Joachim Petrick

Frag Lacher in den Bauch

09.02.2012 | 04:08

SS- Mörder Heinrich Boere exekutiert gnadenlos Persönlichkeitsrecht

Bringt SS- Mörder Heinrich Boere "Hollands Not" über deutsche Justiz?

SS- Mörder Heinrich Boere erkennt im nacheilenden Gehorsam sein Persönlichkeitsrecht

"Quot licet jovi, non licet bovi!"
(Was Jupiter erlaubt ist, ist dem Ochsen noch lange nicht erlaubt)

Da bleibt hier nur noch die Frage, wer ist hier Jupiter, wer Ochse im Duett?

DIe zwei Journalisten aus Holland im Duett oder der zu "Lebenslänglich" verurteilte SS- Mörder Heinrich Boere?

Man glaubt es kaum:
Was ist Journalisten/innen erlaubt und was nicht?
Dazu gibt es in Old- Germany juristisch eindeutige Regeln und Gesetze.

Journalisten vor Gericht: Persönlichkeitsrechte eines SS-Mörders

Niederländische Reporter interviewten den Nazi-Schergen Heinrich Boere, nahmen Bild, Ton auf und gingen mit dem Material auf Sendung. Was sowohl in Deutschland wie in den Niederlanden verboten ist. Heinrich Boere pocht in nacheilendem Gehorsam gegenüber seiner Person  auf seine Persönlichkeitsrechte, Staatsanwälte klagen die beiden niederländischen Reporter in Eschweiler an.

Der Prozessbeginn ist für den 09. Februar 2012 in Eschweiler anberaumt.

 Gespräche, Interviews  dürfen, ohne Einwilligung der Interviewpartner, nicht aufgenommen werden. Was aber, wenn der Interviewpartner ein Verbrecher, ein gesuchter und schlussendlich verurteilter NS- Mörder ist?
Ein SS-Mann, namens Heinrich Boere, heute 90 Jahre alt, der in den Niederlanden mehrere Menschen umgebracht hat?

Wie gesagt:
 
Zwei holländische Journalisten haben, unter Vortäuschung falscher Tatsachen und Umstände,  mit versteckter Kamera ein Gespräch mit dem SS-Mann Heinrich Boer im Jahre 2009 gedreht und die sitzen jetzt auf der Anklagebank.
Der Prozess sorgt international für erhebliches Aufsehen und nachhaltige Empörung.

Zwei holländischen Journalisten  wird ab Februar vor dem Amtsgericht Eschweiler der Prozess gemacht. Der Vorwurf: Sie haben einen Nazi-Mörder mit versteckter Kamera gefilmt.

Heinrich Boere ist inzwichen 90 Jahre alt und sitzt in einer Justizstrafvollzugsanstalt  Lebenslänglich ein. Dafür gibt es unwiderlegbare Gründe: Der ehemalige SS-Mann Boere ist ein mehrfacher Mörder: Heinrich Boere hat im Zweiten Weltkrieg drei niederländische Zivilisten im Rahmen einer “Vergeltungsaktion” ermordet – die Nebenklage hat ihm im Prozess sogar sieben weitere Morde vorgeworfen. Boere kam erst so spät in Haft, weil die Deutsche Justiz seine Verbrechen über Jahrzehnte ignorierte und Auslieferungsersuchen Hollands verwarf.
In Holland wurde  Heinrich Boere schon im Jahre 1949 in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde später in Abwesenheit des Verurteilten in Lebenslänglich umgewandelt.

 In Deutschland begann der Prozess gegen ihn erst 2009. Das Urteil – Lebenslänglich – erfolgte im Jahre 2010.

Noch bevor Heinrich Boere in den Strafvollzug kam, besuchten ihn 2009 zwei holländische Reporter im Altenheim und interviewten ihn mit versteckter Kamera.
Boere zeigte  sie erst Jahre später wegen Hausfriedensbruch und der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes an, der Prozess gegen die beiden Reproter aus den Niederlanden beginnt am 9. Februar in Eschweiler.

Den beiden holländischen Journalisten droht bis zu drei Jahre Haft.
Wie kann das angehen, dass Journalisten für ihre Recherche bei einem Nazi-Mörder in Gefahr geraten, ins Gefängnis gesteckt zu werden?

Die beiden Kollegen haben nichts  anderes als ihre Arbeit gemacht  - und das mindestens  so erfolgreich, wie Günter Wallraff bei seiner Art von Undercover Recherchen.
Heinrich Boere ist eine Person der Zeitgeschichte. Um einen einklagbaren  Begriff der Persönlichkeitsrechte seiner Opfer kümmerte er sich nie. Ihre Nachfahren konnten nun  sein Gesicht sehen und seine Stimme hören. Das ihm das nicht gefällt, ist verständlich und nachvollziehbar, aber ist sein Ärger darüber als angebliche Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte wirklich einklagbar?

Ja  worüber soll bei diesem anberaumten Prozess in Eschweiler eigentlich verhandelt werden, der es mit einem asymmetrischen Gefälle der Wahrnehung von Persönlickeitsrechten zutun hat.
Einmal die dreiste Wahrnehmung der Pesönlichkeitsrechte durch den Verurteilten Mörder Heinrich Boere und zum Anderen da die exekutiert, vernichtet erloschenen, Persönlichkeitsrechte seiner Opfer und deren Nachgeborenen?

Darüberhinanus das Missachten der Bundesrepublik Deutschland von bestehenden Verpflichtungen aus Rechtshilfabkommen mit dem Königreich  Niederlande, samt Anfangsverdacht jahrzehntelanger Prozessverschleppung, Nichtanerkennung von niederländischem Urteil im vorliegenden Fall Heinrich Boere, der versuchten Strafvereitelung von Amtswegen durch die Justizorgane und Staatsanwaltschaften in Deutschland.

 Die Deutsche Anwälte des Klägers Heinrich Boere rechnen, nach niederländischen Medienberichten, auf jeden Fall mit einer Verurteilung der Journalisten aus Holland durch die deutsche Justiz. Zwar nicht die Maximalstrafe von drei Jahren Haft, aber eine empfindliche Geldbuße.
Doch die beiden  Journalisten aus Holland werden nicht zahlen, sondern erklärtemaßen ihren Kampf bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg über alle deutschen Instanzen hinaus wahrnehmen.

In den Niederlanden ist die Empörung über diesen Prozess erwartungsgemäß gewaltig und seit Wochen gut für Schlagzeilen aus Deutschland.
Jahrzehntelang ließ die Deutsche Justiz den Mörder Heinrich Boere, als SS-  Angehöriger mit einer auskömmlichen Altersversorgung versehen, trotz Auslieferungsersuchen der Niederlande, unbehelligt  frei und munter herumlaufen  – bei der Verfolgung zweier Journalisten ist die deutsche Justiz dagegen fix, wie sonst nix.

Wäre hier der Versuch einer gerichtlichen Mediation nicht angemessener und zielführender?

Günter Wallraff hat schon einmal in der NDR- Zapp- Sendung vom 08. Februar 2012 für den Justiz- Skandal Fall der Verurteilung der zwei holländischen Journalisten in Eschweiler ein öffentliches Rambozamba angekündigt, gegen das Blitz und Donnerwetter in Serie ein mildes Lüftchen ist.

JP

siehe:

www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/medien_politik_wirtschaft/boere101.html

Gericht: Persönlichkeitsrechte eines SS-Mörders

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Kommentare
hardob schrieb am 09.02.2012 um 09:34
Mich wundert an dieser Geschichte gar nichts. Einzig verwunderlich finde ich, dass Boere einsitzt, statt geruhsam seine Pension/Rente verzehren zu können. Wahrscheinlich liegt es daran, dass er bei einem niederländischen Vater kein astreiner DEUTSCHER ist. Wer er zu Einhundert Prozent deutsch, hätte ihn die deutsche Justiz vermutlich nie und nimmer belästigt. Wahrscheinlicher hätte sie den Opfern bzw. deren Nachkommen den Status als Opfer und jeglichen Anspruch auf Entschädigungsleistung abgesprochen.
Stepstone schrieb am 09.02.2012 um 10:18
Nach meiner persönlichsten Erfahrung mit der Nazi-
Mördervefolgung in Deutschland wundere ich mich
auch nicht. Ich hatte das Unglück, 1970.. bei der
NSG (Organisation zur Vefolgung nationalsozialistischer
Gewaltverbrechen) Sitz Ludwigsburg/Stuttgart rein-
schnuppern zu können. Während in der späteren Gauk-
behörde, die heute noch existiert, etwa zwei bis drei-
tausend Mitarbeiter Stasi-Täter verfolgen, waren es
bei der NSG nicht mehr als 18 Ermittler und eine Hand
voll Staatsanwälte, welche die millionen Naziverbrecher
"verfolgt" haben. Schon an diesen Zahlen ist zu erkennen, welchen Stellenwert die Naziverfolgung
schon immer hatte. - Wer mir nicht glaubt, braucht nur
bei der "Zentrallen Stelle" in Ludwigsburg nachfragen.
Ich glaube nicht, dass diese ein grosses Geheimnis
aus diesen schon immer unhaltbaren Zuständen macht
hardob schrieb am 09.02.2012 um 11:52
Die Ludwigsbruger Zentralstelle war ein kleiner Lichtblick in der bundesrepublikanischen Justiz wie der tapfere Fritz Bauer in seinen verlorenen Kampf gegen eine Justiz, die nie entnazifiziert wurde. deren Gemeinheit und Unverforenheit bis heute noch nicht aufgearbeitet wurde.
Stepstone schrieb am 09.02.2012 um 17:01
Danke, hardob. Genau so ist es. Die "Zentrale
Stelle" in Ludwigsburg ist nur ein Feigenblatt,
das mit grossem Namen vertuschen sollte, dass
nach dem Krieg bei Justiz und Polizei die gleiche
Bande Unterschlupf fand, die vorher ihr unheiliges
Handwerk trieb. Entnazifizierung: O oder Tabu.
Joachim Petrick schrieb am 09.02.2012 um 18:42
@hardob

"Wer er zu Einhundert Prozent deutsch, hätte ihn die deutsche Justiz vermutlich nie und nimmer belästigt. "

Niederländische Parteigänger des NS- Regimes, die gab es in beachtlicher Zahl während der Besatzungszeit von 1940- 45, sind zum Ende des Krieges nach Deutschland, in die spätere Bundesrepublik geflohen und hier gegen Auslieferungseruchen der Niederlande, soweit diese sich überhaupt aufgrund öffentlicher Empörung dazu aufgerafft, von der deutschen Justiz trick- und listenreich geschützt worden.
Joachim Petrick schrieb am 09.02.2012 um 18:45
@Stepstone

"Ich hatte das Unglück, 1970.. bei der
NSG (Organisation zur Vefolgung nationalsozialistischer
Gewaltverbrechen) Sitz Ludwigsburg/Stuttgart rein-
schnuppern zu können. Während in der späteren Gauk-
behörde, die heute noch existiert, etwa zwei bis drei-
tausend Mitarbeiter Stasi-Täter verfolgen, waren es
bei der NSG nicht mehr als 18 Ermittler und eine Hand
voll Staatsanwälte, welche die millionen Naziverbrecher
"verfolgt" haben. Schon an diesen Zahlen ist zu erkennen, welchen Stellenwert die Naziverfolgung
schon immer hatte. -"

So isses.

Im Wege der monumental bombastisch aufgezogenen Stuttgart Stammheim RAF- Komplex Prozesse ab 1974/75 wurde da mit Vorsatz? noch mehr Personal abgezogen
hardob schrieb am 10.02.2012 um 08:38
Die Journalisten wurden vom Amtsgericht Eschweiler freigesprochen.
www.justiz.nrw.de/JM/Presse/dpa_ticker/DPA_09025/index.php
Joachim Petrick schrieb am 10.02.2012 um 09:49
hardob schrieb am 10.02.2012 um 08:38
Die Journalisten wurden vom Amtsgericht Eschweiler freigesprochen.
www.justiz.nrw.de/JM/Presse/dpa_ticker/DPA_09025/index.php

Danke für den Link
Uwe Theel schrieb am 10.02.2012 um 23:42
Das übliche JP-Konzept:

Sich links gerieren und dann rechts abbiegen.

JP, Demokratie und Rechtsstaat zeichnen sich dadurch aus, dass auch dem Verbrecher, ob überführt oder bloß verdächtigt die Grundrechte, die auch im Persönlichkeitsrecht codifiziert werden, nicht abgesprochen werden können.

Mit dem Spruch, "für den Verbrecher kan das XY-Recht" nicht gelten ist nachweislich viel und empörendes Unrecht mit Folgen in die Welt gesetzt worden.

An Ihrer Rambomentalität ist die Erkenntnis, dass es gilt die Ursachen von Verbrechen zu bekämpfen und nicht Exempel aus "moralischer" Empörung an Schuldigen zu statuieren spurlos vorüber gegangen.

Statt dessen heischen Sie wieder nur mit populistischen Sprüchen bar jeder Menschlichkeit (sie schneiden einem Menschen seine unveräußerlichen Menschenrechte ab) um Aufmerksamkeit, auf dass Ihre Blogs wieder schön lang werden - besonders durch Selbstbesternen, Stückeln der eigenen Kommentare und durch deren wiederholende Aneinanderreihung.
Joachim Petrick schrieb am 11.02.2012 um 00:59
Herr Theel,
Sie können es nicht lassen, iyst es zu fassen:
"Von Tuten & Blasen in diesem u. a. Texten keine Ahnung", aber als Knallcharge La Paloma pfeifen.

"Wäre hier der Versuch einer gerichtlichen Mediation nicht angemessener und zielführender?"
Joachim Petrick schrieb am 11.02.2012 um 00:59
Inzwischen hat das Gericht in Echwege die angeklagten Journalisten in der anhängigen Sache frei gesprochen.

Herr Theel,
meinen Sie wirklich, dass da Umrecht gesprochen wurde?
Uwe Theel schrieb am 11.02.2012 um 01:23
@ JP

Die beiden Journalisten, sind freigesprochen worden, weil das Interesse der Öffentlichkeit in diesem Fall vom Gericht als höherwertig gegenüber dem Persönlichkeitsrecht am eigenen Wort des Heinrich Boere eingeschätzt wurde. Es wurde hier also einen Güterabwägung vorgenommen, und nicht, wie Sie in Ihrer "gnadenlosen" Art glauben sagen zu müssen, dem Heinrich Boere sei als verurteiltem Mörder nicht zuzugestehen, seine Recht einzuklagen.

Dass Sie den Unterschied nicht erkennen können war nicht anders zu erwarten.
Joachim Petrick schrieb am 11.02.2012 um 13:08
@UT

"
Dass Sie den Unterschied nicht erkennen können war nicht anders zu erwarten."

Ihren hämische herabsetzenden Unterton erkenne ich als vergebliche Mühe, den Diskusr hier abzuwürgen, weil Sie sich auf dem Holzweg befinden.

Es geht nicht um die Verkürzung der Persönlichkeitsrechte des SS Mörders Heinrich Beore, die Ihnen, scheint es mir, so am Herzen liegen, sondern um die asymmetrische Art, wie er diese mit Hilfe seiner Anwälte, statt bei Zivilgerichten, statt in einem Mediationsverfahren, beim Strafgericht Eschweiler durhzusetzen suchte.

Was ihm zum Glück erst einmal misslungen ist.

Mutmaßlich wwrden seine Anwält Berufung enlegen.
Uwe Theel schrieb am 11.02.2012 um 14:00
@ JP

Sie verstehen offensichtlich Ihre eigenen Sätze nicht, was mich nicht wundert:

"Heinrich Boere pocht in nacheilendem Gehorsam gegenüber seiner Person auf seine Persönlichkeitsrechte, Staatsanwälte klagen die beiden niederländischen Reporter in Eschweiler an."

Was bitte z,B. meinen Sie mit "nacheilendem Gehorsam"? Wer (Boere, die Staatsanwaltschaft?) soll denn da wem (rechten Seilschaften in Gesellschaft und Politik?) gegenüber gehorchen, welchen Direktiven "nacheilend"? - Sie werden mir da wieder nicht konkret antworten können, da dies nur ihre blindsprachigen Spekulation ist, die sich in unsinnigen Wortkaskaden dokumentiert.

Boere steht das Klagerecht unveräußerlich zu. Bereits mit der o.a. Formulierung sprechen Sie ihm dieses Recht entgegen unserer Rechtsordnung ab und spekulieren gleichzeitig über geheime Auftraggeber denen der eine oder die anderen gehorchten.

Weiter schreiben Sie, deutlicher werdend:

"Gespräche, Interviews dürfen, ohne Einwilligung der Interviewpartner, nicht aufgenommen werden. Was aber, wenn der Interviewpartner ein Verbrecher, ein gesuchter und schlussendlich verurteilter NS- Mörder ist? (Hervorh.; ut)

Ein SS-Mann, namens Heinrich Boere, heute 90 Jahre alt, der in den Niederlanden mehrere Menschen umgebracht hat?"

Erwiesene Schuld ist in unserer Rechtsordnung keinen Grund aus der rechtsordnung bezüglich der eigenen durch sie verbrieften rechte herauszufallen. Was sie da intendieren ist Willkür vergangener Epochen.

Dass Sie eine mediatorische Lösung vorzögen, kann kein Grund sein, dass Boere seine Klage nicht führen sollte oder könnte.

Ihre unverschämte Unterstellung, ich würde Sympathie für Boere hegen, spricht nur gegen Sie selbst, Ihre Art hier sich selbst darzustellen.

P.S.: Wer wird hier eigentlich dauernd und das expressis Verbis persönlich ausfallend? Doch wohl sie mit Ausdrücken, wie ich hätte von "Tuten und Blasen" keine Ahnung, sei eine "Knallcharge, die La Paloma pfeift" und ich sei jemand, der mit verurteilten Nazi-Tätern sympathisiere, während ich ihnen offenkundige Mißverständnisse im Hinblick auf unser Rechtsystem, oder ein ander Mal bezühlich historischer oder sonst theoretischer Zusammenhänge nachweisen kann. Da braucht es gar keiner "persönlicher" Vorwürfe von meiner Seite Ihnen gegenüber um Ihre Texte zu widerlegen, das erledigen sie durchaus - für den Kundigen gut erkennbar - in Heimarbeit selbst.
Joachim Petrick schrieb am 13.02.2012 um 00:56
@UT

"Was bitte z,B. meinen Sie mit "nacheilendem Gehorsam"? Wer (Boere, die Staatsanwaltschaft?) soll denn da wem (rechten Seilschaften in Gesellschaft und Politik?) gegenüber gehorchen, welchen Direktiven "nacheilend"? -"

Ich mutmaße, die Anwälte Beores haben diesen zum nachleilenden Strafantrag veranlaßt, um für sich Mandantenhonorare, wiederum mutmaßlich auf Kosten des Staates, zu realisieren
Joachim Petrick schrieb am 13.02.2012 um 01:20
@UT

"Dass Sie eine mediatorische Lösung vorzögen, kann kein Grund sein, dass Boere seine Klage nicht führen sollte oder könnte."

Sie haben volkommen recht. Ihr Einwand bringt mich auf die Idee, allen Verbrechern für ihre Mitwirkung am Ausbau und Weiterentwicklung des Rechtsstaates ein angemessenes Honorar zukommen zu lassen, sind Verbecher doch ganz besonders auf den Zustand und belastbare Rechtsverhältnisse des Rechtsstaates angewiesen.

Das ist nicht gering zu achten
Joachim Petrick schrieb am 13.02.2012 um 01:23
@UT

"Ihre unverschämte Unterstellung, ich würde Sympathie für Boere hegen, spricht nur gegen Sie selbst, Ihre Art hier sich selbst darzustellen."

Da folge ich Ihrer hartleibig beharrlichen Praxis, Anderen Gelegenheit zur Klarstellug zu geben.

Es hätte ja sein können, was weiß man schon wirklich?
Joachim Petrick schrieb am 13.02.2012 um 01:28
@UT

"Doch wohl sie mit Ausdrücken, wie ich hätte von "Tuten und Blasen" keine Ahnung, sei eine "Knallcharge, die La Paloma pfeift" "

Ich dachte, das wäre die Art von Humor, der Sie muntergemacht, auf den Plan ruft.
Was ja nun gelungen ist.

Nun tun Sie einmal nicht so harmlos als seien Sie als Junge in einem Mädchenpensionat aufgewachsen.

Sie haben es doch faustdick hinter den Ohren, dass anderen die Ohren klingen.
Uwe Theel schrieb am 13.02.2012 um 12:23
@ Joachim Petrick schrieb am 13.02.2012 um 01:20

"Ihr Einwand bringt mich auf die Idee, allen Verbrechern für ihre Mitwirkung am Ausbau und Weiterentwicklung des Rechtsstaates ein angemessenes Honorar zukommen zu lassen, sind Verbecher doch ganz besonders auf den Zustand und belastbare Rechtsverhältnisse des Rechtsstaates angewiesen."

Dümmer geht`s nicht und sie belegen Ihre Schreibe nur erneut als antirechtsstattlich, antidemokratisch.
Uwe Theel schrieb am 13.02.2012 um 12:25
@ Joachim Petrick schrieb am 13.02.2012 um 01:23

"Da folge ich Ihrer hartleibig beharrlichen Praxis, Anderen Gelegenheit zur Klarstellug zu geben."

Sie sollten Ihre Art, erst einen hirnrissiggen Popanz auzublasen auf den Sie dann eindreschen nicht mit der seriösen Praxis beharrlichen, rational und inhaltlich begründetten Nachfragens oder ebenso begründeter Kritik verwechslen.
Uwe Theel schrieb am 13.02.2012 um 12:27
@ Joachim Petrick schrieb am 13.02.2012 um 01:28

" ... dass anderen die Ohren klingen."

Dass Es bei Ihnen über Klingeltöne nicht hinausgeht ahnte ich schon lange. Danke für die Bestätigung.
Joachim Petrick schrieb am 14.02.2012 um 03:09
@UT

"Dümmer geht`s nicht und sie belegen Ihre Schreibe nur erneut als antirechtsstattlich, antidemokratisch."

Ich weise Ihren herabsetzenden Übergriff auf meine Person in aller Entschiedenheit zurück und erinnnere Sie eindringlich an die Gebote der Netiquette.

Auch wenn es einmal mehr von Ihrer Seite so unflätig in den Wald tönt, werde ich nicht gleichermaßen echoend, zurück tönen.

Sie Community Waldschrat?
Joachim Petrick schrieb am 14.02.2012 um 10:28
@UT

UPPS! Entschuldigung! Das hätte nicht passieren dürfen!

"Sie Community Waldschrat?"
Uwe Theel schrieb am 14.02.2012 um 13:57
@ JP

"Ihre Schreibe", Herr Petrick, "Ihre Schreibe" schrieb ich, sei antirechtsstaatlich, antidemokratisch, NICHT "Sie".

SIE sehen, außer schreiben, sollte man auch lesen können.
Uwe Theel schrieb am 14.02.2012 um 14:25
@ Joachim Petrick schrieb am 13.02.2012 um 00:56

"Ich mutmaße"

Ganz recht Herr Petrick, Sie "mutmaßen". Das Tun sie allerdings nur mit viel Übermut, was so ziemlich das Gegenteil rationalen Denkens ist.

Ich kann nur hoffen, dass die Anwälte von Boere hier nicht mitlesen und Ihnen wegen geschäftsschädigender Nachrede einmal zeigen, was "mutmaßen" Ihnen, Herr Petrick, so einbringen könnte.
Joachim Petrick
Hamburger, begeistert vom Theater Stadtgefluester, 66-71 in Westberlin gelebt, 1982-89 Beliner Maueröffner, Sympathisant"Tanzender Lachoffensive", bin fuer spontane Humortests im Oeffentlichen Nahverkehr.
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