Militarisierung im Konsens

Kommentar Entsendegesetz für die Bundeswehr

Deutsche Soldaten sterben mit in aller Welt. In Kabul vier bei einem Anschlag vergangene Woche, insgesamt nun 14 in Afghanistan. In Georgien sind zwei deutsche Militärbeobachter entführt worden. Fast zehntausend deutsche Soldaten sind zwischen Balkan und Hindukusch stationiert. Die Strucksche Militärreform sieht vor, in einigen Jahren 150.000 Soldaten auslandseinsatzfähig zu halten.

Am Freitag begann die Bundestagsdebatte zum Kongo-Einsatz. Darin hat die grüne Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Kerstin Müller, betont, der militärische Einsatz müsse "politisch flankiert" werden. Noch vor wenigen Jahren wäre allenfalls die umgekehrte Aussage aus der ehemaligen Pazifistenpartei zu hören gewesen: Ein politischer Einsatz könne zur Not militärisch flankiert werden. Aber die Militarisierung der deutschen Außenpolitik ist so weit fortgeschritten, wie Mahner es vor Jahr und Tag befürchtet haben. Die Bühne ist leergefegt von Kritikern, die "out of area" aus politischen Gründen ablehnen. Allenfalls keimt die Sorge, deutsches Blut könne in machtpolitisch fragwürdigen Einsätzen sinnlos vergossen werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 12. Juli 1994 die Bundeswehr als Parlamentsheer definiert. Seitdem stimmte der Bundestag 28 Auslandseinsätzen zu. Obwohl (oder weil) das bisherige Verfahren einen relativ vorsichtigen Einsatz der Bundeswehr sichert und insbesondere für die Öffentlichkeit recht transparent ist, wollen Regierung wie Union und FDP nun ein Entsendegesetz verabschieden, oder besser: Ein Gesetz zur Beteiligung des Bundestags an den Entscheidungen, die Bundeswehr in aller Welt mitmachen zu lassen. Bei einer Veranstaltung der Vereinigung für Parlamentsfragen, die den derzeitigen rechtspolitischen Diskussionsbedarf zielgenau traf, wirkten die Vertreter aller Fraktionen erstaunlich einig: Das Gesetz solle kleine und eilige Einsätze der Regierung oder einem speziellen Ausschuss überlassen und ansonsten dem Bundestag nicht erst ein Rückholrecht einräumen, sondern ihn vor einem Einsatz beteiligen.

Doch der Teufel steckt diesmal nicht im Detail, sondern im Konzept. Sinnvoll ist ein Beteiligungsgesetz nur zur Beschränkung des Zustimmungserfordernisses durch den Bundestag - sonst könnte alles bleiben wie bisher. Die Regelung muss also sagen, wann die Regierung Soldaten auch ohne Bundestagsbeschluss entsenden darf. Soll das Gesetz nun regierungsfreundlich möglichst abstrakt-generell bestimmen, wann die Regierung allein entscheidet? Klagen über Auslegungsfragen wären programmiert. Oder soll es detaillierte Einzelfälle nennen? Dann könnte es schon bald von der Wirklichkeit überholt werden. Der derzeitige Konsens über ein Beteiligungsgesetz ist eine Farce: Die Verantwortungsübernahme für die Militarisierung deutscher Außenpolitik und das Leben der Beteiligten wird sich nicht so leicht prozeduralisieren lassen. Die Gesetzesberatungen werden das zeigen - hoffentlich.

Jetzt schnell sein!

der Freitag digital im Probeabo - für kurze Zeit nur € 2 für 2 Monate!

Freitag-Abo mit dem neuen Roman von Jakob Augstein Jetzt Ihr handsigniertes Exemplar sichern

Print

Erhalten Sie die Printausgabe zum rabattierten Preis inkl. dem Roman „Die Farbe des Feuers“.

Zur Print-Aktion

Digital

Lesen Sie den digitalen Freitag zum Vorteilspreis und entdecken Sie „Die Farbe des Feuers“.

Zur Digital-Aktion

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Unabhängiger und kritischer Journalismus braucht aber Unterstützung. Wir freuen uns daher, wenn Sie den Freitag abonnieren und dabei mithelfen, eine vielfältige Medienlandschaft zu erhalten. Dafür bedanken wir uns schon jetzt bei Ihnen!

Jetzt kostenlos testen