Die eingeschüchterte Aufklärung

Modernisierung Ist es ein Zeichen von Toleranz, die Beschneidung von Jungen zu erlauben? Einige Anmerkungen zu Heribert Prantl und Volker Beck
Die eingeschüchterte Aufklärung

Illustration: Otto für der Freitag

Vor gut einer Woche erschien in der Süddeutschen Zeitung ein Leitartikel des Innenressortchefs Heribert Prantl zum Thema „Beschneidung“. Die Überschrift lautete: „Was Aufklärung verlangt“. Prantl, in Deutschland gerühmt als publizistischer Bundesverfassungsrichter, plädiert in seinem Text aber nicht – wie man es von ihm erwartet hätte – für die körperliche Unversehrtheit des Kindes im Sinne von Artikel 1 und 2 unserer Verfassung, nein, er plädiert für das religiöse „Recht“ auf Beschneidung und führt allerlei verharmlosende Vergleiche ins Feld: Schönheitsoperation, Tätowierung, bloß ein Stückchen Haut und so weiter.

Prantl möchte beide Augen zudrücken und alle Fünfe grade sein lassen. Warum? Weil er glaubt, dass ein Verbot des archaischen Rituals den gesellschaftlichen Frieden in Deutschland gefährden könnte. Das ist ein gewichtiges Argument. Es gründet zum einen in der bayerischen Lebensphilosophie („Leben und leben lassen“), zum anderen in der Hegel’schen Rechtsphilosophie („Was vernünftig ist, das ist wirklich; und was wirklich ist, das ist vernünftig“). Man möge daher, so Prantl, kein allzu großes Bohei um den kleinen Fetzen nutzloser Kindeshaut machen.

Leider macht Heribert Prantl dann aber selbst das allergrößte Bohei: Er setzt sein bayerisch-hegelianisches Toleranzedikt mit den zivilisatorischen Errungenschaften der Aufklärung gleich. Ja, er versteigt sich zu der absurden Aussage, es sei letztlich die Aufklärung, die ein Ja zur Beschneidung „verlange“. Denn nur, wenn man die Beschneidung erlaube, könne man sie aufklärerisch tolerieren. Das liest sich, als habe Prantl an Karl Valentins verquerer Logik Gefallen gefunden.

In seinem Text unterscheidet Prantl außerdem zwischen einer „schwachen“ und einer „starken“ Grundrechtsnegierung: „Wenn die Würde des Menschen verletzt wird, wenn eine angeblich göttliche Leitkultur die Grundrechte negiert – dann sind die Grenzen überschritten. Aber die Beschneidung ist nicht der Einstieg in die Scharia, nicht Symbol für die Negation der Rechtsordnung, sie ist vielen nur befremdlich fremd. Eine Bestrafung des nur Befremdlichen wäre unverhältnismäßig. Das heißt: Der Schutz der Vorhaut gegen vermeintlich unverständige Eltern ist keine Angelegenheit für das Strafrecht.“

Das klingt sympathisch und lebensnah. Doch ginge es in der Debatte nur um Muslime, würde der Brauch, kleinen Kindern das Zeichen ihrer Religionszugehörigkeit mit dem Messer einzuritzen, wohl viel bereitwilliger als archaisch, grausam und rückständig abgestempelt. Die jüdisch-christliche Tradition dagegen erscheint nur „befremdlich“. Diese abgestufte Wertung zeigt, wie selektiv Prantl den Begriff der Aufklärung benutzt. Er merkt offenbar nicht, dass sein vermeintliches Plädoyer für Toleranz dem religiös-reaktionären Rollback in die Hände spielt.

Das Sanctum Praeputium

Auch im Christentum gibt es die Beschneidung: an seinem Ursprung, und dann in Form einer bizarren Verherrlichungsgeschichte. So heißt es im Lukas-Evangelium: „Als acht Tage vorüber waren und das Kind beschnitten werden sollte, gab man ihm den Namen Jesus, den der Engel genannt hatte, noch ehe das Kind im Schoß seiner Mutter empfangen wurde... Als seine Eltern alles getan hatten, was das Gesetz des Herrn vorschreibt, kehrten sie nach Galiläa in ihre Stadt Nazaret zurück.“ Seit dem frühen Mittelalter wurde daher am 1. Januar, am achten Tag nach Christi Geburt, das Fest der Beschneidung des Herrn (Circumcisio Domini) gefeiert.

Im Verlauf der Zeit stieg das Sanctum Praeputium, die „heilige Vorhaut“, zur Reliquie auf. Da es sich um den einzigen Körperteil handelte, der an Christi Himmelfahrt nicht mit in den Himmel aufgefahren war, wurde er zum kostbarsten Andenken, das die irdische Kirche von Gottes Sohn besitzen konnte.

An Weihnachten 800, so die Legende, soll Papst Leo III. das Sanctum Praeputium von Karl dem Großen geschenkt bekommen haben – anlässlich der Kaiserkrönung in Rom. Karl wiederum habe das gute Stück von Kaiserin Irene von Byzanz erhalten. Der beschenkte Papst bewahrte die „heilige Vorhaut“ mit anderen Reliquien in der Kapelle Sancta Sanctorum im Lateran auf – in seiner Hauskapelle. Deren Inschrift lautet: „Kein Ort ist heiliger als dieser auf dem ganzen Erdkreis.“

Doch ganz sicher war man sich nicht, wo die Vorhaut nach der Beschneidung abgeblieben war. Im Mittelalter erhoben gleich mehrere Kirchen Anspruch darauf, die Originalvorhaut zu besitzen. Schließlich ist sie, nach einer weiteren Legende, bei der Plünderung Roms im Jahr 1527 von einem deutschen Landsknecht aus der Kapelle des Papstes gestohlen worden. 30 Jahre später hat man sie in der Gefängniszelle jenes Söldners gefunden und in die Pfarrkirche von Calcata überführt. Noch bis 1983 wurde die „heilige Vorhaut“ dort bei Prozessionen gezeigt (was dem Vatikan sichtlich peinlich war). Danach verschwand sie unter ungeklärten Umständen.

Das ist, wie gesagt, eine bizarre Geschichte. Sie zeigt aber sehr anschaulich, auf welches Terrain man sich mit der Beschneidungsdebatte begibt: auf das Feld des Obskurantismus und des Irrationalismus. Wir verteidigen Rituale, die wir nicht mehr begreifen können, wir verteidigen sie, obwohl die möglichen Gründe für ihre ursprüngliche Einführung (im ägyptischen Exil, in babylonischer Gefangenschaft, unter römischer Herrschaft?) nicht mehr existieren. Sie haben sich überlebt und so wurde das Ritual, vernünftigerweise, von klugen Kirchenleuten in eine unblutige Form des Bekenntnisses umgewandelt. Diese Modernisierungsleistung sollte man von allen Religionen verlangen dürfen, und es gibt bereits Ansätze dazu, etwa bei den Verfechtern des „Brit Shalom“ oder der Organisation „Jews against Circumcision“.

Artikel 24c der UN-Kinderrechts-Konvention sagt unmissverständlich: „Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.“ Die Beschneidung von Mädchen gilt zu Recht in der EU als Straftat, die Beschneidung von männlichen Säuglingen und minderjährigen Jungen soll aber weiterhin als religiöser Brauch durchgehen – eine absurde Ungleichbehandlung, die vor dem Grundgesetz keinen Bestand haben kann. Deshalb sollte man die Reformer in den Religionsgemeinschaften unterstützen, nicht die Hardliner.

Im Christentum wurde das Beschneidungsritual durch das Ritual der Taufe abgelöst. Diese unblutige Art, den Bund mit Gott zu schließen, hat dem religiösen Leben nicht geschadet, sie hat die Ausbreitung der Religion sogar ungemein erleichtert. Der Apostel Paulus empfahl deshalb, die Beschneidung nur im übertragenen Sinne vorzunehmen: „Ihr sollt die Vorhaut eures Herzens beschneiden und nicht länger halsstarrig sein.“

Das heißt: Nur halsstarrige Fundamentalisten klammern sich an jeden Buchstaben, der in den alten Büchern steht. So mag das Merkmal des Beschnittenseins die religiöse Identität eines tapferen Volkes in schweren Zeiten gewahrt haben; zugleich richtete sich diese xenophobe Abwehrmaßnahme gegen die „Vermischung“ mit allem Fremden. Ein solcher Ritus könnte von anderen Formen des Bekenntnisses abgelöst werden, ohne dass die Erinnerung an die eigene Geschichte dadurch verblassen müsste. Das Zweite Vatikanische Konzil, die große Modernisierungskonferenz der Katholiken, schaffte etwa das Fest zur Beschneidung des Herrn 1962 ab. Papst Benedikt XVI. ließ das Gedenken an die heilige Vorhaut wieder zu – im Jahr des Herrn 2007!

Soll sich nun, 2012, der religiöse Rollback im Gewand einer missverstandenen Aufklärung fortsetzen? Soll säkulare Politik das befremdliche Gewese um Rituale und Reliquien unterstützen? Und müssen ausgerechnet Grüne, Sozialdemokraten, Liberale und der Aufklärung verpflichtete Medien dabei mithelfen?

Rückwärtsrolle des Bundestags

Der Deutsche Bundestag, erschreckt von der Kritik wütender Religionsfunktionäre, will im Herbst die Voraussetzungen für „eine medizinisch fachgerechte rituelle Beschneidung“ schaffen. Schon der Begriff ist ein Widerspruch in sich, verlangt die medizinische Ethik doch, keine überflüssigen Operationen an gesunden Kleinkindern durchzuführen.

Der Bundestag möchte sein Toleranzedikt auf eine möglichst breite Grundlage stellen – und merkt nicht, dass er die moderne Gesellschaft damit erst recht spaltet. Schon die Vorschläge, wie und wo die künftige Regelung erfolgen soll – im Patientenrechtegesetz, im Strafrecht oder im Gesetz über die religiöse Kindererziehung –, zeigen, welche juristischen Verrenkungen nötig sein werden, um auch nur halbwegs zufriedenstellende, nicht verfassungswidrige Regelungen zustande zu bringen.

Dass in der Debatte ausgerechnet der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, eine Bresche für die rituelle Beschneidung von Jungen schlägt, verwundert umso mehr, als seine Partei seit Langem scharf gegen die rituelle Beschneidung von Mädchen protestiert. Beck begründet sein Ja wie Prantl damit, dass jüdisches und muslimisches Leben in Deutschland möglich bleiben müsse. Beide tun so, als sei jüdisches und muslimisches Leben in Deutschland ohne das Ritual der Kinder-Beschneidung unmöglich. Willkommen im 21. Jahrhundert. Vor Christus.

Wolfgang Michal ist Journalist. Was er selbst liest, hat er unlängst hier einmal erklärt

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Geschrieben von

Wolfgang Michal

Journalist; Themen: Umbrüche & Entwicklungen

Wolfgang Michal

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