Die Angst vor Auffälligkeiten

Spätabtreibung Wäre es der Union ernst mit ethischen Bedenken, müsste sie die Frühdiagnostik im Rahmen der Schwangerenvorsorge insgesamt neu debattieren
Exklusiv für Abonnent:innen

Der Fall ereignete sich 1999 und ging spektakulär in die Medizin- und Rechtsgeschichte ein: Eine im Kreiskrankenhaus Zittau angesetzte Schwangerschaftsunterbrechung in der 29. Woche verlief nicht planmäßig, als der als "zwergwüchsig" diagnostizierte Fötus nicht tot, sondern lebend zur Welt kam. Der damalige Chefarzt der Frauenklinik verhinderte die Versorgung des Kindes und erstickte es. Die spätere Autopsie ergab, dass das Baby lebensfähig gewesen wäre, der Arzt wurde 2002 zu zwei Jahren Haftstrafe verurteilt, das Urteil 2003 höchstrichterlich bestätigt.

Frage von Leben und Tod

Unter dem Eindruck dieser medial dramatisierten Ereignisse kündigte die damalige Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) an, Spätabtreibungen nach