Irmingard S. strahlt übers ganze Gesicht, es ist sicher, dass sie es schafft. Natalia T.* bangt und hofft, denn der Erfolg der Irmingard S. ist für sie die letzte Rettung. Für Agnesca K.* kommt der Sieg zu spät, sie wurde bereits abgeschoben.
Irmingard S. will "ausländische Ehefrauen" vor einer geradezu feindlichen Rechtsprechung auf der Basis des § 19 Ausländerrecht schützen, wie sie Agnesca K. und Tülay O.* erlitten. Irmingard S. ist Irmingard Schewe-Gerigk, Bundestagsabgeordnete der Grünen und gegen Widerstände der CDU/CSU/ FDP-Koalition, gegen den Vermittlungsausschuss, gegen bayerische Gerichte und oft auch gegen die eigene Fraktion die beharrlich treibende Kraft im Streit für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht ausländischer Ehefrauen. Am 28. Januar ist die erste Lesung des rot-grünen Frauenantrags im Bundestag, am 16. März, so die Planung, folgen die zweite und dritte, damit tritt das Gesetz im April in Kraft. Im Januar rufen immer wieder Rechtsanwältinnen im Abgeordnetenbüro an und wollen wissen, wann die Zitterpartie für ihre Mandantinnen zu Ende ist.
Am 1. Januar 1991, zehn Tage, nachdem die Kurdin Tülay O. in München einen Mann mit unbefristeter deutscher Aufenthaltserlaubnis geheiratet hatte, trat der § 19 Ausländergesetz in Kraft. Danach müssen eine Ausländerin und ein Deutscher mindestens vier Jahre in Deutschland als Ehepartner in einer Wohnung leben, damit die Frau im Fall der Trennung ein eigenständiges Aufenthaltsrecht bekommt. Vier Jahre, in denen der Mann die Frau in der Hand hat, sie seelisch, körperlich und materiell ausbeuten, sie prügeln, vergewaltigen, zur Prostitution zwingen kann - denn sobald er der Ausländerbehörde gegenüber behauptet, das Paar würde getrennt leben, wird die Frau abgeschoben. Der Mann ist sicher vor Unterhaltszahlungen und auch vor Strafe. Die Opferzeugin wird vom Staat ja abgeschoben.
Die weitaus meisten ausländischen Frauen kommen als Ehefrau eines in Deutschland lebenden Mannes hierher - ihr Aufenthaltsrecht ist an den gemeinsamen Haushalt gekoppelt. Wie hoch die Zahl der Frauen ist, die wegen des § 19 Gewalt ertragen, ist gar nicht absehbar.
1994, vor sechs Jahren, heiratete Agnesca K. aus Warschau einen deutschen Aussiedler, mit dem sie dreieinhalb Jahre in Bonn zusammenlebte.
Im gleichen Jahr schaffte Irmingard Schewe-Gerigk, zuvor Referentin im nordrhein-westfälischen Frauenministerium, erstmals den Einzug in den Bundestag. Voller Schwung wollte sie die Rechte der Frauen verbessern. Im November, einen Monat nach der Bundestagswahl, holte sie sich in der grünen Bundestagsfraktion die erste blutige Nase, als sie den § 177 ändern wollte und sich gegen die Reduzierung des Strafmaßes für Vergewaltigung in der Ehe wehrte.
Zum Frauentag im März 1995 wagte Schewe-Gerigk den zweiten Härtetest, einen neuen Gesetzentwurf zum § 19: eigenständiges Aufenthaltsrecht für die ausländische Ehefrau ab dem Zeitpunkt der Einreise. Die grüne Fraktion stand Kopf und beauftragte einen wissenschaftlichen Mitarbeiter, zu prüfen, ob das dem Parteiprogramm entspreche. Schewe-Gerigk: "Ich war von den Socken!" Der Rechtsexperte befand Mitte März: "nicht vereinbar". Man würde damit "das Konzept der 'Offenen Grenzen'" wieder einführen. Vorsichtig könnten die Grünen jedoch auf die Vorschläge von Irmingard Schewe-Gerigk eingehen, also die Frist von vier auf ein bis zwei Jahre verkürzen, auch eine Härtefallregelung sei denkbar. Im April '95 organisierte Schewe-Gerigk eine Anhörung, und "mit der power der Fraueninitiativen im Rücken gelang dann der Durchbruch": Die Fraktion vertrat nun eine Gesetzesnovelle zur Abschaffung der Frist. Das Projekt scheiterte jedoch an den Mehrheitsverhältnissen im Bundestag. Inzwischen wollten auch etliche Frauen aus der CDU- und FDP-Fraktion eine, wenn auch nicht so weitgehende, Novelle. Das Hauptproblem war nicht die Fraktionsstärke, sondern die Überzahl der Männer im Parlament.
Zur gleichen Zeit, im April '95 wurde die von ihrem Mann brutal misshandelte Tülay O. geschieden. Obwohl sie zu dieser Zeit mit Arbeitserlaubnis arbeitete, erhielt sie im Mai '95 von der Stadt Kempten (Allgäu) die Aufforderung, Deutschland zu verlassen. Für Tülay O. begann damit ein jahrelanger Kampf mit bayerischen Gerichten.
Im Dezember '95 heiratete die aus Moldawien stammende Natalia T. einen (jüdischen) Landsmann, der als Kontingentflüchtling in Deutschland lebte. Bereits wenig später erfuhr sie schmerzhaft, dass ihr Mann sehr genau wusste, welche Missbrauchsrechte ihm der deutsche Staat gegenüber der Ehefrau einräumte. Sie wurde immer wieder Opfer von Vergewaltigung in der Ehe.
Die Gunst des deutschen Gesetzgebers hatte sich weit herumgesprochen, auch bis zu Frauenhändlern, die inzwischen heiratswillige Frauen mit garantiertem Umtauschrecht offerieren.
Dieser Missstände gewahr starteten immer wieder Parlamentarierinnen vergebliche Initiativen zur Änderung des § 19. Im Frühjahr 1996, zur Zeit der großen Kurdendemonstrationen, entschloss sich die Regierung Kohl, per Änderungsantrag des Innenausschusses eine Novelle des Ausländerrechts durchs Parlament zu jagen. Ziel war die Abschiebung bei bloßer Teilnahme an einer Demonstration, von der Gewalt ausging. Den § 19 wollte man im gleichen Aufwasch auch ändern: Um die "Gefahr von Scheinehen" einzudämmen, bleibe es bei der Frist von vier Jahren, bei Härtefällen könne sie auf drei Jahre gesenkt werden. Mit diesem Eilverfahren hätte sich die Koalition die Debatte bei der ersten Lesung im Bundestag erspart. Aber dieser höchst ungewöhnliche Weg rief Unmut hervor. Und die Gesetzesänderung bedurfte der Zustimmung des Bundesrats.
Die rot-grün regierten Länder blockierten, der Vermittlungsausschuss wurde einberufen. Darin saßen u.a. die beiden innenpolitischen Scharfmacher der Koalition, Manfred Kanther und Erwin Marschewski, für die SPD Otto Schily und - mit schwerem Stand - die grüne Rechtspolitikerin Kerstin Müller.
Unterdessen wehrte sich Agnesca K. so hartnäckig gegen ihren prügelnden Mann, dass der sie nachts im Nachthemd vor die Tür setzte. Agnesca K. fand einen Schlafplatz in einem katholischen Heim. Die Heimleitung beantragte für sie Sozialhilfe, damit wurde offenbar, dass das Paar getrennt lebte, das Ausländeramt des rot-grün regierten Bonn beschloss die Ausweisung. Nun musste sich Agnesca K. nicht mehr gegen ihren Mann zur Wehr setzen, sondern gegen das Ausländeramt. Dass Agnesca K. damals schon an Krebs erkrankt und in Bonn in Behandlung war, zählte nicht. Auch dass sie eine Arbeit in Aussicht hatte, die ihr wegen des verweigerten Aufenthaltsrechts verloren ging, wurde als irrelevant eingestuft - obwohl sie damit von Sozialhilfe unabhängig geworden wäre. Es begann ein langer Kampf gegen die Ausweisung.
Am 12. Juni '97, als das Ergebnis des Vermittlungsausschusses feststand, kommentierte Irmingard Schewe-Gerigk in einem Brief an die Fraueninitiativen: "niederschmetternd", ein "Bumerang für Frauen". Die Gründe: Es blieb der bei "normalen" Frist von vier Jahren; Verzicht auf die Frist sei nur bei "außergewöhnlicher Härte" bei der Rückkehr ins Herkunftsland möglich. Das war nicht nur eine Verschärfung zur vorherigen "besonderen Härte", sondern fatal war zusätzlich, dass man Härte in Deutschland (Prügel, Vergewaltigung, Zwang zur Prostitution, sexueller Missbrauch der Kinder) nicht ins Gesetz aufnahm, sondern nur als weiterführende Erläuterung in der Anlage des Gesetzes nannte. Der Vermittlungsausschuss führte als völlig neue Verschärfung sogar einen Vorschlag des bayrischen Ministers Beckstein ein, auf Sozialhilfe angewiesene Frauen in jedem Fall auszuweisen.
Trotzdem lobte die frauenpolitische Sprecherin der SPD, Ulla Schmidt, in der Bundestagssitzung vom 26. Juni '97 das Ergebnis als frauenpolitischen Erfolg. Die im Vermittlungsausschuss mitverhandelnde Kerstin Müller dagegen kritisierte nun: Koalition und SPD hätten "das Rad in die 60er Jahre" zurückgedreht. Das denkwürdigste Ereignis dieser Plenarsitzung war jedoch eine gemeinsame mündliche Erklärung der "Nein" stimmenden Koalitionsabgeordneten Burkhard Hirsch und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger mit der Oppositionsabgeordneten Herta Däubler-Gmelin. Die drei stellten die erhebliche Verschlechterung für ausländische Ehefrauen heraus und fragten: "Was muten wir den Menschen zu, die solche Gesetze ertragen und solche Gesetze anwenden sollen?" - Im Bundesrat, der den Koalitionsentwurf blockiert hatte, passierte die Verschlimmbesserung am 4. Juli '97, ohne dass eine Aussprache gewünscht wurde.
Während das nordrhein-westfälische Innenministerium 1998 in einem Runderlass an Gerichte, Gleichstellungsbeauftragte und Verbände dazu aufforderte, die in der Anlage des Gesetzes genannten Interpretationsvorschläge für Härte einzubeziehen und bei der Rechtsprechung vor allem das Wohl der ausländischen Ehefrau im Auge zu haben, nutzen beispielsweise in Bayern die Gerichte die Sozialhilfe- und die aufs Herkunftsland bezogene Härteklausel, um getrennt lebende Ehefrauen möglichst rasch abzuschieben.
So auch Tülay O. Um nicht ausgewiesen zu werden, war sie inzwischen wieder zu ihrem Mann gezogen. Als er sie jedoch nicht nur hungern und frieren ließ, sondern ihr sogar beim Prügeln den Arm brach und ihr drohte, sie und ihre Kinder zu verkaufen, zeigte sie ihn an und sagte bei der Polizei gegen ihn aus. Trotzdem wollte das Bayerische Amtsgericht Augsburg ihr aus der Tatsache, dass sie vor der Scheidung nicht volle vier Jahre verheiratet war, einen Abschiebegrund drehen. Tülay O. wehrte sich hartnäckig - sie hat keine männlichen Verwandten mehr in Ostanatolien, kann dort aber als geschiedene Frau nicht allein leben. In der Westtürkei hätte sie aber außer Prostitution keine Erwerbsmöglichkeit. In Deutschland hatte sie inzwischen trotz ihrer zwei kleinen Kinder eine Arbeitsstelle gefunden und konnte ihren Lebensunterhalt selbst verdienen.
Die Bundesregierung schließlich legte den Härtefall im Inland so restriktiv aus, dass "nur bei Verlust eines wichtigen Gliedes, bei Verfallen in Siechtum, Lähmung oder Geisteskrankheit oder auch bei dauernder Entstellung", also bei Gewalt mit irreparablen Folgen, Ausnahmen von der Vierjahresfrist gemacht werden könnten. Tülay O.s Ex-Mann hatte ihr aber "nur" den Arm gebrochen.
Die SPD-Abgeordnete Hanna Wolf griff am 22. April '98 die gerichtlichen Attacken auf Tülay O.s erfolgreiche Integration in Deutschland auf und forderte in einer Fragestunde des Bundestags eine für alle Bundesländer verbindliche Änderung der Änderungen des Vermittlungsausschusses. Eduard Lintner (CSU), Parlamentarischer Staatssekretär im Ministerium Kanther, lehnte jede Verantwortung ab und gab mit der Antwort, die Länderverwaltungen dürften in der Gesetzesanwendung nicht vom Bund "bevormundet" werden, ausländische Ehefrauen der Gewalt ihrer Männer und der Gewalt fremdenfeindlicher Ausländerbehörden preis. Edith Niehuis, SPD, fragte daraufhin, ob in Deutschland begangene Menschenrechtsverletzungen geringer zu bewerten seien als Taten im Ausland. - Tülay O. gelang es schließlich, weil sie Initiativen, Medien und Politikerinnen zu ihrer Lobby machte, der Stadt Kempten ein Aufenthaltsrecht abzutrotzen. -
Agnesca K. dagegen half zu eben dieser Zeit selbst eine Petition an die Bonner Oberbürgermeisterin Bärbel Diekmann (SPD) nicht. Agnesca K. wurde abgeschoben. Ihre Rechtsanwältin, Regina Kalthegener, sieht in der üblichen Praxis, nicht einmal ein Trennungsjahr und die Scheidung abzuwarten, sondern sofort beim Verlassen der ehelichen Wohnung die ausländische Ehefrau abzuschieben, einen Verstoß gegen Art. 6 des Grundgesetzes, des Schutzes der Familie. Außerdem sei es zweierlei Maß, das deutsche Frauen bei häuslicher Gewalt die Wohnung behalten dürften, ausländischen Ehefrauen dieses Recht aber verweigert wird.
In der gleichen Stadt, in Bonn, handelten zur gleichen Zeit Rot und Grün den Koalitionsvertrag aus. Die Frauenpolitikerinnen Irmingard Schewe-Gerigk und Christine Bergmann waren sich rasch einig, dass sie eine völlige Streichung der Frist wollten. Die Rechtspolitiker, in der inoffiziellen Hierarchie der Politikfelder höher, setzten sich jedoch nächtens mit dieser Version durch: Verkürzung der Frist von vier auf zwei Jahre und - bundeseinheitlich! - bei "besonderer Härte" im Herkunftsland oder in Deutschland kann ganz auf die Frist verzichtet werden. Die Opfer von Gewalt sollten geschützt werden, nicht mehr wie bisher die Täter.
Es war dann wieder Irmingard Schewe-Gerigk, die die parlamentarische Gesetzesmühle antrieb. Vier prallvolle Leitz-Ordner und über fünfeinhalb Jahre Arbeitsstunden, die zusammen etliche Monate ausmachen: für die Meinungsbildung der Fraktion, für Anhörungen, Pressetermine, Info-Veranstaltungen in ganz Deutschland. "Es hat sich gelohnt", sagt sie. Initiativen zufolge harren etwa 3000 Frauen des Moments, dass dieses Gesetz in Kraft tritt. Manche, um endlich ihren gewalttätigen Mann verlassen zu können, andere, wie Natalia T., um vor Abschiebung sicher zu sein. Wegen ihrer früheren Heirat mit einem Juden würde sie in Moldawien nicht mehr Fuß fassen können. Seit der Unabhängigkeit definiere man dort, wer Moldawier sei und wer nicht.
Ob Ausländerbehörden und Gerichte künftig tatsächlich im Sinne der neuen GesetzgeberInnen entscheiden werden, bleibt abzuwarten.
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