihm der Göttinger Sozialwissenschaftler Niels-Arne Münch: Schleier und Kopftuch seien "Instrumente eines patriarchalen Herrschaftsanspruchs" und als "sozial erzwungene Behinderung" einzustufen. Der Begriff "Integration" werde zur "Leerformel", unterbleibe die Frage nach "einer integrierenden Praxis". Münch sprach sich daf&