Rückfälle gibt es immer

Im Gespräch Für den Juristen Helmut Pollähne ist Sicherungsverwahrung mit den Menschenrechten nicht vereinbar
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Der Freitag: Die Diskussion um die Sicherungsver­wahrung ist in eine neue Runde gegangen, nachdem das Bundesverfassungsgericht zumindest teilweise dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gefolgt ist. Müssten die Betroffenen nun nicht freigelassen werden?

Helmut Pollähne: Zunächst hat das Bundesverfassungsgericht Übergangsfristen mitgeliefert, innerhalb derer der Ge­setzgeber die von ihm gemachten Vorgaben erfüllen muss. Erst wenn Ende Mai 2013 diese Frist ergebnislos abgelaufen ist, stellte sich die Frage der Entlassung. Meines Erachtens ist die Karlsruher Entscheidung aber auch missverstanden worden. Man hat nicht die Sicherungsverwahrung abgeschafft, sondern nur festgestellt, dass die Praxis nicht in Ordnung ist und sich ve