Niemals aufgehoben

1972 Mit dem „Radikalenerlass“ wurde nicht, wie es Ex-Kanzler Schmidt einmal ausgedrückt hat, „mit Kanonen auf Spatzen geschossen“, sondern der Rechtsstaat beschädigt
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Radikal ist, wer an die Wurzel geht, die im Lateinischen radix heißt. Der Radikalenerlass vom 28. Januar 1972 ging an die Wurzel des Rechtsstaates. Dies tut er immer noch. Dieser Erlass ist nämlich niemals aufgehoben worden. 1990 wurde er faktisch auf die Bürger der DDR ausgedehnt und 2011 inhaltlich durch den so genannten Schröder-Erlass aus dem Bundesfamilienministerium bekräftigt. Der Radikalenerlass ist nicht Geschichte. Er ist Gegenwart. Er gefährdet den rechtsstaatlichen Charakter der Bundesrepublik Deutschland – durch seinen Inhalt, seine Begründung und seine Anwendung.

Der Staat nahm sich damit das Recht, nur ihm genehme Personen einzustellen. Für die nicht genehmen wurde ein Berufsverbot verkündet, mit dem das beamtenrechtliche Ber