die bundesregierung hat sich beeilt anzukündigen, sie werde ein gesetz beschließen, das die religiös motivierte beschneidung von jungen erlaube. ganz so schnell wie gesagt, ist es wohl nicht getan. die abwägung der rechtsgüter ist so schwierig wie die gesellschaftliche gemengelage.
ein sprecher der kinderhilfe berlin machte eben im radio-interview seine bedenken gegen die legalisierung der circumcision geltend. er sagte, die jungenbeschneidung sei keine bagatelle, als was sie gern hingestellt werde. der fall des vierjährigen, der nach dem ärztlichen schnitt für 10 tage in die klinik musste, spreche für sich. er war der auslöser für das kölner gerichtsurteil.
der mann der berliner kinderhilfe behauptet ferner, dass etwa 10% der beschneidungen mehr oder minder ernste komplikationen nach sich ziehen. es bestehe kein grund, den sachverhalt zu bagatellisieren. das wohl des kindes müsse vorrang haben vor dem elternwillen.
die von der bundesregierung eilig angekündigte gesetzliche regelung könne und dürfe nur der einstieg in den ausstieg aus der beschneidung sein.
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