Kein Schrei der Empörung, keine lautstarken Proteste, auch keine politische Abmahnung in den Gazetten: So schnell und lautlos war noch nie eine soziale Vergünstigung, die den Jahresurlaub um immerhin zwölf Tage verlängerte, ersatzlos gestrichen und aus dem Gedächtnis getilgt worden. Während der deutsch-deutsche Abtreibungsstreit über Jahre hinweg mit der Republik auch die Politik spaltete, war der sogenannte Hausarbeitstag, als er Ende 1991 im Rahmen der Übergangsbestimmungen zum Einigungsvertrag wegfiel, einfach kein Thema. Zwar wurde der monatlich einmal gewährte freie Tag von den ostdeutschen Frauen bis dahin noch in Anspruch genommen, doch eher verschämt und möglichst ohne Aufsehen, zumal in Berlin, wo ost- und westdeutsche Frauen
Auf dem Spültisch der Politik
Vom Privileg für "Arier"-frauen zum weiblichen Sonderrecht Bis zu seiner endgültigen Abschaffung nach der Wende blieb der Hausarbeitstag in beiden deutschen Staaten ein politisch "heißes Eisen"
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en vielfach zusammen arbeiteten.Als das sozialpolitische Kuriosum schließlich endgültig in den Arsenalschrank der Frauengeschichte zu wandern drohte, waren es ausgerechnet die PDS und die Springer-Presse, die ihm das Geleit gaben: Das Boulevardblatt B.Z. entdeckte Ende Dezember 1991 sein Herz für Frauen, als es eine Umfrage zum Hausarbeitstag folgendermaßen resümierte: "Alle Frauen, sogar westdeutsche, sind sich einig: Der Putz- und Behördentag war eine tolle Sache." Die mecklenburg-vorpommersche PDS-Fraktion hingegen brachte einen Gesetzesentwurf zur Wiedereinführung des Hausarbeitstages in den Schweriner Landtag ein, der nach engagierter Debatte allerdings abgelehnt wurde. Die damals ausgetauschten Argumente immerhin verweisen auf die Vorbehalte, die den Hausarbeitstag Zeit seines Bestehens begleiteten: Die SPD-Vertreter warnten von einer "neuen sozialen Hängematte", während die CDU befürchtete, mit seiner Wiedereinführung die DDR zu verklären; eine FDP-Abgeordnete verwies gar auf die neuen Segnungen des freien Marktes, die einen Einkaufstag für die "Beschaffung von Mangelwaren" ohnehin überflüssig machten.Die Berliner Historikerin Carola Sachse, die vor über zehn Jahren eine viel beachtete Studie über die nationalsozialistische Familienpolitik der Firma Siemens vorgelegt hat, ist in einer umfangreichen und dieser Tage vorgelegten Untersuchung der wechsel- und aufschlussreichen Geschichte des deutsch-deutschen Hausarbeitstages nachgegangen. Ihr erstaunlichstes Ergebnis ist in der Tat, dass dieses ursprünglich von den Nationalsozialisten zwischen 1939 und 1942 etappenweise eingeführte und selbstverständlich nur für "arische" Frauen geltende Sonderrecht nicht nur in der späteren DDR institutionalisiert, sondern ab 1948 zumindest in fünf westdeutschen Ländern (Nordrhein-Westfalen, Bremen, Niedersachsen, Hamburg und Rheinland-Pfalz) gesetzlich geregelt wurde und in zahlreiche betriebliche Vereinbarungen Eingang fand. Gemessen an den damals üblichen Urlaubsansprüchen von rund zwei Wochen waren zwölf freie Tage im Jahr eine durchaus nennenswerte - und auch höchst umstrittene - soziale Vergünstigung.Die nationalsozialistische Arbeitsadministration einschließlich der Deutschen Arbeitsfront (DAF) verfolgte mit der Einführung freier Haushaltstage das Ziel, möglichst viele Frauen für die Rüstungsindustrie zu rekrutieren und der "wilden" Arbeitsverweigerung und Bummelei, die um so stärker um sich griff, als sich die private Versorgungslage im "Totalen Krieg" verschlechterte, zu begegnen. Der Kreis der Berechtigten erweiterte sich von Müttern sukzessive auf alle Frauen mit eigenem Haushalt, wenn sie mehr als 48 Stunden wöchentlich arbeiteten. Ihnen standen bis zu zwei unbezahlte freie Tage zu, die in der sogenannten Freizeitanordnung 1943 gesetzlich verankert wurden.Die durcheinander gewirbelte geschlechtliche Arbeitsordnung in der unmittelbaren Nachkriegszeit, die Frauen entgegen aller hergebrachter Arbeitsteilung auf die städtischen Trümmerberge entsandte oder in die Bergwerke schickte, schien zumindest symbolisch nach Schutzgesten zu rufen. Doch während die neu gegründete SED, die mit dem Hausarbeitstag in der Sowjetischen Besatzungszone Wählerinnen zu gewinnen hoffte, auf massiven Widerstand der großen Bruderpartei stieß - nur im sowjetischen Hoheitsgebiet Berlins wurde der Hausarbeitstag schließlich eingeführt -, hatten es die KPD-Fraktionen im Westen aufgrund der wirren Nachkriegsverhältnisse relativ leicht, in mehreren deutschen Landtagen bezahlte Hausarbeitstage durchzusetzen. Im nordrhein-westfälischen Landtag, der schließlich das weitest gefasste und zumindest formal bis 1994 geltende Gesetz erließ, fasste im November 1947 die KPD-Abgeordntee Grete Thiele die Stimmung zusammen:"Meine Damen und Herren! Ich wende mich hierbei an Ihren Verstand, aber auch an Ihr Gefühl. Schauen Sie sich einmal unsere berufstätigen Frauen an, die noch gleichzeitig einen Haushalt zu versorgen haben! Haben Sie einmal aufmerksam in ihre Gesichter gesehen und festgestellt, daß sie abgearbeitet, abgehetzt sind! Und wenn Sie einmal so die Frage betrachtet haben, wenn Sie mit dem Verstand und mit dem Gefühl diese Dinge überlegt haben, dann wissen Sie auch, dass wir, wollen wir die Kraft und die Gesundheit unserer Frauen erhalten, wollen wir unseren Kindern Mütter geben, die sie auch pflegen und erziehen können, - dass wir heute keine formalen Bedenken gegen unseren Antrag einbringen dürfen, sondern dass wir kühn und mutig einen Weg beschreiten müssen, der endlich einmal der schwierigen Lage der berufstätigen Frau Rechnung trägt ..."Abgesehen von der durchaus fragwürdigen, nationalsozialistisch grundierten Sorge um den "Volkskörper" bezogen sich die "formalen Bedenken" wohl weniger auf arbeitsrechtliche als auf politische Einwände. Denn schwer wog in der gesamtdeutschen Beurteilung des Hausarbeitstages nicht nur, dass ausgerechnet die Nazis den Frauen Freizeit zur Erledigung ihrer häuslichen Arbeit zugestanden hatten, sondern dass es in den Landtagen schließlich die Kommunisten waren, die seine Bezahlung durchsetzten. Dieses historische Erbe wurde in beiden Teilen Deutschlands interessanterweise immer gegen die Beibehaltung des Hausarbeitstages in Anschlag gebracht.Im Hinblick auf die NS-Tradition ist dies durchaus nachvollziehbar. Doch dass das kommunistische Erbteil auch in der DDR, nachdem der Hausarbeitstag 1952 gesetzlich vereinheitlicht und während der Honecker-Ära 1977 noch einmal im Arbeitsgesetzbuch fest geschrieben worden war, nie positiv in die Debatte eingebracht werden konnte, ist wohl darauf zurückzuführen, dass dieses weibliche "Sonderrecht" in vielfacher Weise konfligierte mit den gesellschaftlichen Emanzipationsvorstellungen und dem Wunsch, häusliche Arbeit aus der privaten in die kollektive Verantwortung zu überführen.Auffällig, so Sachse, ist dagegen der "gefällige Zuschnitt" des "historischen Arguments": Zwar erschien der Hausarbeitstag stets NS-inkriminiert, etwa weil er es Frauen erleichtert hatte, sich der Rüstungsindustrie zur Verfügung zu stellen. Ausgeblendet dagegen blieb, dass der Haushaltstag - wie die meisten sozialpolitischen Einrichtungen und Vergünstigungen des NS - ein ausschließlich "arisches" Privileg war, das jüdischen deutschen und fremdländischen Zwangsarbeiterinnen selbstverständlich vorenthalten wurde.In der Nachkriegsdebatte um den Hausarbeitstag taten sich vor allem die westdeutschen Gewerkschafterinnen schwer. Auf den unteren Ebenen waren Betriebsrätinnen oder Gewerkschaftsfunktionärinnen mit der alltäglichen Lebensrealität und den Forderungen der Frauen konfrontiert. Deshalb waren sie eher geneigt, das weibliche "Sonderrecht" gegen das Fernziel beruflicher Gleichstellung und - damals fast noch undenkbar - der Arbeitsteilung im Haushalt zu verteidigen, dem sich die Funktionärinnen etwa im DGB verpflichtet sahen. Die Zerreißprobe ging dabei durch die Einzelgewerkschaften hindurch: So unterstützte etwa die Gewerkschaft Textil und Bekleidung die Beibehaltung des Hausarbeitstag bis zuletzt; die ÖTV dagegen stand ihm eher reserviert gegenüber. Vielfach äußerten sich Gewerkschafterinnen besorgt, der Hausarbeitstag würde auf dem ohnehin zweigeteilten Arbeitsmarkt weitere Nachteile für Frauen nach sich ziehen.In den DDR, wo die Gleichstellung der Frau zum historischen Programm erhoben wurde, ging der Streit eher um den richtigen Weg und die Priorität der Zielsetzung beim sozialistischen Aufbau. Auch hier machten sich eher die unteren Ebenen für den Hausarbeitstag stark, während gerade der Demokratische Frauenbund (DFD) unter Elli Schmidt den dabei entstehenden Ausfall für die sozialistische Volkswirtschaft beklagte und gegen die private Haushalterei das Staatsziel kollektiver Versorgung propagierte. FDGB-Funktionärinnen oder Betriebsleitungen, die mit den weiblichen "Mühen der Ebene" eher vertraut waren, zeigten hingegen mehr Verständnis für die Bedürfnislage der Frauen.Interessanterweise - wenn in Sachses Studie auch nicht beleuchtet - schloss die Nachkriegsauseinandersetzung um den Hausarbeitstag historisch an die konkurrierenden Debatten in der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg und in der Weimarer Republik an. Ob kapitalistisch bewirtschaftet oder kollektiv versorgt im zukunftsweisenden "Einküchenhaus", das vor dem Ersten Weltkrieg modellhaft entwickelt worden war; ob entlohnt für die Hausarbeit oder entlastet von ihr durch haushaltstechnische Rationalisierung, die den frauenpolitischen Diskurs der Weimarer Zeit bestimmte - die doppelt belastete Haus- und Berufsfrau rückte plötzlich in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Die Überlegungen der Vorkriegszeit, seien sie nun utopisch orientiert oder eher pragmatisch motiviert gewesen, finden in irgendeiner Form Eingang in die Debatte um den Hausarbeitstag. Erst die sukzessive Einführung der Fünftage-Woche, die den Anspruch auf den Hausarbeitstag dauerhaft aushebelte bis ihn 1979 das Bundesverfassungsgericht verwarf, befriedete im Westen das verminte Feld der geschlechtsspezifisch zugewiesenen Hausarbeit. Im Osten dagegen sorgte das zwar verbriefte, aber umstrittene Recht auf den monatlichen Putztag für Unruhe an der Haushaltsfront.Der bezahlte Hausarbeitstag rückte aber nicht nur eine unsichtbare, fast ausschließlich von Frauen verrichtete Tätigkeit auf die politische Bühne, sondern provozierte - gerade weil er ein Privileg für bestimmte weibliche Gruppen blieb - auch Gerechtigkeitsansprüche. So hatten sich die bundesdeutschen Arbeitsgerichte nicht nur damit zu befassen, wann einer Frau der Hausarbeitstag zustand, sondern auch welchen Frauengruppen - ob nur Verheirateten oder auch allein Stehenden -, und ob damit nicht ein Sonderprivileg, das den Gleichheitsgrundsatz verletzt, eingeräumt würde. Von 1949 bis 1962 fanden rund tausend Arbeitsgerichtsprozesse statt, und 40 Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts kreisten um die Hausarbeitstags-Regelungen.Im wichtigsten Urteilsspruch von 1954 folgten die Kasseler Richter noch dem Grundsatz, das Gleiches gleich und Ungleiches verschieden zu behandeln und die Unterschiedlichkeit der Lebensumstände von Mann und Frau "von beachtlicher Dauer und Festigkeit" sei. In einer zweiten Etappe pochten dann plötzlich Männer - ganz ähnlich wie später bei der Quote - auf den Gleichbehandlungsgrundsatz und forderten den Hausarbeitstag für sich. Ein Kölner Krankenpfleger legte 1979 schließlich Verfassungsbeschwerde ein, der das BVG Recht gab und den Gesetzgeber aufforderte, Rechtsgleichheit herzustellen.In der DDR, wo der gerichtliche Weg praktisch verschlossen war, zeugen viele Eingaben von der ungerecht empfundenen Rechtslage, nach der nur verheirateten Frauen der freie Haushaltstag eingeräumt wurde. "Wir erfüllen unsere Pflicht gerade so wie eine verheiratete Frau", beschwerte sich etwa eine Witwe mit eigenem Hausstand 1956 beim DFD und spielte geschickt die eigenen Ansprüche gegen die vielfältigen Anforderungen des Staates aus: "Durch die viele Hausarbeit", schreibt sie, "können wir uns auch nicht gesellschaftlich betätigen und werden überall zurückgesetzt." Auch Männer forderten vereinzelt Freizeit, um sich ihrem Hausstand und ihren versorgungsbedürftigen Angehörigen besser widmen zu können. Doch obwohl die ungleiche Zuteilung von Hausarbeitstagen ein ständiger Streitapfel im betrieblichen Arbeitsalltag blieb, durften erst ab 1965 auch alleinstehende Mütter mit älteren Kindern bis 18 Jahren den Hausarbeitstag in Anspruch nehmen bis er 1977 schließlich auch alleinstehenden Frauen über 40 Jahren und Männern, soweit sie ähnliche Tätigkeiten nachweisen konnten, zugestanden wurde.Dass die Frauen und - wenigen - Männer, die vor die westlichen Gerichte zogen oder (im Osten) Eingaben schrieben, immer auf der unmittelbarem Vergleichsebene argumentierten, statt beispielsweise die Systemkonkurrenz politisch für ihr Anliegen auszunutzen, beurteilt die Historikerin als großen Nachteil für die Betroffenen. Während die Gegner des Hausarbeitstages die Rhetorik des Kalten Krieges bemühten oder aber die lichte Zukunft einer von Hausarbeit befreiten Gesellschaft beschworen, bewegten sich die Befürworter und Befürworterinnen in der (schlechten und mühseligen) Gegenwart, in der sie sich ungerecht behandelt oder überfordert fühlten.Dennoch gelang es den ostdeutschen Frauen - und am Ende sogar Männern - offenbar besser diesen bescheidenen Ausgleich für ihre unbezahlte Tätigkeit durchzusetzen als ihren westdeutschen Schwestern. Das mag, wie Sachse meint, tatsächlich mit den komplexeren bundesdeutschen Entscheidungsstrukturen und juristischen Definitionskämpfen zu tun haben und mit dem zumindest verbal formulierten Gleichheitsanspruch der sozialistischen Gesellschaft.Nicht zu unterschätzen jedoch ist, dass die fast flächendeckende Einführung der Fünf-Tage-Woche den "freien" Samstag schlicht in einen in weibliche Zuständigkeit delegierten "Putztag" umgewidmet hat. Die sogenannte "Freizeitgesellschaft", der beizutreten die DDR genötigt war, hat ihre ideologischen Nebel nicht nur über einen massiv intensivierten Arbeitsalltag geworfen, sondern auch über jene Sphären, die traditionell als "arbeitsfrei", weil nicht entlohnt, gelten. Die endgültige Abschaffung des Hausarbeitstages hat häusliche Arbeit wieder in jene Unsichtbarkeit verdammt, aus der sie mit der Wende zum 20. Jahrhundert getreten war, als Frauen erstmals und unüberhörbar ihre Teilhabe am gesamten gesellschaftlichen Leben einforderten.Zum Weiterlesen: Carola Sachse: Der Hausarbeitstag. Gerechtigkeit und Gleichberechtigung in Ost und West 1939-1994. 504 Seiten, Wallstein-Verlag, Göttingen, 32 EUR
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