Grundeinkommen örtliche, regionale Bleibe- und Halteprämie?

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Volker Pantzer hat die Stirn, den Gast Professor Götz Werner seiner Sendung „nachtstudio/zdf“ am 20. Februar 2011 mit der gar nicht impertinenten Frage zu konfrontieren:

"Sagen Sie einmal Professor Werner, nehmen wir einmal an, ich erhalte ein Grundeinkommen von 1.000.- €/monatlich, bin Müllwerker, verdiene ca. 1.500.- €/monatlich dazu. Was bleibt mir davon netto übrig?"

Selbst diese direkte Frage kann Professor Götz Werner als Gast nicht umgemodelt im Raume so stehen lassen, also wirft er ein:

“Herr Pantzer, so geht das nicht. Ich mache es für Sie und da Publikum einmal ganz einfach. Also nehmen wir an, ein Kassiererin in meiner Drogerie kette DM verdient ca. 1.500.- €/monatlich zum Grundeinkommen in Höhe von 1.000.- €/monatlich dazu. Was bleibt ihr davon netto.

Das meinen Sie doch mit Ihrer Frage? „Also ihr bleiben € 500.- € von den zusätzlich verdienten 1.500.- €. D. h. sie hat 1.500.- € /monatlich auf dem Konto.“

Volker Pantzer:

„Ist das Grundeinkommen wie das Grundrecht auf Sozialhilfe einklagbar?“

Professor Werner:

„Aber ja. Wir fordern kein Grundrecht auf Arbeit. Wir fordern ein Grundrecht auf Grundeinkommen. Grundeinkommen erhält der Mensch nicht für bereits geleistete Arbeit, sondern um bereit und fähig gemacht zu sein, Arbeit aufzunehmen!“

Die Frage, die Volker Pantzer sich schon nicht mehr impertinent traut, stelle ich hier für ihn stellvertretend;

„Herr Professor Werner ist das nicht wie bei einem Hütchen Spiel? Ist Hartz IV nicht gehupft wie gesprungen bereits in substantiellen Bestandteilen das Grundeinkomm?“ Professor Werner:

„Herr Pantzer aber mitnichten. Hartz IV ist menschenverachtend bürokratisch. Das Grundeinkommen ist des Menschen Freund!“ „Was ist denn mit den zusätzlichen 1.000.- € ihrer Kassiererin, die mit dem Grundeinkommen von 1000.- €/monatlich gegengerechnet werden?

Wo verbleiben die ganz unbürokratisch? Verbleiben die als Investivlohn in der Firma für dessen Eigenkapitalbildung? Oder geh die an den Staat?“

Professor Werner:

„Wer will findet einen Weg. Wer nicht will, findet Gründe!“

„ Professor Werner! Der Hartz IV Satz in gegenwärtiger Höhe von durchschnittlich ca. 720.-/monatlich plus Krankenkasse, Übernahme der Mietkosten, Heizkostenzuschlägen, Pflegeversicherung, Gesundheitskosten, GEZ- Freistellung, Sozialticket entspricht inetwa dem von Ihnen vorgeschlagenen Grundeinkommens Satz in Höhe von 1.000.- €/monatlich/Person.

Wie ist bei dem Grundeinkommen die Gesundheitsvorsoge, die Mobilitätsfrage, die Sicherung bezahlbaren Wohnraum organisiert?

Gelten da die Beitragssätze von Privaten Krankenklassen, weil die gesetzliche Krankenkasse, samt der gesetzlichen Sozialversicherung abgeschafft ist?

Hat der Grundeinkommensbezieher am Ende weniger in der Tasche als der Hartz IV Empfänger/in? Das grundeinkommen wird jedem Bürger/in einer Zugehörigkeitsgemeinschaft ausgezahlt.

Kann das Grundeinkommen die Wirkung einer lokalen, regionalen Bleibe- und Halteprämie entfalten, um Bürger/innen einer bestimmten Region, z. B. aktuell in Rumänien, der Ukraine, Afrika, Ägypten, Tunesien, Lybien, Algerien, Sudan, Afghanistan vor Absichten auf Flucht zu bewahren?

Wieweit deckt das Grundeinkommen unmittelbar personenbezogene Hilfe in persönlichen Gefahren- , Notlagen, entsprechend dem gegenwärtig geltendem Grundrecht auf personenbezogene Sozialhilfe, ab? Fragen über Fragen, die wir ganz „impertinent“, stellend, kritisch eingehend auf die Grundeinkommens Jubilaren/innen, wagen sollten! "

JP

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Geschrieben von

Joachim Petrick

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Joachim Petrick

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