Rettende Stund' Rehabilitation? Nach der Entschuldigung fordern Wulffs Verteidiger, das präsidiale Fehlverhalten „ad acta zu legen“. Andere lässt das Staatsoberhaupt ewig büßen
Natürlich muss die Opposition jetzt weit bohren. Und dass sich die Parteifreunde nun vor Christian Wulff stellen, ist auch keine Weihnachtsüberraschung. Die Kredit-Buch-und-was-sonst-noch-Affäre des Bundespräsidenten ist zu einer Angelegenheit des politischen Alltags geworden, kein wirklicher Skandal mehr, eher: Business as usual.
„Nach dem Motto Schwamm drüber geht es jetzt nicht“, versucht der Sozialdemokrat Hubertus Heil, den Ball am Rollen zu halten. Worauf Wolfgang Schäuble appelliert, man dürfe des Amt nicht weiter beschädigen, ganz so, als ob das die Schuld der Kritiker Wulffs wäre. Es sei nun „ein gewisses Maß an Zurückhaltung“ angebracht, so der CDU-Finanzminister. Außerdem habe sich der Bundespr
undespräsident doch entschuldigt, die Vorwürfe seien weitgehend aufgeklärt, das reiche doch, meint Peter Altmaier, die Diskussion wenigstens über Weihnachten „ad acta zu legen“.„Stille Nacht, Heilige Nacht. Gottes Sohn, oh, wie lacht. Lieb' aus deinem göttlichen Mund. Da uns schlägt die rettende Stund.“ Der Präsident hat in seiner Weihnachtsansprache all die Dinge angesprochen, die man in so einer Rede eben anspricht: die Nazi-Morde, die Auslandseinsätze, die Krise, die Familie, die Gemeinsamkeit. Unterdessen wandelt sich die Debatte über Wulffs Amigo-Affäre mehr und mehr in eine über die Frage, „was ein Politiker machen muss, damit er rehabilitiert werden kann“.So hat es Zeit-Chefredakteur Giovanni di Lorenzo formuliert, der gerade mit einem anderen Rehabilitationsversuch auf die Nase gefallen ist. Nebenbei stellt der Guttenberg-Flüsterer ein paar Kriterien auf, die für einen Politiker-Rücktritt erfüllt sein müssen. Straftaten und Lügen vor dem Parlament zum Beispiel. Wie es bisher aussieht, kann man das Wulff nicht anlasten. „So unappetitlich manches“ an seinem Fehlverhalten sei, findet die Süddeutsche, „so wenig taugt sie als hinreichender Rücktrittsgrund vom Amt des Bundespräsidenten“. Und auch in der Tageszeitung darf ein Bewährungshelfer um Verständnis werben: „Wer für Verfehlungen um Verzeihung bittet, hat noch eine Chance verdient.“Wer darf auf erfolgreiche Reue hoffen?Hat er wirklich? Und wenn ja, warum wird hier ein Maßstab gefeiert, der für weite Teile der Öffentlichkeit in anderen Fällen nicht zu gelten scheint? Zum Beispiel bei früheren Mitarbeitern der Staatssicherheit? Der Vergleich mag auf den ersten Blick empörend wirken, aber das eine hat mit dem anderen sehr wohl etwas zu tun.Erstens, weil der unter Druck stehende Präsident einen Tag nach seines öffentlichen „Tut mir leid“ eine Novelle des Stasiunterlagengesetzes ausgefertigt hat, die von führenden Rechtsexperten als verfassungswidrig bezeichnet wird. Zweitens, weil es in dem Gesetz um Menschen geht, denen man politisch-moralisches Fehlverhalten vorwerfen kann, aber doch wohl ebenfalls kaum strafrechtlich relevante Taten. Und drittens, weil Wulff hier anderen die Möglichkeit erfolgreicher Reue versagt, die er selbst gerade in Anspruch nimmt.Mit dem Gesetz wird die Zwangsversetzung von ein paar Dutzend ehemaliger MfS-Mitarbeiter aus der Jahn-Behörde ermöglicht, die im Wissen um ihre frühere Tätigkeit dort einst eingestellt worden waren. Von Beschäftigten also, könnte man sagen, die gerade durch ihre Arbeit im Aktenamt eine Art praktische Buße taten. Und die Novelle verlängert abermals die Frist, in der Beschäftigte im öffentlichen Dienst auf eine Stasi-Tätigkeit überprüft werden dürfen. Mehr als 20 Jahre nach der Wende, nach über zwei Jahrzehnten Aufarbeitung, in denen jenen, die dem Mielke-Moloch damals ihre Dienste anboten, dazu gezwungen wurden oder aus welchen Gründen auch immer, nichts geschenkt wurde. Aus strafrechtlicher Perspektive müsste man schon eine Tat verübt haben, auf die lebenslanger Freiheitsentzug steht, um nach einer solchen Frist noch nicht in den Genuss der Verjährung gekommen zu sein.Wer hat keine zweite Chance verdient?„Nicht jeder, der etwas angestellt hat, darf sein Leben lang als aussätzig gelten“, meint der Jurist Hansjürgen Garstka. Und „wenn es für Verbrechen solche Regelungen gibt, sollte es für gesellschaftliches Unrecht keine schärferen Regelungen geben.“ Oder, drastischer von Michael Kleine-Cosack formuliert: Bei der von Wulff gerade ausgefertigten Novelle des Stasi-Unterlagen-Gesetzes handele es sich um „schlichten Vergangenheitsaktionismus“, der „zudem offensichtlich verfassungswidrig“ ist.Selbst Unionspolitiker haben das, als einst das Unterlagengesetz im Bundestag debattiert wurde, so gesehen: Der verantwortliche CSU-Innenstaatssekretär Eduard Lintner sagte damals, man könne „nicht mit den Mitteln des Rechtsstaates versuchen, den Umsturz zu vollenden, die verbliebenen Köpfe sozusagen rollen zu lassen und Strafen zu verhängen, wo es eben keine Straftatbestände dafür gibt“. Und: „Auch diejenigen, die individuelle Schuld auf sich geladen haben“, hat Lintner 1991 bei der ersten Lesung des Unterlagengesetzes gesagt, „dürfen nicht auf Dauer ausgegrenzt werden.“Wulff selbst sieht das anders. Oder jedenfalls seine zurzeit wahrscheinlich sehr beschäftigten Juristen. Die Novelle biete eine ausreichende „Grundlage für eine Einzelfallgerechtigkeit“, heißt es im Bundespräsidialamt. Medialer Beifall ist dem Staatsoberhaupt dabei durchaus gewiss. Der Niedersachse demonstriere „in einer für ihn schwierigen Zeit nicht nur Handlungsfähigkeit, sondern auch Entschlossenheit, einen unerträglichen Skandal nicht hinzunehmen“, schreibt die Leipziger Volkszeitung.Der Mann, der hier dafür gelobt wird, anderen die Möglichkeit zu verwehren, die er selbst gerade in Anspruch nimmt – also die der zweiten Chance –, muss seine Versetzung wohl nicht mehr fürchten.
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