Curevac - Geld weg??

Impfstoffentwicklung Nachdem die Wirksamkeit des Curevac-Impfstoffes nur bei 47% lag, brach die Aktie um 40% ein, hat sich aber mittlerweile wieder leicht erholt.

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Historie

Das in Tübingen ansässige Unternehmen Curevac galt ursprünglich als Hoffnungsträger für die Impfstoffentwicklung auf Basis der so genannten mRNA-Impfstoffe. Nicht umsonst hat sich Dietmar Hopp und auch die Bill & Melinda Gates Stiftung sowie andere private Investoren an dem Unternehmen beteiligt, das bereits Ende der 90-iger Jahre an mRNA-basierten Impfstoffen gegen Krebserreger geforscht hatte. Dies führte auch dazu, dass sich unter tatkräftiger Mithilfe von Ministerpräsident Kretschmann der Bund im Juni 2020 mit 300 Millionen an Curevac beteiligte und damit 23% der Aktienanteile übernahm. Damals wurde das Unternehmen mit ca. 1,3 Mrd. € bewertet. Die Weichen für eine erfolgversprechende Beteiligung seitens des Staates schienen also gestellt und was sollte schon schief gehen, wenn sich so namhafte Investoren wie die Bill & Melinda Gates-Stiftung und der SAP-Gründer und Sportmäzen Dietmar Hopp auch beteiligen.

Aber während des letzten Jahres stellte sich bereits heraus, dass andere mRNA-Impfstoffentwickler wie Biontech/Pfizer und Moderna die Nase vorne haben werden und Curevac wohl das Nachsehen haben wird.

Warum nur 47% Wirksamkeit?

Dies hat in erster Linie zwei Gründe:

  • Curevaq entwickelt zwar auch einen Impfstoff, der auf der mRNA-Technologie basiert. Der Unterschied zu den Biontech/Pfizer sowie Moderna Impfstoffen besteht aber darin, dass letztgenannte Unternehmen die RNA chemisch verändern. Dies hat zur Folge, dass die Dosierung des Impfstoffes von Biontech/Pfizer und Moderna um das 7-8 Fache höher gewählt werden kann als bei dem Curevac-Impfstoff, bei dem diese chemische Veränderung nicht vorgenommen wurde.
  • Nachdem Curevaq mit der Entwicklung seines Impfstoffes zeitlich ins Hintertreffen kam, wurden auch die Studien mit freiwilligen Probanden in der entscheidenden Phase III sehr viel später durchgeführt. Nun ist allgemein bekannt, dass sich schon zum Ende des Jahres 2020 die englische Mutante durchgesetzt hatte. Der Impfstoff von Curevac wurde aber auf die Ursprungsvariante ausgelegt. Dies geschah bei den Impfstoffen Biontech/Pfizer und Moderna zwar auch, aber diese Unternehmen waren viel früher dran und konnten somit die Phase III überwiegend mit Probanden absolvieren, die noch nicht mit der englischen Mutante infiziert waren. So ist das nun mal „Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben“

Medizinische Schlussfolgerungen

  • Die Frage, die sich unweigerlich stellt, ist die Frage nach den Nebenwirkungen. Wenn die Dosierung bei mRNA-Impfoffen durch chemische Veränderung der RNA derart nach oben gefahren werden kann, dann ist es zumindest nicht unwahrscheinlich, dass auch Nebenwirkungen auftreten. Die Impfstoffe wurden in Rekordzeit entwickelt und Langzeitwirkungen können letztendlich nicht vorliegen.
  • Wäre damit im Umkehrschluss der Curevac-Impfstoff wesentlich ungefährlicher gewesen, weil die chemische Veränderung der RNA gerade nicht durchgeführt wurde oder andersherum gefragt, wurde die höhere Wirksamkeit bei Biontech/Pfizer und Moderna mit einer höheren Schädlichkeit für Leib und Leben des Geimpften erkauft?
  • Wie sieht es mit der Wirksamkeit der bereits durch die EMA zugelassenen Impfstoffe vor dem Hintergrund der Mutanten aus? Mutationen reagieren auf die Impfstoffe mit einer so genannten Escape-Strategie? Wird dann die Bevölkerung in einer Art Endlosschleife immer wieder geimpft, weil dies alternativlos ist?
  • Die Tatsache, dass diese Impfstoffe mittlerweile auch für 12-17-jährige Jugendliche zugelassen sind, stimmt umso nachdenklicher, zumal die Stiko in Deutschland die Verimpfung an besagte Zielgruppe nur für Personen empfiehlt, die massive Vorerkrankungen aufweisen.

Politische Schlussfolgerungen

  • Wer trägt eigentlich die Haftung für auftretende Impfschäden? Der Staat oder die Hersteller. Im Zusammenhang mit der Impfstoffbeschaffung von Astrazeneca wurde bekannt, dass hier die Haftung beim Staat liegt. Wie schaut es bei anderen Impfstoffherstellern aus? Die Verträge hierzu wurden m.W. nicht offengelegt. Sollte es tatsächlich so sein, dass die Haftung für Impfschäden der Staat übernimmt, hätten die Impfstoffhersteller einen Freibrief dahingehend, die Bevölkerung als „Versuchskaninchen“ zu instrumentalisieren.
  • Auch die Frage an den Bankkaufmann und Gesundheitsminister Spahn muss erlaubt sein, der der Öffentlichkeit erklärt hat, dass die Zulassung durch die EMA gerade deshalb erforderlich wäre, weil in diesem Fall die Haftung beim Impfstoffhersteller läge.
  • Die Impfstoffbereitstellung ist ein Milliardengeschäft, aber nur dann, wenn eine Pandemie vorliegt. Eine Pandemie wird durch die WHO festgestellt. In der Biontech-Branche tummeln sich Investoren, die man einerseits als Glücksritter bezeichnen kann, andererseits treten aber auch Investoren auf, die kühl kalkulieren und über entsprechende Drähte in die politische Ebene verfügen.
    Das nun ausgerechtet die Bundesregierung auf das falsche Pferd gesetzt hat, verwundert schon etwas, muss man doch annehmen, dass in Regierungskreisen entsprechend fundierte fachliche Kenntnisse vorhanden sein müssten.
  • Auch bei Biontech/Pfizer hat der Staat massive Finanzhilfen geleistet, allerdings nicht auf Eigenkapitalbasis, sondern es wurden verlorene Zuschüsse und Darlehen gewährt. Dass die Impfstoffentwicklung hohe Kosten verursacht, ist unbestritten. Es kann aber nicht sein, dass der Staat die Impfstoffentwicklung mit Steuergeldern massiv fördert und der Gewinn ausschließlich privaten Investoren zufließt.
  • Wenn man sich dann die gesellschafsrechtlichen Konstruktionen z.B. bei Biontech genauer betrachtet, muss man feststellen, dass hier die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten durch die Aktionäre maximal ausgeschöpft wurden und offensichtlich auch die zeitliche Schiene für gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen optimal genutzt wurde, um den Gewinn aus dem Impfstoffverkauf zu maximieren.

Exkurs Aktien und Anteilseigner der Biontech SE in Mainz - dem 8b-Privileg sei Dank

Hier ein Auszug aus Wikipedia:

  • „Die Aktien von Biontech werden seit dem 10. Oktober 2019 öffentlich als American Depository Shares (ADS) an der amerikanischen Börse Nasdaq Global Select Market gehandelt. Im Vorfeld der Börseneinführung und mit Wirkung zum 8. März 2019 wurde das Unternehmen von einer AG in eine SE gewandelt. Mit einer Beteiligung von über 50 % ist die AT Impf, eine Beteiligungsgesellschaft von Andreas und Thomas Strüngmann, größter Einzelaktionär. Weitere institutionelle Investoren, die mit den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates verbunden sind, sind die Medine, MIG Verwaltung und die FMR. Insgesamt halten Unternehmen dieser Gremienmitglieder fast 72 % der Anteile an Biontech.“ - Zitatende
  • Mit anderen Worten, Andreas und Thomas Strüngmann sind über die AT Impf zu über 50% an der Biontech SE beteiligt. Weitere knapp 22% des Aktienkapitals wird ebenfalls über (Kapital)Gesellschaften gehalten, an der die Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrates beteiligt sind. Wer den Rest des Aktienkapitals hält, wird hier nicht weiter ausgeführt. Ich vermute Streubesitz.
  • Was wir hier sehen, ist eine so genannte hybride Gesellschaftsstruktur – auch Holding genannt -, d.h. nicht eine natürliche Person hält direkt das Aktienkapital der Biontech SE, sondern eine (weitere) Kapitalgesellschaft, an der die o.g. Personen des Vorstandes und Aufsichtsrates sowie die Gebrüder Strüngmann (Hexal) jeweils direkt beteiligt sind. Das hat den entscheidenden Vorteil, dass in dem Fall das so genannte 8b-Privileg des KStG greift, wonach nur 5% der Dividenden bzw. der Veräußerungsgewinne einer Anteilsveräußerung der Tochtergesellschaft (Biontech SE) der Versteuerung unterzogen werden. Der Rest ist steuerfrei.
  • Das Ehepaar Ugur Sahin, Ozlem Türec braucht in dem Fall keine Regelungen im Hinblick einer weiteren Steueroptimierung, es sei denn, es geht um die Frage, wie die Einkommensteuer im Rahmen des Teileinkünfteverfahrens im Zusammenhang mit Dividendenzahlungen an die Anteilseigner der Holdinggesellschaft vermieden werden kann. Darüber hinaus müssen die Gehaltszahlungen an den Vorstand, dem o.g. Ehepaar ebenfalls angehört, regulär in Deutschland versteuert werden. Das sind aber Peanuts im Vergleich zu den o. g. Beträgen, die aus dem 8b-Privileg steueroptimiert genutzt werden können.

Fazit

Jede Krise hat ihre Profiteure. Es ist aber offenkundig, dass die Vermögenden auf diesem Planeten massiv profitiert haben, während die weniger privilegierten Schichten noch ärmer geworden sind, bzw. an den Rand ihrer Existenz und sogar darüber hinaus gebracht wurden. Jedenfalls liegt man nicht so falsch, wenn man der Spur des Geldes folgt.

Auf das Gesamtversagen der politischen „Linken“ muss dennoch hingewiesen werden. Wenn man als Linke sämtliche Maßnahmen der Bunderegierung unterstützt, ja sogar Maßnahmen fordert, die darüber hinausgehen, braucht man sich nicht zu wundern, dass die Wähler woanders hinlaufen.

Mit diesen Lifestylelinken mit ihrem selbstgerechten Genderhabitus ist kein Blumentopf zu gewinnen. Jetzt kann die Linkspartei nur noch die Scherben für das Porzellan aufkehren, das es vorher selbst zertrümmert hat.

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