SS- Mörder Heinrich Boere exekutiert gnadenlos Persönlichkeitsrecht

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Bringt SS- Mörder Heinrich Boere "Hollands Not" über deutsche Justiz?

SS- Mörder Heinrich Boere erkennt im nacheilenden Gehorsam sein Persönlichkeitsrecht

"Quot licet jovi, non licet bovi!"
(Was Jupiter erlaubt ist, ist dem Ochsen noch lange nicht erlaubt)

Da bleibt hier nur noch die Frage, wer ist hier Jupiter, wer Ochse im Duett?

DIe zwei Journalisten aus Holland im Duett oder der zu "Lebenslänglich" verurteilte SS- Mörder Heinrich Boere?

Man glaubt es kaum:
Was ist Journalisten/innen erlaubt und was nicht?
Dazu gibt es in Old- Germany juristisch eindeutige Regeln und Gesetze.

Journalisten vor Gericht: Persönlichkeitsrechte eines SS-Mörders

Niederländische Reporter interviewten den Nazi-Schergen Heinrich Boere, nahmen Bild, Ton auf und gingen mit dem Material auf Sendung. Was sowohl in Deutschland wie in den Niederlanden verboten ist. Heinrich Boere pocht in nacheilendem Gehorsam gegenüber seiner Person auf seine Persönlichkeitsrechte, Staatsanwälte klagen die beiden niederländischen Reporter in Eschweiler an.

Der Prozessbeginn ist für den 09. Februar 2012 in Eschweiler anberaumt.

Gespräche, Interviews dürfen, ohne Einwilligung der Interviewpartner, nicht aufgenommen werden. Was aber, wenn der Interviewpartner ein Verbrecher, ein gesuchter und schlussendlich verurteilter NS- Mörder ist?
Ein SS-Mann, namens Heinrich Boere, heute 90 Jahre alt, der in den Niederlanden mehrere Menschen umgebracht hat?

Wie gesagt:

Zwei holländische Journalisten haben, unter Vortäuschung falscher Tatsachen und Umstände, mit versteckter Kamera ein Gespräch mit dem SS-Mann Heinrich Boer im Jahre 2009 gedreht und die sitzen jetzt auf der Anklagebank.
Der Prozess sorgt international für erhebliches Aufsehen und nachhaltige Empörung.

Zwei holländischen Journalisten wird ab Februar vor dem Amtsgericht Eschweiler der Prozess gemacht. Der Vorwurf: Sie haben einen Nazi-Mörder mit versteckter Kamera gefilmt.

Heinrich Boere ist inzwichen 90 Jahre alt und sitzt in einer Justizstrafvollzugsanstalt Lebenslänglich ein. Dafür gibt es unwiderlegbare Gründe: Der ehemalige SS-Mann Boere ist ein mehrfacher Mörder: Heinrich Boere hat im Zweiten Weltkrieg drei niederländische Zivilisten im Rahmen einer “Vergeltungsaktion” ermordet – die Nebenklage hat ihm im Prozess sogar sieben weitere Morde vorgeworfen. Boere kam erst so spät in Haft, weil die Deutsche Justiz seine Verbrechen über Jahrzehnte ignorierte und Auslieferungsersuchen Hollands verwarf.
In Holland wurde Heinrich Boere schon im Jahre 1949 in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde später in Abwesenheit des Verurteilten in Lebenslänglich umgewandelt.

In Deutschland begann der Prozess gegen ihn erst 2009. Das Urteil – Lebenslänglich – erfolgte im Jahre 2010.

Noch bevor Heinrich Boere in den Strafvollzug kam, besuchten ihn 2009 zwei holländische Reporter im Altenheim und interviewten ihn mit versteckter Kamera.
Boere zeigte sie erst Jahre später wegen Hausfriedensbruch und der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes an, der Prozess gegen die beiden Reproter aus den Niederlanden beginnt am 9. Februar in Eschweiler.

Den beiden holländischen Journalisten droht bis zu drei Jahre Haft.
Wie kann das angehen, dass Journalisten für ihre Recherche bei einem Nazi-Mörder in Gefahr geraten, ins Gefängnis gesteckt zu werden?

Die beiden Kollegen haben nichts anderes als ihre Arbeit gemacht - und das mindestens so erfolgreich, wie Günter Wallraff bei seiner Art von Undercover Recherchen.
Heinrich Boere ist eine Person der Zeitgeschichte. Um einen einklagbaren Begriff der Persönlichkeitsrechte seiner Opfer kümmerte er sich nie. Ihre Nachfahren konnten nun sein Gesicht sehen und seine Stimme hören. Das ihm das nicht gefällt, ist verständlich und nachvollziehbar, aber ist sein Ärger darüber als angebliche Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte wirklich einklagbar?

Ja worüber soll bei diesem anberaumten Prozess in Eschweiler eigentlich verhandelt werden, der es mit einem asymmetrischen Gefälle der Wahrnehung von Persönlickeitsrechten zutun hat.
Einmal die dreiste Wahrnehmung der Pesönlichkeitsrechte durch den Verurteilten Mörder Heinrich Boere und zum Anderen da die exekutiert, vernichtet erloschenen, Persönlichkeitsrechte seiner Opfer und deren Nachgeborenen?

Darüberhinanus das Missachten der Bundesrepublik Deutschland von bestehenden Verpflichtungen aus Rechtshilfabkommen mit dem Königreich Niederlande, samt Anfangsverdacht jahrzehntelanger Prozessverschleppung, Nichtanerkennung von niederländischem Urteil im vorliegenden Fall Heinrich Boere, der versuchten Strafvereitelung von Amtswegen durch die Justizorgane und Staatsanwaltschaften in Deutschland.

Die Deutsche Anwälte des Klägers Heinrich Boere rechnen, nach niederländischen Medienberichten, auf jeden Fall mit einer Verurteilung der Journalisten aus Holland durch die deutsche Justiz. Zwar nicht die Maximalstrafe von drei Jahren Haft, aber eine empfindliche Geldbuße.
Doch die beiden Journalisten aus Holland werden nicht zahlen, sondern erklärtemaßen ihren Kampf bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg über alle deutschen Instanzen hinaus wahrnehmen.

In den Niederlanden ist die Empörung über diesen Prozess erwartungsgemäß gewaltig und seit Wochen gut für Schlagzeilen aus Deutschland.
Jahrzehntelang ließ die Deutsche Justiz den Mörder Heinrich Boere, als SS- Angehöriger mit einer auskömmlichen Altersversorgung versehen, trotz Auslieferungsersuchen der Niederlande, unbehelligt frei und munter herumlaufen – bei der Verfolgung zweier Journalisten ist die deutsche Justiz dagegen fix, wie sonst nix.

Wäre hier der Versuch einer gerichtlichen Mediation nicht angemessener und zielführender?

Günter Wallraff hat schon einmal in der NDR- Zapp- Sendung vom 08. Februar 2012 für den Justiz- Skandal Fall der Verurteilung der zwei holländischen Journalisten in Eschweiler ein öffentliches Rambozamba angekündigt, gegen das Blitz und Donnerwetter in Serie ein mildes Lüftchen ist.

JP

siehe:

www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/medien_politik_wirtschaft/boere101.html

Gericht: Persönlichkeitsrechte eines SS-Mörders

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Geschrieben von

Joachim Petrick

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Joachim Petrick

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