Notverordnung macht Windräder ua im Wattenmeer ohne artenschutzrechtliche Prüfung möglich

Meeresschutz Der nächste grüne Pfeiler von R. Habeck gefällt

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Am letzten Freitag wurde leider die Notverordnung verabschiedet, nach der in den kommenden 18 Monaten Windkrafträder in Ost und Nordsee, auch im geschützten Wattenmeer, gebaut und betrieben werden können. Damit hat Robert Habeck das schlichtweg durchgewunken, wogegen die Grünen in den letzten 30 Jahren vehement angekämpft haben. Ein Gestzt nach dem anderen wird heimlich still und leise geändert und erlaubt jetzt auch Windräder in sensiblen Meeresschutzgebieten. Das ist unfassbar krass. Ich bin kein Windkraftgegner, im Gegenteil! Ich bin aber gespannt, in welche Ecke ich trotdem gestellt werde. Aber Windkrafträder haben in sensiblen Biotopen einfach nichts verloren, denn schon lange ist bekannt, welche dramatisch negativen Folgen Offshore-Windkraft auf das maritime Ökosystem hat, vor allem auf die Meeressäuger, wie den in der Ostsee beheimateten bereits sehr bedrohten Schweinswal. Eine neue Studie kommt zu dem Ergebnis, dass ganze Nahrungsketten verändert werden, da sich die Primärproduktion durch veränderte Strömungen, verursacht durch Windräder, verschieben. Das Ausmaß ist noch nicht anzusehen, ist aber zweifellos enorm.

Eine Naturschutzinitiative, ein Zusammenschluss verschiedener Organisationen und Verbänden deutschlandweit, hat zwei Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, deren Ergebnis noch diese Woche vorliegen müsste. Laut Experten ist die Notverordnung EU-rechtlich rechtswidrig, denn sie verstößt gegen sämtliche Artenschutzrechtlinien, wie z. B. die FFH- Richtlinie. Wer sich näher informieren will und ggf. unterstützen will, mag sich auf der Website der Gesellschaft zur Rettung der Delphine , GRD, www.delphinschutz.org umsehen.

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