Eine Woche Mama, eine Papa

Familienrecht Getrennt leben mit Kindern – aber wie? Neue Ideen sollen alte Holzschnittlösungen ersetzen
Ausgabe 45/2017
Eine Woche Mama, eine Papa

Montage: Jonas Hasselmann für der Freitag

Das Problem beginnt schon bei der Sprache. „Alleinerziehende“ nennen sich die Verbände der (ganz überwiegend weiblichen) Betroffenen, von „Getrennt Erziehenden“ sprechen dagegen Väterrechtsorganisationen. Letztere wollen darauf aufmerksam machen, dass auch Männer, die nicht mehr mit ihren Kindern zusammenleben, weiter Verantwortung übernehmen.

Doch das Wort „allein“ trifft oft durchaus zu. Viele Frauen werden von ihren Ex-Partnern tatsächlich alleingelassen, nicht nur räumlich, auch finanziell. Nur die Hälfte der Scheidungsväter leistet überhaupt Unterhalt, nur 25 Prozent überweisen regelmäßig den gesetzlich vorgeschriebenen Betrag. Zwar hat sich die Zahlungsmoral seit der Sorgerechtsreform von 1998, die vor allem die Ansprüche nichtehelicher Väter erweiterte, leicht verbessert. Doch noch immer ermitteln die Behörden zehntausendfach pro Jahr wegen Verletzung der Unterhaltspflicht, lediglich 20 Prozent der geforderten Summen treiben die Sozial- und Jugendämter wieder ein.

Verbitterte Männerrechtler

In den anderen Fällen springt der Staat mit dem (gerade bis zum 18. Lebensjahr verlängerten) Unterhaltsvorschuss ein. Dass aus diesem häufig eine dauerhafte Zahlung wird, liegt entgegen gängigen Vorurteilen aber nicht nur an unwilligen Männern, die sich mit Tricks arm rechnen. Vielen fehlt wirklich das Geld. Initiativen von Scheidungsvätern fordern seit langem das sogenannte Wechselmodell, „paritätische Doppelresidenz“ heißt es präzise. Die Eltern teilen sich im Idealfall genau hälftig die Betreuungsaufgaben, dafür entfällt der Kindesunterhalt. Das Arrangement „Eine Woche Mama, eine Woche Papa“ wünschen sich Studien und Befragungen zufolge immer mehr getrennte Paare. Aktuelle Zahlen des Allensbach-Institutes zeigen, dass 51 Prozent von 605 repräsentativ ausgesuchten Vätern und Müttern die Doppelresidenz theoretisch befürworten. Doch nur 15 Prozent, so fanden die Demoskopen heraus, praktizieren tatsächlich die Halbe-halbe-Lösung.

Fast immer leben Jungen und Mädchen nach einer Scheidung bei der Mutter. Die große Mehrheit der Väter hat inzwischen zwar das gemeinsame Sorgerecht, trotzdem sehen sie ihr Kind nur an jedem zweiten Wochenende, im Urlaub oder mal zwischendurch. Viele von ihnen haben extra eine Wohnung mit einem dann nur gelegentlich genutzten Kinderzimmer angemietet. So entstehen Kosten, doch weder Steuer- noch Unterhaltsrecht bieten dafür bisher einen Ausgleich. Im traditionellen Residenzmodell müssen getrennt erziehende Väter voll für ihre Kinder zahlen – egal, wie viel sie mit ihnen unternehmen und für was sie finanziell aufkommen. Kompromisse sind gesetzlich nicht vorgesehen: Auch wenn ein geschiedener Mann zum Beispiel die ganzen Sommerferien mit seinem Sohn auf Reisen ist, hängt es vom Wohlwollen seiner Ex-Partnerin ab, ob sie sich an den entstehenden Zusatzausgaben beteiligt.

Die paritätische Doppelresidenz würde solche Konflikte entschärfen, doch auch sie hat ihre Tücken. So pendeln manche Scheidungskinder ungern ständig zwischen zwei Wohnungen – vor allem, wenn diese weit auseinander liegen. Einige Experten betonen die Bedeutung eines fixierten Lebensmittelpunktes für die kindliche Entwicklung. Dieses „Nest“-Argument ist unter Fachleuten allerdings umstritten. Andere Kritiker halten das Wechselmodell nur unter Gutverdienenden in Großstädten für praktikabel. Einkommensschwache Eltern könnten sich schlicht nicht leisten, die komplette familiäre Infrastruktur doppelt vorzuhalten. Und auf dem Land seien die Entfernungen oft zu groß für das ständige Hin und Her. Gemeinsame Betreuung braucht räumliche Nähe.

Wenn Frauen mit dem Nachwuchs in eine 500 Kilometer entfernte Stadt oder gar ins Ausland ziehen, ist das für ihren früheren Partner ein Affront. Väterrechtler, die das „Kindesentführung“ nennen, übertreiben, der dahintersteckende Frust ist dennoch verständlich. Es mag im Einzelfall schlüssige Motive für einen radikalen Ortswechsel der Mütter geben, eine neue Stelle etwa oder auch ein neuer Partner. Kinder aber werden so zum Faustpfand in zerrütteten Beziehungen.

Kaum ein Thema der Geschlechter- und Familienpolitik ist seit Jahrzehnten derart umstritten wie die Folgen der elterlichen Trennung. Verbitterte Männerrechtler vergreifen sich auf öffentlichen Veranstaltungen im Ton, fallen im Internet durch frauenfeindliche Kommentare auf. Lobbyvereine verstecken sich hinter Tarnnamen wie „Forum Soziale Inklusion“, verfolgen programmatisch aber einen stramm antifeministischen Kurs. Das polarisierte Diskussionsklima diskreditiert auch berechtigte Anliegen und schadet jenen Vätern, die zum Dialog bereit sind.

„Erst hat er sich die ganze Zeit nicht gekümmert, und jetzt will er das Kind plötzlich dauernd sehen!“, lautet eine Standardklage alleinerziehender Frauen. In der Tat beanspruchen manche Männer erst nach der Trennung plötzlich eine egalitäre Verteilung der Familienaufgaben. Dass sie die Haus- und Erziehungsarbeit zuvor weitgehend an die Mutter delegiert haben und ein (befristeter) Unterhalt dafür eine berechtigte Ausgleichszahlung darstellt, wollen sie vor lauter Ärger nicht einsehen.

„Mir ist es immer wieder ein Rätsel, wie Väter auf die Idee kommen können, dass gerade eine Trennungssituation, in der beide Elternteile sich vielleicht lieber für ein halbes Jahr aus dem Weg gehen würden, ein guter Moment sein soll, um eine jahrelang praktizierte Arbeitsteilung neu auszuhandeln“, wundert sich der (harmonisch getrennt lebende) Vater Jochen König, der ein Buch über Scheidungsfamilien geschrieben hat. Wenn Mütter sich nach der Geburt eines Kindes zeitweise auf traditionelle Rollenmuster eingelassen haben, müssten sie „sichergehen können, dass nach einer Trennung nicht plötzlich der frühere Feierabendelternteil alles über den Haufen wirft“.

Vollkommen unterschiedlich interpretieren die Konfliktbeteiligten (und ihre Lobbys) deshalb auch die wenigen vorliegenden Daten. Befragungen wie die erwähnte Allensbach-Untersuchung sind mit Vorsicht zu betrachten, schon wegen der kleinen Stichprobe. Fest steht lediglich, dass sich mehr Eltern als früher für eine gemeinsame Betreuung der Kinder entscheiden oder sie zumindest positiv bewerten. Wissenschaftlich gestützte Erkenntnisse zum Wechselmodell aber sind in Deutschland bislang kaum vorhanden. An der Universität Bremen forscht derzeit ein Team unter Leitung des Psychologen Stefan Rücker im Auftrag des Familienministeriums über „Kindeswohl und Unterhaltsrecht“.

Zeit der Zahlväter ist vorbei

Auch in Juristenkreisen wird die paritätische Doppelresidenz seit einiger Zeit verstärkt diskutiert. 2015 hatte der (weitgehend machtlose) Europarat eine Resolution zugunsten der Trennungsväter verabschiedet. Ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes (BGH) stellt im Februar 2017 klar, dass das Wechselmodell schon jetzt „im Sinne des Kindeswohls“ auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden kann. Zwar gab es danach keine Klagewelle, doch Interessenverbände wie der (eher moderat auftretende) „Väteraufbruch für Kinder“ fühlen sich seither motiviert, alte Verfahren und vor allem die öffentliche Debatte neu aufzurollen.

Die SPD forderte vor der Bundestagswahl, die BGH-Entscheidung in Gesetzesform zu gießen. Voran trieb das vor allem Kurzzeit-Familienministerin Katarina Barley, die selbst getrennt erziehende Mutter ist und sich mit ihrem früheren Partner die Betreuung der beiden gemeinsamen Kinder teilt. Nach dem Vorbild von Ländern wie Belgien oder Schweden möchte Barley weniger holzschnittartige Regelungen einführen. Mitte September stellte sie ein Reformkonzept vor, das steuerliche Verbesserungen für geschiedene Männer vorsah und die Doppelresidenz als Lösungsmöglichkeit ausdrücklich festschrieb. Zudem wollte die Sozialdemokratin zerstrittene Paare zum Besuch einer Beratungsstelle verpflichten, bevor sie im Streit um ihre Kinder vor Gericht ziehen.

Ob eine neue Regierungskoalition diese Initiative aufgreift, ist ungewiss. Die FDP war in ihrem Wahlprogramm am weitesten gegangen und hatte gefordert, die paritätische Betreuung von Scheidungskindern zum Regelfall zu machen. Die CDU erklärte, weitere empirische Befunde abwarten zu wollen; die Grünen verlangten zumindest eine flexiblere und gerechtere Aufteilung beim Unterhalt. Die Zeiten des alternativlosen „Ganz oder gar nicht“, das Frauen zu Alleinerziehenden und Männer zu puren Zahlvätern degradierte, gehen offenbar zu Ende.

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