Akademisch gebildete Muslime islamisieren

Islamisierung In Deutschland gibt es Muslime, die versuchen, islam-religiöse Praktiken im schulischen Leben zu verankern, etwa das Tragen von Kopftüchern für sechsjährige Mädchen.

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Ein bekannterer Aktivist dieser meist akademisch Gebildeten ist der konvertierte Rechtsanwalt Yahya Martin Heising. Spezialisiert hat er sich auf das Schulrecht. Auf der Website Muslime an deutschen Schulen, teilt er mit, Teil einer Gruppe zu sein, die beratend für muslimische Schüler tätig sei. Der Verein wolle "ein Ansprechpartner für Kommunikationsschwierigkeiten zwischen Schüler, Eltern und Lehrer" sein. Das hört sich zunächst nett an. Auf Ratgeber bei Kommunikationsschwierigkeiten zurückgreifen zu können, und dann noch umsonst, ist eigentlich eine gute Sache. Als Residenzadresse fungiert die Adenauerallee in Bonn. Unter gleicher Adresse findet sich auch "Der Rat der Muslime in Bonn", ein Zusammenschluss von neun Moscheevereinen und drei islamischen Verbänden, die nach eigenen Angaben alle rund 29.000 in der Stadt lebenden Muslime repräsentieren würden. Der Rat der Muslime hatte Streit mit der Bonner Stadtverwaltung ("menschlich enttäuscht" vom Bonner OB und der Integrationsbeauftragten) und sah sich vom WDR und dem Bonner Generalanzeiger ungerecht behandelt, weil er zu Unrecht mit der Salafistenszene in Verbindung gebracht worden sei (s. Info linker Rand).

Politisch strategisch denkend schreibt der Anwalt der Schüler und Eltern Yahya Martin Heising, dass seine Gruppe sich eher als Kooperationsinitiative sehe, denn die "zu leistende Arbeit ist so umfangreich, dass sie nicht von einigen wenigen Geschwistern in Bonn deutschlandweit effektiv betrieben werden kann." Die Muslime an deutschen Schulen sehen sich als Teil eines Netzwerks, das möglichst effizient arbeiten möchte.

Diese als umfangreich erachtete Arbeit, die wegen der Kommunikationsschwierigkeiten zwischen Muslimen und Deutschen in den Lernanstalten zu leisten sei, entpuppt sich schnell als Anleitung zu Prozessinitiativen gegen die Schulen. Muslime an deutschen Schulen suchen den Rechtsstreit. Deshalb werden Gesprächsregeln mit Lehrern empfohlen, die darauf angelegt sind, den Rechtsweg beschreiten zu können:

"Wenn eine Einigung nicht möglich ist, darf eines nie passieren, dass ihr anfangt zu streiten. Die Organisation Muslime an deutschen Schulen springt in genau diesen Fällen ein und wird versuchen, die Kartoffeln für euch aus dem Feuer zu holen. (…) Die Lehrer treffen nicht die letzte Entscheidung. Es lohnt nicht mit ihnen zu streiten. (…) Entweder ihr habt es mit einem verständigen Menschen zu tun, dann wird man auch eine Einigung erzielen können, oder ihr habt es mit einem Narren zu tun, der sich nicht belehren lässt – denn sonst wäre er kein Narr."

Die Kommunikationsschwierigkeiten, die zwischen den Vertretern der Schule und den muslimischen Eltern zu bearbeiten sind, reduzieren sich für Yahya Martin Heising auf wenige Themen, bei denen ein Kompromiss, also eine Einigung, wie er es nennt, kaum möglich ist: Befreiung vom Schwimmunterricht muslimischer Mädchen und Jungs, Befreiung von Klassenfahrten oder das Kopftuchtragen während des Unterrichts, das schon für Sechsjährige rechtens sei oder die Befreiung vom Sportunterricht für beide Geschlechter. Alles dies wollen sein Netzwerk und sein Verein erreichen. Sie bieten sich nicht nur als Rechtsbeistände an. Sie gehen darüber hinaus. Die Leute um Yahya Martin Heising suchen Klagewillige, um schulischen Alltag, der das muslimische Leben beeinträchtigen würde, durch Gerichtsbeschlüsse zur Modifikation zu zwingen. Sollte ein Prozess verloren gehen, wird den Klagenden zugesagt, dass die Prozesskosten von der Gemeinschaft der Muslime getragen würden.

Der Advokat muslimischen Glaubens rät den Eltern, den Islam möglichst konsequent zu leben. Denn diese Konsequenz sei die Voraussetzung für den Prozesserfolg. "Ein Mädchen, welches mit enger Jeans und Kopftuch in die Schule kommt, wird sich nur schwerer auf Gründe der Schamhaftigkeit berufen können, als ein Mädchen, welches mit weiter Kleidung in die Schule geht." Um erfolgreich die Teilnahme an Klassenfahrten vermeiden zu können, dürfe man keine religiösen Begründungen vorbringen, denn vor Gericht könne damit kein Erfolg erzielt werden. Die psychische Dimension sei die entscheidende Komponente, die wirke.

"Das bedeutet, wenn Fatima nachts nicht schlafen kann, insgesamt unruhig und niedergeschlagen ist, weil sie noch nie von den Eltern getrennt war, nicht weiß, wie sie bei der Klassenfahrt ihre Gebetswaschung machen soll, nicht weiß, wie sie sich ernähren soll, sie Angst hat zur Außenseiterin zu werden, weil sie vieles nicht mitmachen kann, und deshalb unter Angstzuständen leidet, dann kann sie unter Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attestes von der Klassenfahrt befreit werden."

Damit liegt der Ratgeber wohl richtig, denn ein ärztliches Attest steht wie ein uneinnehmbares Bollwerk, da wir aus der Praxis wissen, dass man für Ärzte meist keine Überredungskunst braucht, um eine derartige Bescheinigung zu erhalten.

Auch vor einer präventiven Generalandrohung, den Rechtsweg einzuschlagen, schreckt der Anwalt des Islams nicht zurück. Und seine Worte lassen an Deutlichkeit nichts vermissen. Da wird klar, wo der Feind steht:

"In den Fällen, in denen wir es mit Lehrern und Direktoren zu tun haben, die glauben der große Fisch in ihrem Teich zu sein und den Muslimen boshaft und unter Umgehung der bestehenden Rechtslage Probleme bereiten, gehen wir mit aller Härte vor, die das Gesetz kennt. Die Latte reicht hier von kostenträchtigen Widersprüchen über unangenehme Dienstaufsichtsbeschwerden bis hin zu Strafanzeigen wegen Beleidigung, und qualifizierter Nötigung."

Die Muslime an deutschen Schulen wissen also Schneisen ins deutsche Schulwesen zu schlagen. Da müssen sich alle richtig warm anziehen, nicht nur der Lehrkörper. Doch was passiert, wenn ein mutwillig angestrengter Prozess mal in die Hose geht? Dann wird er zum Einzelfall kleingemacht, der gar nicht zu beachten sei. Im Originalstil, dem man anmerkt, dass die Ehre des strengen Muslim in Mitleidenschaft gezogen worden ist, liest sich dies so:

"Im Namen Allahs des Allerbarmers, des Barmherzigen Asalamu alaikum wa Rahmatulah wa Barakatuhu / Liebe Geschwister im Islam / Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat heute die Klage eines muslimischen Mädchens, welches die Befreiung vom koedukativ erteilten Schwimmunterricht aus religiösen Gründen beantragt hatte, zurückgewiesen. Ich möchte klarstellen, dass das Urteil keinerlei Relevanz für andere Fälle muslimischer Mädchen entfaltet, die in der Vergangenheit vom Schwimmunterricht befreit wurden, oder zukünftig vom Schwimmunterricht befreit werden möchten. Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung!!! (…) Das Urteil vom heutigen Tag selbst ist unter Missachtung von bedeutenden Verfahrensgrundsätzen zustande gekommen, und verdient von daher nicht unsere Beachtung."

Wer kann da noch behaupten, der Islam gehöre nicht zu Deutschland!

Der Vorsitzende des Bonner Rats der Muslime Karim Lakhal, der letztes Jahr von seinem Amt zurückgetreten ist, formuliert in seinem Rücktrittsschreiben u.a.:

"Ich weise an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass die Berichterstattung des Bonner General-Anzeigers sowie die des Regionalsenders WDR jegliche Objektivität vermissen ließ, und stattdessen in diffamierender Art und Weise bewusst ein verzerrtes Bild vermittelt wurde. Anlass war eine Syrienbenefizveranstaltung, die ich im Oktober 2013 als Privatperson mitorganisiert habe. Seitens des WDR und des Bonner General-Anzeigers wird mir unterstellt, dass ich eine offizielle Funktion im Vorstand des Hilfsvereins "Helfen in Not" inne habe und dieser radikale Prediger einlade, die den "Dschihad" propagieren. Aufgrund meiner Funktion als Sprecher des Rats der Muslime sei nun auch dieser mit der „Salafistenszene“ verstrickt. All diese Behauptungen sind haltlos und unbelegt."

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Geschrieben von

Achtermann

Ich lass' mich belehren. Jedoch: Oft wehre ich mich dagegen.

Achtermann

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