Am 1. 1. 2007 einen Neujahrsgruß aus dem Urlaub per SMS verschickt? Aha, der Absender war in der Türkei und die Roaming-Kosten haben ihn nicht abgeschreckt. Die Empfängerin scheint ihm also wichtig zu sein. Wie viele Kontakte gab es denn in den letzten vier Monaten? - Vom Festnetztelefon aus mit einer ausländischen Botschaft gesprochen, und das zum dritten Mal in fünf Wochen? Moment! Wo will der hin? - Schon die dritte E-Mail an eine Beratungsstelle für psychosoziale Hilfe gesandt? Na, die Zuverlässigkeit der Absenderin für den öffentlichen Dienst überprüfen wir noch mal!
Wenn es nach dem Willen der Bundesregierung geht, können sich unter anderem Polizei und Staatsanwaltschaft mit diesen Fragen theoretisch bald vertieft beschäftigen. Und ein naiver Schelm, wer glaubt, dass die so genannten Verfassungsschutzeinrichtungen auf die Antworten keinen Zugriff hätten. Möglich macht dies die Vorratsdatenspeicherung, die nach dem Willen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) schon bald in Deutschland nicht nur erlaubt, sondern verpflichtend sein soll. Gemäß eines Referentenentwurfes aus ihrem Hause müssten die Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen speichern, wer mit wem im letzten halben Jahr per Fest- oder Mobiltelefon Kontakt hatte. Bei Mobilkontakten würde auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten, die Aufzeichnung von Internetverbindungsdaten soll bis 2009 folgen.
Das soziale Leben vollzieht sich immer prägnanter im virtuellen Raum: Millionen von Kurznachrichten und E-Mails sprechen ihre eigene Sprache. Kommunikation und soziale Interaktion jenseits von Telefonie, Mobilfunk, E-Mail-Verkehr etc. ist nur nachvollziehbar, indem körperliche Bewegungen wahrgenommen werden: Wer hat wen wann getroffen? Dies erfordert eine Observation unter hohem Aufwand, die bei vielen das Missbehagen auslösen würde, geheimdienstlich überwacht zu werden. Ruft man dagegen jemanden an, scheint man unbeobachtet zu sein. Durch die Vorratsspeicherung aber lässt sich noch sechs Monate lang alles rekonstruieren, der mehrdimensionale Raum elektronischer Kommunikation wird kartografiert. Die Zeiträume der Verbindungen werden nachvollziehbar, durch die Standortbestimmung der Mobilkontakte lassen sich Bewegungsprofile erstellen. Wer um 10 Uhr eine Kurznachricht von Berlin aus verschickt hat und um 14 Uhr seine Mailbox von Hamburg aus abhört, wird wohl gereist sein. Schließlich sieht die Vorratsdatenspeicherung vor, auch die IP-Adressen von Internetzugängen aufzuzeichnen - individuelle Nummern, die unabhängig vom Provider vergeben werden und den aufrufenden Rechner identifizieren. Schon mit einfachsten Mitteln lässt sich dadurch belegen, wer wann wie lange eine Seite aufgerufen hat. Davor sind auch die Besucher von Seelsorge- oder Rechtsanwaltsseiten nicht geschützt.
Die Vorratsdatenspeicherung markiert einen zweifachen Paradigmenwechsel in der Überwachung. Zum einen bedient sich der Staat in weitaus größerem Maße als bisher bei privaten Anbietern. Die Datenspuren jedes Telekommunikationsbürgers verbleiben für ein halbes Jahr bei den privaten Dienstleistern - ohne weitergehende politische Kontrolle und ohne die Möglichkeit, etwa nach den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes zu überprüfen, welche Daten gespeichert worden sind. Keine Datenschutzbehörde dürfte zudem über ausreichende Mittel verfügen, um den diskreten Umgang der Unternehmen mit den Daten sicherzustellen.
Zum anderen wird der Grundsatz aufgegeben, nach dem nur konkrete Verdachtsmomente es rechtfertigen, den Bürger eines liberalen Rechtsstaats überwachen zu dürfen. Das wird jetzt anders: Vollkommen verdachtsunabhängig werden bald die so genannten Datenschatten all derjenigen archiviert, die sich zur Kontaktaufnahme nicht herkömmlicher Rauchzeichen bedienen. Im Gegensatz etwa zu der noch vor wenigen Jahren kontrovers diskutierten akustischen Wohnraumüberwachung ("Großer Lauschangriff"), die lediglich der ohnehin grundrechtssensiblen Ausforschung vermeintlich Verdächtiger diente, werden jetzt einfach alle überwacht. Angesichts der zunehmenden Bedeutung elektronischer Kommunikation hätte ein vergleichbarer Anschlag auf die Intimsphäre vor zwanzig Jahren so ausgesehen, dass überall - am Alexanderplatz ebenso wie im Schlafzimmer - ein Foto gemacht wird, sobald jemand den Mund aufmacht. Damals wäre dies als absurd-komische Science-Fiction gehandelt worden. Jetzt wird es bald zum Gesetzentwurf der großen Koalition. Wahrscheinlich wird die Bundesregierung darauf verweisen, sie setze nur Vorgaben aus Brüssel um - eine Richtlinie, die sie zuvor allerdings mit beschlossen und gegen die sie keine gemeinschaftsrechtlich motivierte Nichtigkeitsklage vor dem EuGH erhoben hat.
Apropos Rauchzeichen: Es gibt gute Gründe anzunehmen, dass die anderen Feinde einer liberalen Demokratie - Terroristen - sich von der Vorratsdatenspeicherung nicht hindern lassen werden. Sie verwenden einen Gutteil ihrer strategischen Intelligenz erfolgreich darauf, die Überwachungssysteme auszuhebeln.
Die Vorratsdatenspeicherung ist nur eine Maßnahme zur besseren Kontrolle und Überwachung: So sieht das Telemediengesetz eine weitgehende Impressumspflicht vor, die möglicher Weise auch die Betreiber von Weblogs treffen könnte. Anonyme Weblogs, etwa zu Missständen in Unternehmen, werden so unmöglich gemacht. Und vermutlich schon 2008 könnte es ein zentrales Meldegesetz geben, demgemäß die Daten der Bundesbürger einheitlich erfasst werden. Dadurch würde der interne Abgleich ebenso erleichtert wie die Verbindung mit anderen Datenbanken, etwa denen der Vorratsspeicherung. Sag mir, wo du wohnst und mit wem du Kontakt hast, und ich sage dir, wer du bist.
Wie weit die Desensibilisierung gegenüber der individuellen Datenspeicherung gediehen ist, zeigt ein Besuch der Website www.vorratsdatenspeicherung.de, die sich kritisch mit dem Thema auseinandersetzt. Ruft man sie auf, soll auf dem individuellen Computer des Benutzers ein Cookie installiert werden, also eine kleine Datei, die dem Websitebetreiber theoretisch ermöglicht, nachzuvollziehen, wer wann wie lange auf seiner Seite war. Nicht alle Internetnutzer lassen sich die Cookies zur Überprüfung anzeigen. Der wichtigste Verbündete der technischen Erfassung ist die Gewöhnung an sie.
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