Makel der Demokratie

Stimmverteilung Die Union weigert sich, das Wahlrecht noch vor der Bundestagswahl zu ändern. So werden die großen Parteien noch einmal unrechtmäßig von Überhangmandaten profitieren

"One (wo)man, one vote" ist ein ehernes Gesetz jeder liberalen Demokratie. Es wird je nach konkreter Ausgestaltung des Wahlverfahrens unterschiedlich genau erreicht. Als worst case der Stimmauszählung in einem demokratischen Land hat sich der äußerst knappe Ausgang der US-Präsidentschaftswahl aus dem Jahr 2000 ins Gedächtnis geschrieben. Damals stand der Bundesstaat Florida im Mittelpunkt eines erbitterten Streits um die Entscheidung, ob George W. Bush Präsident wird oder Al Gore – ein Streit, den am Ende das Oberste Gericht entschied. Bis zuletzt blieben Unsicherheiten über das Wahlverfahren und die Stimmauszählung.


Das deutsche personalisierte Verhältniswahlrecht kommt schon recht nah an die Maxime "ein Mensch, eine Stimme". Probleme bestehen jedoch durch die Überhangmandate. Sie entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate gewinnt als ihr aufgrund der eigentlich maßgeblichen Zweitstimmen Abgeordnete zustünden. Bislang fallen Überhangmandate den Parteien ausgleichslos zu. Aufgrund der komplexen föderalen Gesamtsituation kann das entweder dazu führen, dass eine Partei weniger Stimmen für einen Parlamentssitz benötigt als eine andere (positives Stimmgewicht) – oder dazu, dass sich Zweitstimmen im Ergebnis zugunsten einer anderen Partei auswirken (negatives Stimmgewicht).

Problemfall Überhangmandate

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im letzten Sommer entschieden, dass das Parlament den Effekt des negativen Stimmgewichts beseitigen muss. Jetzt, sechs Monate vor der Bundestagswahl, reagieren die Fraktionen. Die Grünen und die SPD wollen das Wahlrecht noch vor der Wahl ändern und die Überhangmandate abschaffen, die Grünen schlagen eine Verrechnung mit Listenmandaten aus anderen Bundesländern vor. Auch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) zeigt Sympathie für eine Wahlrechtsänderung. Sie würde mit großer Wahrscheinlichkeit zu Lasten von Union und SPD und zugunsten von FDP, Linkspartei und Grünen ausgehen. Die beiden größten Fraktionen könnten ihr Bekenntnis zum meinungsoffeneren Verhältniswahlrecht beweisen, indem sie einer Änderung zustimmen. Vor allem aber könnte die Initiative verhindern, dass bei verschiedenen möglichen Koalitionen eine knappe Mehrheit auf der Grundlage verfassungswidrigen Wahlrechts gebildet wird – dies wäre ein fatales Signal für die Demokratie. Eine Änderung des Wahlrechts wäre daher zu begrüßen.

Die Initiative segelt jedoch unter falscher Flagge, soweit sie sich auf das BVerfG beruft. Das hatte nicht die Überhangmandate als solche, sondern lediglich das negative Stimmgewicht moniert. Die von den Grünen angeregte Änderung könnte zudem neue Probleme schaffen. Wenn Überhangmandate in einem Bundesland mit Listenmandaten in anderen Bundesländern verrechnet werden, gewinnen die Abgeordneten aus den "Überhang-Bundesländern" gegenüber denen aus Ländern ohne Überhangmandate an Gewicht. Das mindert den parteiintern meist hoch gehaltenen Regionalproporz – vom Sonderfall CSU ganz abgesehen. Vor allem aber mindert es den Einfluss der Bürger und Parteimitglieder der "unterlegenen" Bundesländer auf die Zusammensetzung des Parlaments. Ein SPD-Mitglied aus Bremen kann auf die landeseigene Liste Einfluss nehmen, nicht jedoch auf die Auswahl des Direktkandidaten aus Chemnitz.

Gefährlicher Ruch des Ungefähren

Eine Lösung hierfür könnte sein, die Direktmandate abzuschaffen – eine schlechte Lösung, weil sie die Bindung der Abgeordneten an ihre Wahlkreise aufhöbe. Eine andere, die Direktmandate durch Zusatzmandate für die anderen Parteien auszugleichen – eine bessere Lösung, auch wenn sie dem Ziel widerspricht, den Bundestag permanent auf 598 Abgeordnete zu begrenzen.

Sicher ist nur eines: Um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die parlamentarische Demokratie zu stärken, darf das Ergebnis nicht in den Ruch des Ungefähren, gar Falschen geraten. Von Florida lernen heißt in diesem Fall, Wahlverfahren für alle klar und nachvollziehbar zu gestalten. Viel Zeit bleibt dafür nicht mehr, und seitens der Union besteht offenbar kein echtes Interesse. Die Wählerinnen und Wähler werden wohl noch eine letzte Legislaturperiode mit der unbefriedigenden Lösung leben müssen.

Jetzt schnell sein!

der Freitag digital im Probeabo - für kurze Zeit nur € 2 für 2 Monate!

Freitag-Abo mit dem neuen Roman von Jakob Augstein Jetzt Ihr handsigniertes Exemplar sichern

Print

Erhalten Sie die Printausgabe zum rabattierten Preis inkl. dem Roman „Die Farbe des Feuers“.

Zur Print-Aktion

Digital

Lesen Sie den digitalen Freitag zum Vorteilspreis und entdecken Sie „Die Farbe des Feuers“.

Zur Digital-Aktion

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Unabhängiger und kritischer Journalismus braucht aber Unterstützung. Wir freuen uns daher, wenn Sie den Freitag abonnieren und dabei mithelfen, eine vielfältige Medienlandschaft zu erhalten. Dafür bedanken wir uns schon jetzt bei Ihnen!

Jetzt kostenlos testen

Was ist Ihre Meinung?
Diskutieren Sie mit.

Kommentare einblenden