Viele Pfleger haben in Schichten von zehn Stunden keine Chance auf Pause
Illustration: der Freitag; Material: iStock, Imago
Weg mit der Minutenpflege! Der Ruf ist so alt wie die Einführung des industriellen Zeittakts in einen Tätigkeitsbereich, der nicht nach der Stechuhr funktioniert. McKinsey in der Pflege, das bedeutet Reinschieben, Abfertigen, Sauber- und Trockenhalten, ohne Rücksicht auf spezielle Bedürfnisse und ohne persönliche Zuwendung. Demenzkranke kamen in der Pflegeversicherung von 1995 nicht vor.
20 Jahre nach ihrer Einführung wollte Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) nun den großen Sprung wagen. Seine für Pflege zuständigen Vorgänger hatten entweder nicht konsequent angesetzt wie Ulla Schmidt (SPD). Oder sie waren aufgrund ihrer wirtschaftsliberalen Fesselung (wie die FDP-Minister Philipp Rösler und Daniel Bahr) nicht elastisch genug,
sch genug, ihn auszuführen.Kaum aufzuzählen, wie viele Expertinnen und Experten in runden Tischen damit befasst waren, einen neuen Pflegebegriff zu erarbeiten und wer dabei alles von Bord ging. Stets war klar: Ein Pflegebegriff, der auch auf demenzielle Einschränkungen der zu Pflegenden Rücksicht nimmt, würde das Ende der herkömmlichen Minutenpflege und damit das Ende des von den Bundesländern festgelegten Personalschlüssels für Pflegeheime bedeuten.Erhalt der SelbstständigkeitNun ist der neue Entwurf da. Geschätzt eine halbe Million Betroffener soll ab 2017 zusätzlich in den Genuss von Leistungen der Pflegekassen kommen. Die Pflegestufen I-III werden abgelöst durch fünfstufige Pflegegrade, die sich nicht mehr an konkreten pflegerischen Verrichtungen, sondern an den noch vorhandenen Fähigkeiten und Bedarfen der Pflegebedürftigen orientieren: Mobilität, Kommunikation, Orientierung, Selbstversorgung, Alltagsgestaltung und soziale Kontakte. Gefördert werden sollen nicht Defizite, sondern das, was gestärkt werden kann.Eine betagte Blinde würde dann nicht ins Heim abgeschoben, weil sie mit ihrer Küche nicht mehr klarkommt, sondern eine Hilfe zum Einkaufen oder Putzen erhalten; ein verwirrter Sportiver, der noch Berge bezwingen, sich dort aber nicht mehr orientieren kann, bekäme einen persönlichen Assistenten an die Seite; eine inkontinente Heimbewohnerin würde nicht nur trockengelegt und gefüttert werden, sondern es gäbe auch jemanden, der sich ihre Erinnerungen anhört oder mit ihr Klavierspielen lernt.„Das ist Luxus!“, so klagen manche, die das bezahlen müssen. Dabei handelt es sich um eine Versicherung, die in Wahrheit nur „Teilkasko“ ist. Ein Luxus zudem, den 1,7 Millionen pflegende Angehörige in Deutschland Tag für Tag ermöglichen. Ein Luxus, den Beschäftigte im Pflegebereich gerne erbringen würden, wenn es ihre Arbeitsbedingungen zuließen. Und ein Luxus, den die meisten, die der Pflege bedürfen, wohl gerne annähmen, würde ihnen nicht ständig vor Augen gehalten werden, dass sie ohnehin überflüssig sind.Pflege unterstützt künftig den Erhalt von Selbstständigkeit, wobei Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz nun automatisch einen höheren Pflegegrad zugesprochen bekommen. Für diejenigen, die jetzt schon Pflegeleistungen erhalten, bleibt alles beim Alten oder sie verbessern sich sogar, eine neuerliche Begutachtung ist nicht vorgesehen. Die Einstufung erfolgt auf einer engmaschigen Punkteskala von 1 bis 100. Geldleistungen sollen an die Inflation angepasst werden.Die Diskrepanz zwischen ambulanter und stationärer Pflege ist allerdings noch immer beachtlich. Ein Angehöriger erhält, wenn er beispielsweise einen demenziell Beeinträchtigten mit körperlichen Gebrechen in Pflegegrad 5 betreut, 901 Euro, die stationäre Einrichtung 2005 Euro. Dazuzurechnen ist die Eigenleistung des Heimbewohners, die nun auf rund 580 Euro gedeckelt wird, außerdem natürlich der Anteil für Verpflegung und Unterkunft.„Ambulant geht vor stationär“, war schon Ulla Schmidts geflügeltes Wort. Und natürlich wollen alle Alten, Kranken und Beeinträchtigten so lange es geht in ihren eigenen vier Wänden leben. Das Pflegestärkungsgesetz scheint diesem Wunsch zu entsprechen, indem es einige geringfügige Verbesserungen für die pflegenden Angehörigen, etwa wenn sie im Beruf aussetzen, im Gepäck hat.Das Gesetz birgt jedoch auch Fallen. Denn die Fairness, die es nun endlich zwischen körperlich und geistig Gehandikapten walten lässt, sucht man vergebens auch auf der Seite der professionell Pflegenden. Nichts von einem veränderten Personalschlüssel, keine Aussicht auf finanzielle Aufwertung des Berufs, keinerlei Entlastungen. Ländersache, sagt der Minister.Zum Zeitpunkt als das Parlament das „Jahrhundertwerk“durch das Gesetzgebungsverfahren schob, erschien eine Studie der Universität Witten-Herdecke, die erste ihrer Art und mit alarmierenden Befunden. Obwohl nicht repräsentativ, liefert sie ein eindrucksvolles Bild der sonnenabgewandten, kaum wahrgenommenen Zustände in deutschen Heimen.Die befragten in der Nachtschicht tätigen Pflegekräfte sind für durchschnittlich 51,6 Bewohner zuständig, manchmal in mehreren Häusern. In 8,7 Prozent der Fälle ist eine Pflegekraft sogar für mehr als 100 Heimbewohner verantwortlich. Ein Viertel der Befragten kann während ihres Dienstes, der zehn Stunden dauern kann, selten oder nie Pause machen. Die meisten haben keine Zeit, sich adäquat um herumirrende Demente zu kümmern oder Sterbende zu begleiten. „Zu wenig Zeit“, beklagen alle.Wieder Minutenpflege?Dass die Mehrheit dennoch nicht mehr in den Tagdienst wechseln möchte, hat einerseits damit zu tun, dass die Pflegenden das selbstständige Arbeiten schätzen. Vor allem aber meiden sie die noch stressigere Tagschicht. Fast alle wünschen sich, für die Bewohner „mehr Zeit“ zu haben und einen besseren Personalschlüssel, der es erlaubt, nicht nur einmal eine Windel zu wechseln.Aus dieser Perspektive gerät auch ein weiteres Teilstück des Pflegestärkungsgesetzes in den Blick, der Pflege-TÜV, der aufgrund des liederlichen Prüfverfahrens längst als unzulänglich verworfen wurde. Die Prüfnoten sollen noch bis 2019 gelten und bis dahin ein unabhängiger Qualitätsausschuss ein neues System erarbeitet haben.Doch für Qualitätssicherung in der Pflege benötigt man eigentlich keine aufwendigen und teuren Messverfahren. Gut qualifiziertes Personal, das mit Engagement seinen Job macht, weil es ausreichend bezahlt und motiviert wird, erübrigt weitere runde Tische zu pflegerischer Qualitätssicherung. Die gerade zurückliegenden Streiks in den Krankenhäusern haben in Bezug auf ein anderes Gröhe-Gesetz, das Krankenhausstrukturgesetz, zumindest ein bisschen Wirkung gezeigt.Bevor also wieder viel Geld in die Quantifizierung von Qualität fließt, sollte überlegt werden, wie es vor Ort besser ankommt. Sonst landen wir wieder bei irgendeiner Form von Minutenpflege.
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