Hoch angesehen, niedrig bezahlt

Mindestlohn Die Verordnung mindert die ­Auswüchse des Lohndumping. Doch die Nachfrage nach geschulten Kräften wird wachsen
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Das Baugewerbe hatte ihn zuerst. Ihm folgten die Reinigungs- und Postdienste. Und nun bekommt ihn auch die Pflegebranche: den staatlich verordneten Mindestlohn. Im Rahmen des so genannten Entsendegesetzes müssen in- und ausländische Anbieter von Pflegedienstleistungen Beschäftigten, die Grundpflege verrichten (also Hilfe leisten beim Waschen, Anziehen, Füttern etc.) ab 1. August 2010 einen Mindestlohn von 7,50 Euro (Ost) und 8,50 Euro (West) bezahlen. Auch selbstständige Pflegehilfskräfte aus dem In- und Ausland können dieses Entgelt fordern. Zum 1. Januar 2012 und zum 1. Juli 2013 erhöht sich der Betrag jeweils noch einmal um 25 Cent – womit dann endlich der Stundenmindestlohn von neun Euro (im Westen) erreicht würde, der von den Berufsor