Vorbei ist der träge Bundestagswahlkampf: Seit den Durchsuchungen in den Bundesministerien der Finanzen sowie der Justiz in der vorvergangenen Woche kocht die Empörung hoch. Armin Laschet, Kanzlerkandidat der Unionsparteien, wird seitdem nicht müde, den Eindruck von strafrechtlichen Ermittlungen gegen seinen SPD-Konkurrenten, Finanzminister Olaf Scholz, zu erwecken. Aus der SPD wiederum häufen sich die Stimmen, die eine politisch motivierte Aktion der Osnabrücker Staatsanwaltschaft vermuten – die Behörde wird von einem aktiven CDU-Mitglied geführt. An diesem Montag setzte sich der Schlagabtausch im Bundestag fort. Scholz war vom Finanzausschuss vorgeladen worden. Was ist dran an den beidseitigen Vorwürfen?
Hintergrund der Durchsuchungen sind Erm
n sind Ermittlungen gegen Beschäftigte der Financial Intelligence Unit (FIU) in Köln. Die FIU ist die bundesweite Meldestelle für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen. Allerdings versanden bei der FIU immer wieder solche Meldungen. Daher steht die Behörde, die dem Finanzministerium unterstellt ist, seit Jahren parteiübergreifend in der Kritik – für die sich aber in der Öffentlichkeit bisher wenig Interesse regte.Anders bei der Staatsanwaltschaft in Osnabrück: Die Ermittelnden dort haben vor längerer Zeit eine mutmaßlich nicht korrekt bearbeitete Verdachtsanzeige herausgegriffen, bei der sie von einem Anfangsverdacht der Strafvereitelung im Amt ausgehen. Im Zentrum der Ermittlungen steht der sogenannte „risikobasierte Ansatz“ der FIU: Zwar ist sie nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, eine Verdachtsmeldung „unverzüglich an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden“ zu übermitteln, wenn sie auf eine Straftat hinweist. Andererseits erschien es der Behörde angesichts der Vielzahl der Verdachtsanzeigen – rund 150.000 pro Jahr – offenbar nicht sinnvoll, stets strafrechtliche Ermittlungen zu veranlassen. Vielmehr will die FIU in den Anzeigen Muster identifizieren, um möglichst gezielt gegen die „dicken Fische“ vorzugehen. So lassen sich die begrenzten Ressourcen von Polizei und Justiz gezielter einsetzen. Außerdem kann sich die FIU für diese Priorisierung ebenfalls auf das Geldwäschegesetz stützen, denn dort ist geregelt, dass sie bei der Geldwäsche einem „risikobasierten Ansatz“ folgen soll.Der Vorgang ist unüblichRechtlich ist das Rosinenpicken der FIU heikel, denn einfach wegzuschauen, weil es vermeintlich Wichtigeres zu tun gibt, ist in einem Rechtsstaat schwierig. Auch wenn das Geldwäschegesetz neuerdings die Priorisierung ausdrücklich zulässt, ist rechtlich nicht geklärt, ob alle anderen Fälle komplett unter den Tisch fallen können. Außerdem scheint die Priorisierung auch nicht fehlerfrei zu funktionieren: Immerhin ging es im Fall der Osnabrücker Staatsanwaltschaft um eine Überweisung von mehr als einer Million Euro – ob solche Summen wirklich noch als Kleinkram gelten können?Die Ermittler:innen in Osnabrück jedenfalls konnten es offenbar nicht nachvollziehen, dass diese Meldungen keine Folgen hatten, und suchten nach den Verantwortlichen bei der FIU. Zunächst beschafften sie sich umfangreiches Beweismaterial direkt aus Köln. Daraus ergab sich, dass die FIU sich zum „risikobasierten Ansatz“ intensiv mit Beschäftigten im Finanz- sowie im Justizministerium austauschte. So gerieten die Häuser von Olaf Scholz und Christine Lambrecht (SPD) in den Blick der Ermittler.Wie geht eine Staatsanwaltschaft nun üblicherweise vor, wenn sie Informationen von einer Behörde benötigt? Sie fordert sie an. Das versuchte die zuständige Staatsanwältin auch hier – jedenfalls im Justizministerium. Dort will man sich in einem Telefonat auch kooperativ gezeigt haben, verlangte aber eine schriftliche Anforderung, um Akten zur Verfügung stellen zu können. Die Staatsanwaltschaft jedoch zog nun plötzlich andere Saiten auf: Sie beantragte beim Amtsgericht Durchsuchungsbeschlüsse gleich für beide Ministerien. Das forsche Vorgehen der Osnabrücker wirft einige Fragen auf: Eine Durchsuchung ist ein schwerwiegender Grundrechtseingriff. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist im Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes verankert und verlangt, stets genau zu prüfen, ob nicht mildere Mittel zur Verfügung stehen, ehe eine Durchsuchung beantragt oder angeordnet wird. Im Fall der beiden Ministerien drängt sich auf, dass die Staatsanwaltschaft die benötigten Beweismittel auch schriftlich hätte anfordern können. Rechtlich wären beide Häuser dann verpflichtet gewesen, die angeforderten Unterlagen zu übersenden. Dass dies nicht einmal versucht wurde, spricht für ein außergewöhnliches Misstrauen der Staatsanwaltschaft gegenüber beiden Ministerien: Nicht umsonst werden Ministerien in aller Regel nicht durchsucht, sondern um Unterstützung gebeten.Für den Argwohn der Ermittelnden mag es Gründe gegeben haben – das lässt sich ohne Kenntnis der Akten nicht völlig ausschließen. Die Landesregierung von Niedersachsen etwa beruft sich in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage eines SPD-Abgeordneten darauf, dass die Durchsuchungen im Hinblick auf „nicht auszuschließende Beweismittelverluste“ beantragt worden seien. Mehr als unüblich ist der Vorgang in jedem Fall.Weniger Anlass zu Stirnrunzeln gibt hingegen der Zeitablauf. Zwar dauerte es vom ersten Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts bis zur Durchsuchung beider Häuser noch rund einen Monat. Doch deutet dies nicht auf eine bewusste Inszenierung im Wahlkampf hin. Der Beschluss, der das Justizministerium betraf, verzögerte sich aufgrund eines Versehens des Amtsgerichts bis zum 25. August. Die weitere Vorbereitungszeit von rund zwei Wochen liegt noch im üblichen Rahmen. Eine andere Frage ist, ob es nicht nähergelegen hätte, jeden Anschein eines Eingriffs in den Wahlkampf zu vermeiden und die Durchsuchungen nach der Wahl durchzuführen. Nachdem das Verfahren insgesamt seit vielen Monaten dahindümpelte und seit den Anträgen vom 10. August ein weiterer Monat vergangen war, spricht wenig dafür, dass ein Aufschub um drei Wochen die Ermittlungen gefährdet hätte.Grenzwertig erscheint indes die Pressearbeit der Staatsanwaltschaft Osnabrück, weil sie in ihrer Pressemitteilung zu den beiden Durchsuchungen den Vorgang in entscheidenden Details anders darstellt, als er sich aus den Beschlüssen des Amtsgerichts ergibt. Die Strafprozessordnung kennt unterschiedliche Rechtsgrundlagen: Paragraf 102 für Durchsuchungen bei beschuldigten Personen, Paragraf 103 für Durchsuchungen bei „anderen Personen“. Die Durchsuchungsbeschlüsse für die beiden Ministerien sind ausdrücklich auf Grundlage der letztgenannten Norm ergangen. Damit dokumentierte das Amtsgericht, dass es in den Bediensteten der beiden Ministerien keine Beschuldigten sah.Die Staatsanwaltschaft stellte das anders dar: In der Pressemitteilung hieß es, es solle „unter anderem untersucht werden, ob und gegebenenfalls inwieweit die Leitung sowie Verantwortliche der Ministerien sowie vorgesetzte Dienststellen in Entscheidungen der FIU eingebunden waren“. Das wäre eine Durchsuchung bei beschuldigten Personen. Genau das hatte das Amtsgericht aber gerade nicht angeordnet. Der emeritierte Jura-Professor Joachim Wieland kommt im Verfassungsblog zu dem Urteil, die Pressemitteilung sei „falsch“ und ein klarer Rechtsbruch: „Wer unzutreffende Pressemitteilungen zulasten eines Teilnehmers am politischen Wettbewerb herausgibt, verletzt seine Amtspflichten und handelt rechtswidrig.“ Man kann auch etwas vorsichtiger formulieren, dass die Pressemitteilung eine Diskrepanz zwischen dem offenlegt, was die Staatsanwaltschaft wirklich wollte, und dem, was der Ermittlungsrichter anordnete – das Statement der Staatsanwaltschaft wäre dann einfach unfreiwillig ehrlich. Letztlich bleibt der heikle Befund, dass die Staatsanwaltschaft in der Öffentlichkeit einen irreführenden Eindruck von der Rechtsgrundlage der Durchsuchungen erweckte und offenbar auch dem Ermittlungsrichter keinen reinen Wein zu ihren wahren Absichten einschenkte.Fünfte Kolonne der Union?Wie lässt sich eine solche Grenzüberschreitung der Staatsanwaltschaft erklären? Haben sich die Jurist:innen dort zur fünften Kolonne der Union machen lassen, die im Wahlkampf angesichts der bescheidenen Umfragewerte mit dem Rücken zur Wand steht? Die ehrliche Antwort muss lauten: Wir wissen es nicht. Die Motive liegen im Dunkeln, und auch wenn einige entscheidende Personen ein CDU-Parteibuch haben sollen, so gibt es eben auch denkbare Erklärungen, die kein politisches Geschmäckle haben.Umso mehr lohnt – losgelöst vom Einzelfall – ein Blick darauf, wie unabhängig Staatsanwaltschaften arbeiten. Denn eine „unabhängige Justiz“ gibt es in dieser Allgemeinheit nicht. Die Justiz, also Gerichte und Staatsanwaltschaften, sind nicht unabhängig vom jeweiligen Ministerium. Das gilt lediglich für Richter:innen, die „unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sind“, wie es die Verfassung formuliert. Aber schon die Verwaltungen der Gerichte, vor allem aber die Staatsanwaltschaften sind Teil einer Hierarchie, an deren Spitze das jeweilige Ministerium steht. Eine Justizministerin könnte also rein rechtlich auf Ermittlungen der Staatsanwaltschaft mit Weisungen Einfluss nehmen. Indes wäre ein solches Verhalten eine absolute Ausnahme und politisch überaus heikel.Daher agieren Justizministerien in der Praxis subtiler. So können sie von den ihnen untergeordneten Staatsanwaltschaften jederzeit Berichte dazu anfordern, warum eine bestimmte Sache in einer bestimmten Weise behandelt wurde. Wer die Binnenlogik einer Behörde kennt, kann sich leicht ausmalen, wie es sich auswirkt, wenn Bedienstete wissen, dass das Ministerium ihre Arbeit auf dem Radar hat. Ähnliches gilt für die Leitung einer Staatsanwaltschaft, die einerseits nach oben berichten muss, andererseits aber maßgeblichen Einfluss auf dienstliche Beurteilungen ihrer Mitarbeitenden und auf die für eine Karriere in der Justiz entscheidenden Abordnungen etwa zur Bundesanwaltschaft hat.Um es noch einmal zu betonen: Nach den derzeit bekannten Fakten lässt sich nicht behaupten, dass es sich bei den Durchsuchungen in den Ministerien um einen Justizskandal handelt. Nicht alle Entscheidungen lagen nahe, teilweise wurden klare Fehler gemacht – aber der Nachweis politischer Einflussnahme ist nicht erbracht. In jedem Fall hat jedoch das Ansehen der Osnabrücker Justiz Schaden genommen, weil sie in den Verdacht einer Instrumentalisierung, gar einer parteipolitischen Intervention geraten ist.Wie das Beispiel der Durchsuchungen vom 9. September deutlich macht, lässt die gegenwärtige Rechtslage zu viel Raum für Spekulationen. Der nächste Bundestag sollte kritisch prüfen, ob die Staatsanwaltschaften rechtlich unabhängiger von den jeweiligen Ministerien werden sollten. Nicht zuletzt der Europäische Gerichtshof hat die unzureichende Unabhängigkeit der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Deutschland bereits moniert und sie daher von bestimmten Vollmachten ausgenommen, die ihnen nach europäischem Recht eigentlich zustehen würden. Die Weisungsabhängigkeit der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte löst die berechtigten Erwartungen nicht ein, die in der Formulierung von der „unabhängigen Justiz“ schon heute ihren sprachlichen Ausdruck finden.Placeholder authorbio-1
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