Haben Eltern das Recht, über die genetische Ausstattung ihres künftigen Kindes zu bestimmen und Embryonen auszusondern, wenn das Risiko besteht, dass dieser Mensch irgendwann in seinem Leben eine unheilbare Krankheit ausbilden könnte? In Großbritannien hat die Aufsichtsbehörde Human Fertilisation and Embryology Authority (HFEA) vergangene Woche entschieden, dass die Präimplantationsdiagnostik (PID) auch eingesetzt werden kann, um mutierte Gene, die unter Umständen zu Krebs führen können, zu erkennen. Damit lockert Großbritannien zum wiederholten Mal die Indikationen, die es Eltern erlauben, genetisch nicht erwünschte Babys frühzeitig zu selektieren.
Vergleicht man die Praxis in den Reproduktionskliniken in Großbritannien mit d
;britannien mit der Situation in Deutschland, wo PID nach wie vor verboten ist, wird deutlich, dass die ethische Kluft zwischen zwei Ländern mit ähnlichem Entwicklungshintergrund abgrundtief sein kann. Das Spektrum ethischer Positionen, erklärte der Philosoph und Sinologe Heiner Roetz auf einer Veranstaltung des Nationalen Ethikrats Ende April, ist in globalem Maßstab womöglich gar nicht größer als zwischen manchen europäischen Ländern, die Differenzen multiplizieren sich lediglich. Immerhin bleibt es ein Kraftakt, die Staaten der Welt überhaupt an einen Tisch zu bringen, um gemeinsame bioethische Regeln zu vereinbaren. Die Ethikrätin Regine Kollek hatte für die deutsche Seite an den Verhandlungen der UNESCO-Deklaration zur Biomedizin, die im vergangenen Oktober verabschiedet wurde, teilgenommen. Zwei Jahre tagte das Internationale Bioethik-Komitee (IBC), um gemeinsame Standards auf den Weg zu bringen, die, so Kollek, angesichts des rasanten wissenschaftlichen Fortschritts der Biomedizin immer dringender wurden.Was das genannte britische Problem betrifft, hätte die Erklärung allerdings wenig weitergeholfen. Denn das Regelwerk, das überdies völkerrechtlich nicht bindend ist, klammert die Reproduktionsmedizin völlig aus; zu unterschiedlich, konterte das IBC auf die einsetzende harsche Kritik, seien die Haltungen und Vorstellungen in den einzelnen Ländern, als dass darüber innerhalb so kurzer Zeit Einigung zu erzielen gewesen wäre. Das ist insofern kurios, als die Reproduktionsmedizin eigentlich der Anlass für die Initiative war.Doch ist der cultural gap tatsächlich ein hinreichendes Argument? Bestimmt die Kultur eines Landes die dort herrschenden bioethischen Normen? Roetz hält das für eine "Chimäre" und verweist auf das Beispiel Thailand. Der dortige Buddhismus kennt ein absolutes Tötungsverbot, was das therapeutische Klonen, bei dem Embryonen vernichtet werden, grundsätzlich in Frage stellt; das reproduktive Klonen dagegen wäre aus buddhistischer Sicht kein so großes Problem; wäre also die kulturelle Tradition federführend, müsste Thailand das therapeutische Klonen skandalisieren, das reproduktive befürworten - doch Thailand hat sich genau umgekehrt entschieden. Was also ist Kultur? Ethik, so Roetz, dürfe nicht so sehr im Lichte der Kultur betrachtet werden, es sei vielmehr davon auszugehen, dass die Ethik ihrerseits auch die Kultur eines Landes beeinflusst.Doch welchen Wert hat ein Regelkatalog, der nicht bindend ist und außerdem erlaubt, dass die Staaten unter bestimmten Umständen (Paragraf 27 der Deklaration) auch davon abweichen können? Wenn man sich vorstellt, gab der ehemalige Staatssekretär im Forschungsministerium, Wolf-Michael Catenhusen, in der Diskussion zu bedenken, dass überhaupt nur 32 Staaten weltweit eine nationale bioethische Gesetzgebung haben, sei die UNESCO-Deklaration nicht nur ein riesiger Fortschritt, sondern sogar "ein kleines Wunder". Gerade in den Staaten, so auch Kollek, die über wenig bioethische Kapazitäten verfügten, sei es wichtig, auf globale Standards zurückgreifen und damit Druck auf die Regierungen ausüben zu können.Ludger Honnefelder zeigte dies am Beispiel der Ukraine: Die (rechtsverbindliche) europäische Bioethik-Konvention habe das einstige Forschungsparadies an die Leine gelegt und dafür gesorgt, gewisse Standards zu etablieren. Er sieht das Hauptproblem nicht in den unterschiedlichen Interessen auf dem biomedizinischen Markt, sondern in den unterschiedlichen historischen Erfahrungen der jeweiligen Länder und den daraus abgeleiteten ethischen Prinzipien.Die historischen Erfahrungen, das zeigt wiederum das Beispiel Deutschland, können auch dazu führen, dass ein Land ein Abkommen nicht unterzeichnet, weil es ihm nicht weit genug zu gehen scheint. Die Bundesrepublik hat die europäische Bioethik-Konvention bis heute nicht unterzeichnet, weil der medizinische Umgang mit nichteinwilligungsfähigen Personen unzureichend geregelt ist. Catenhusen hält es für einen Fortschritt, dass die rot-grüne Bundesregierung zumindest die Unesco-Deklaration unterzeichnet hat. Mehr als eine "Grenzziehung nach unten" (Honnefelder) kann ein solches Regelwerk ohnehin nicht sein. Und wie durchlässig diese Grenzen auch in Europa sind, hat Großbritannien erneut bestätigt.Die Allgemeine Erklärung über Bioethik und Menschenrechte. Wegweiser für die Internationalisierung der Bioethik ist auf der Homepage der Unseco Deutschland abrufbar.