Politik

1972 | 29.01.2012 10:00 | Wolfgang Wippermann

Niemals aufgehoben

Mit dem „Radikalenerlass“ wurde nicht, wie es Ex-Kanzler Schmidt einmal ausgedrückt hat, „mit Kanonen auf Spatzen geschossen“, sondern der Rechtsstaat beschädigt

Radikal ist, wer an die Wurzel geht, die im Lateinischen radix heißt. Der Radikalenerlass vom 28. Januar 1972 ging an die Wurzel des Rechtsstaates. Dies tut er immer noch. Dieser Erlass ist nämlich niemals aufgehoben worden. 1990 wurde er faktisch auf die Bürger der DDR ausgedehnt und 2011 inhaltlich durch den so genannten Schröder-Erlass aus dem Bundesfamilienministerium bekräftigt. Der Radikalenerlass ist nicht Geschichte. Er ist Gegenwart. Er gefährdet den rechtsstaatlichen Charakter der Bundesrepublik Deutschland – durch seinen Inhalt, seine Begründung und seine Anwendung.

Der Staat nahm sich damit das Recht, nur ihm genehme Personen einzustellen. Für die nicht genehmen wurde ein Berufsverbot verkündet, mit dem das beamtenrechtliche Berufsgebot durchbrochen wurde. Deutsche Beamte müssen nämlich vom Staat eingestellt werden, wenn sie über bestimmte fachliche Voraussetzungen verfügen und nach bestimmten Regeln ausgewählt worden sind. Einmal eingestellt, können sie im Prinzip nicht entlassen werden.

Am Verfassungsgericht vorbei

Das Beamtenrecht war deutschen Regierungen immer heilig. Nur den Nationalsozialisten nicht. Sie haben es mit ihrem „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom 7. April 1933 gebrochen. Es sah die Entlassung von „Beamten nichtarischer Abstammung“ und solchen vor, „die nach ihrer bisherigen politischen Betätigung nicht die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintreten“. An dieses Gesetz des NS-Unrechtsstaates knüpfte der bundesrepublikanische Rechtsstaat mit dem Radikalenerlass an. Heißt es in ihm doch, dass nur der „in das Beamtenverhältnis berufen werden“ darf, „wer die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt“. Wer das nicht tut, wer sich gegen die „freiheitliche demokratische Grundordnung“ stellt, selber „verfassungsfeindliche Aktivitäten entwickelt“ oder einer „Organisation“ angehört, „die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt“, sollte dagegen gar nicht erst eingestellt werden.

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Das wurde mit dem Hinweis auf die Verfassung begründet, jedoch sehr unzureichend. Tatsächlich können „Parteien“ und „Vereinigungen“ verboten werden, die sich laut Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes „gegen die verfassungsmäßige Ordnung“ wenden oder laut Artikel 21 Absatz 2 „nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen“. Dies aber nur, wenn sie vom Bundesverfassungsgericht als „verfassungswidrig“ eingeschätzt worden sind. Auch die im Artikel 18 angesprochene Verwirkung einiger Grundrechte kann nur durch das Bundesverfassungsgericht „ausgesprochen“ werden. Und nur für diejenigen, welche die Grundrechte „zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ missbrauchen.

Das im Grundgesetz als allein entscheidungsberechtigt angesehene Bundesverfassungsgericht wird im Radikalenerlass jedoch mit keinem Wort erwähnt. Den nicht einzustellenden Beamten werden auch keine „verfassungswidrigen“, sondern „nur“ „verfassungsfeindliche“ Aktivitäten unterstellt. Die sowohl im Radikalenerlass wie im Grundgesetz erwähnte „freiheitliche demokratische Grundordnung“ ist zudem niemals positiv, sondern stets nur negativ definiert worden. Genauer als – wie es im Kommentar zum Grundgesetz von Maunz/Düring/Scholz heißt – „Gegenposition“ zum „Totalitarismus“. Unter „Totalitarismus“ wurden sowohl der Faschismus wie auch der Kommunismus verstanden. Wohl gemerkt im Kommentar und nicht im Grundgesetz selber. Hier taucht der Terminus „Totalitarismus“ ebenso wenig auf wie im Radikalenerlass. Der wendet sich gegen irgendwelche „Radikalen“.

Mit diesen „Radikalen“ waren und sollten zunächst Terroristen vom Schlage der Baader-Meinhof-Gruppe gemeint sein. Ihre Nichtaufnahme in den Staatsdienst ist von dem damaligen Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen, Heinz Kühn (SPD), folgendermaßen begründet worden: „Ulrike Meinhof als Lehrerin oder Andreas Baader bei der Polizei beschäftigt, das geht nicht.“

Nach und neben den „Terroristen“ kamen die linken und rechten „Radikalen“, schließlich die vielen linken und wenigen rechten „Extremisten“. Ihnen wurde – wie gesagt – nicht die nach dem Grundgesetz mögliche „verfassungswidrige“, sondern nur eine „verfassungsfeindliche“ Einstellung unterstellt. Dies jedoch nicht durch das Bundesverfassungsgericht, sondern das Bundesamt für Verfassungsschutz.

Dabei handelte es sich um eine Behörde, die im Grundgesetz mit keinem Wort erwähnt wird. Dennoch entschied sie, ob ein angehender Beamter für die „freiheitliche demokratische Grundordnung“ eingetreten ist oder sich irgendwelche „verfassungsfeindliche Aktivitäten“ zu schulden kommen ließ. Nicht selten wurde auf Informationen zurückgegriffen, die von offiziellen und inoffiziellen Mitarbeitern (darunter V-Männer) gesammelt worden waren, den betroffenen Beamtenanwärtern aber nicht zugänglich gemacht wurden. Hinzu kamen viele erbetene und unerbetene Denunziationen ganz normaler Staatsbürger, die sich freiwillig oder gezwungen am Aufbau des Überwachungsstaates beteiligten.

Eine andere Geschichte

Das gesamte Verfahren nahm Züge an, die an Orwells negative Utopie 1984 erinnerten. Im Zuge einer so genannten Regelanfrage, die es in Bayern noch bis 1991 gab, sind insgesamt 1,4 Millionen Bürger des Rechtsstaates Bundesrepublik überprüft worden. Gegen 11.000 wurde ein Verfahren eingeleitet, gegen mehr als 1.000 ein Berufsverbot verhängt – ein Verstoß gegen nationales und internationales Recht. Letzteres ist der Bundesrepublik durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte noch am 26. September 1995 bescheinigt worden. Er entschied, dass die Entlassung einer Lehrerin, die der (nicht verbotenen!) DKP angehört hat oder angehört haben soll, gegen die Artikel 10 und 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstieß. Darin wird, wie in den Artikeln 5 und 8 des Grundgesetzes, die Meinungs- und Versammlungsfreiheit garantiert. Mit dem Radikalenerlass ist also nicht, wie es Ex-Kanzler Helmut Schmidt in der ihm eigenen schnoddrigen Art ausgedrückt hat, „mit Kanonen auf Spatzen geschossen“ worden, sondern dem Rechtsstaat eine Wurzel wenn nicht herausgerissen, so doch beschädigt worden.

Für das Unrecht, das von Berufsverboten betroffene Bürgern zu spüren bekamen, blieb eine Wiedergutmachung aus. Gleiches ist faktisch auch den Bürgern der DDR widerfahren, für die es keine Übernahme in den Staatsdienst der Bundesrepublik gab. Begründung: Sie hätten „verfassungsfeindliche Aktivitäten entwickelt“, indem sie dem „Unrechtsstaat“ DDR im allgemeinen oder der Staatssicherheit im besonderen gedient hätten. Dies wurde durch die Regelanfrage bei einer neuen Instanz bewiesen, die wie das Bundesamt für Verfassungsschutz ebenfalls nicht im Grundgesetz erwähnt und nach ihrem ersten Leiter als Gauck-Behörde bezeichnet wird.

Doch dies ist eine andere Geschichte, die zudem noch mehr in die Geschichte der DDR und ihrer Bewältigung gehört. Zur Gegenwart der neuen Bundesrepublik gehört der eingangs bereits erwähnte Schröder-Erlass. Benannt ist er nach der Jugendministerin Kristina Schröder (CDU). Sie hat 2011 bekannt gegeben, fortan nur noch solche Organisationen zu fördern, die sich bei ihrer Bekämpfung des Rechtsextremismus verpflichten, nicht mit solchen zusammen zu arbeiten, die vom Verfassungsschutz als „linksextremistisch“ eingeschätzt werden und deshalb nicht die „Gewähr“ dafür bieten, sich „jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes“ einzusetzen. Die Geschichte ist nicht vorbei. Sie scheint von neuem zu beginnen.

 
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Artikelaktionen
Kommentare
Maria Jacobi schrieb am 29.01.2012 um 14:04
"Der Radikalenerlass ist nicht Geschichte. Er ist Gegenwart."
In einer anderen Zeitschrift, die sich demselben Thema widmete, sah ich ein Bild , das in der damaligen Zeit aufgenommen wurde. Es zeigt eine vom Erlass betroffene Person, die sich aus Protest ein Schild um den Hals gehängt hatte, auf dem stand: "Ich bin eine rote Ratte".
In der Thüringer Landeszeitung las ich kürzlich, dass man in Jena der Ehefrau eines ehemaligen NPD-Funktionärs in einer Kita kündigte, da sie sich nicht von der Weltanschauung ihres Mannes distanzierte. Die Frau ist Mutter von zwei Kindern. Der Arbeitgeber wurde lt. TLZ von seiten Dritter unter Druck gesetzt. Eine Arbeit werde diese Frau "mit ihrem Namen" in Jena nicht mehr finden. Was würde die "Dritte Seite" wohl sagen, wenn diese Frau sich mit einem Schild um den Hals fotografieren lassen würde, mit dem genderkorrekten Spruch:"Ich bin eine braune Rättin"?
goedzak schrieb am 29.01.2012 um 14:19
Manche 'Helden' des Kampfes gegen die 'braune Brut' trauen sich so einiges, solange es keinen wirklichen Mut braucht. - Mein Mitleid mit der 'deutschen Mutter' hält sich aber in Grenzen. Vielleicht sollte frau doch mal überlegen, ob es richtig ist, sich zu einer Ideologie zu bekennen, in deren Namen viele, viele Menschen, ein Schild um den Hals, an den Strick gebracht wurden.

PS: So langsam zeichnet sich ziemlich deutlich ab, Maria Jacobi, wes Geistes Kind Du bist.
Matto schrieb am 29.01.2012 um 17:34
@Maria Jocobi,

Ich weiß nicht, was Sie für eine Weltanschauung haben, aber dieser Vergleich hinkt gewaltig.
Ich beziehe mich jetzt nur auf die jetzige Zeit und da wurde unser Land von einer Mordserie von über 160 Menschen seitens rechtsradikaler Mörder heimgesucht.
Jegliche rechte Einstellung sollte geächtet werden, weil auf Grund dieser verbrecherischen Weltanschauung, über 60 Millionen Menschen der Tod fanden.
Diese Frau sollte den Mut haben, sich von diesen Mann zu trennen.
Ich habe den Nazizug durch Magdeburg beobachtet und war schockiert, dass viele junge Mädchen hier teilnahmen und sogar die Transparente mit den widerlichen Aufschriften trugen. Diese jungen Mädchen haben noch die Eierschalen hinter den Ohren, lassen sich aber vielleicht durch ihre Freunde hier mißbrauchen.
Die von Ihnen bezeichnete Frau hat das Schild aus Protest getragen, in Nazi-Deutschland mußten jüdische Mitbürger den Judenstern zwecks Erkennung als Pflicht tragen.
Man sollte bitte Birnen mit Äpfel nicht vermischen.
Ihre Darstellungen hier sind kontraproduktiv.
Matto schrieb am 29.01.2012 um 17:47
Ich finde es berechtigt, dass jetzt so langsam die Zeit beginnt, die Ungerechtigkeit der BRD zu analysieren. Ich bin froh, dass ich diese Zeit noch erleben darf.
Es wird auch langsam an der Zeit einmal, wie es die BRD mit der Aufarbeitung der DDR-Geschickte macht hat, ein Forschungsprojekt "BRD-Unrechtstaat" einzurichten. Ich glaube, wir würden alle vom Stuhl fallen, was wir da so präsentiert bekommen würden. Noch werden die Archive gesperrt, obwohl die 30 Jahre der Sperrung vergangen sind. Warum 30 Jahre weiß der Himmel. Es wird aber zum Schutz einiger Belasteter sein? Wenn aber die bestimmten Leute weggestorben sind, werden wir die ganze Wahrheit über die BRD-Geschichte erfahren.
antares56 schrieb am 30.01.2012 um 11:01
Die ganze Wahrheit der BRD-Geschichte werden wir nie erfahren! Da sind zu viele noch aktive Politiker und Juristen in die Unterlaufung des Grundgesetzes verwickelt.
Die BRD sieht sich zurecht als Nachfolger des Deutschen Reiches! Unter Adenauer wurden viele Nazis weiterbeschäftigt bzw. konnten ihre Karriere fortsetzen. Das damals fortschrittliche Grundgesetz (unter anderem von der KPD mitentwickelt!) wird seitdem vom Verfassungsschutz vor der richtigen Auslegung geschützt! Und natürlich schützt sich der Verfassungsschutz selbst! Nur nach wirklicher Demokratie strebende Menschen werden nicht geschützt sondern bespitzelt und zur Not mit Berufsverboten belegt.
Red Bavarian schrieb am 31.01.2012 um 08:07
"Niemals aufgehoben"

Freilich nicht. Die Krake Radikalenerlass hat auch viele Arme. Wir linke und bewegte Bürger in Bayern, wo der Verfassungsschutz regelrecht abhaust, erleben das immer noch ganz konkret. Siehe weiters auch meine Kommentare im Freitags-Artikel 'Das Amt muss weg'. In Bayern sind die drei berühmt-berüchtigten Problembären: Verfassungsschutz - USK - CSU.


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