Keine permanente Ausnahme

Bundeswehr im Innern Eine Verfassungsänderung würde den von George W. Bush propagierten "Krieg gegen den Terror" endgültig nach Deutschland tragen
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Die Entscheidung der Verfassungshüter ist so klar und eindeutig wie selten: Der Verteidigungsminister darf der Bundeswehr nicht befehlen, eine Gruppe unschuldiger Menschen zu töten, um eine andere zu retten. Als die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts vergangenen Mittwoch das Luftsicherheitsgesetz kippten, entlarvten sie die Ermächtigung zum Abschuss eines Passagierflugzeugs als doppelt verfassungswidrig: Zum einen darf die Bundeswehr nicht mit militärischen Mitteln im Inland eingesetzt werden, um Gefahren abzuwehren, also polizeilich zu agieren. Zum anderen verstößt es gegen das Grundrecht auf Leben aus Art. 2 und die Menschenwürdegarantie aus Art. 1 des Grundgesetzes, etwa die Passagiere eines entführten Flugzeugs zu töten,