Klage gegen §129a-Überwachung Mittwoch in Berlin

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Am Mittwoch findet in Berlin eine Verhandlung in einem ganz bizarren Verfahren statt. Wir landen in der ganz grauenhafte §129a-Mottenkiste.

Entweder hat ein V-Mann des Verfassungsschutzes (VS) die Gründe für eine §129a-Überwachung erfunden, oder der VS gleich den ganzen V-Mann. Und hat dabei ein paar Fehler gemacht. Wolf Wetzel, der Überwachte, klagt jetzt dagegen (auch einer, der viel schreibt).

1998 wurde im Rahmen eines Ermittlungsverfahren wegen Mitgliedschaft in
einer terroristischen Vereinigung (nach § 129a) vom Bundesamt für
Verfassungsschutz/BfV Maßnahmen zur Telefon- und Briefüberwachung
beantragt.

Ein solcher Eingriff erfolgt – der geltenden Rechtsprechung folgend –
nicht aufgrund der politischen Einstellung, sondern durch Darlegung
›tatsächlicher Anhaltspunkte‹, was – immerhin – einem Wirklichkeitsgrad
von plus/minus 50 % entspricht.

http://annalist.noblogs.org/gallery/3244/v-mann-123.jpg

In seinem Blog Eyes Wide Shut beschreibt Wolf Wetzel, wie der Verfassungsschutz die "tatsächlichen Anhaltspunkte" mangels Anhaltspunkten eben erfunden hat:

Ein V-Mann des hessischen Verfassungsschutzes will just vor Beantragung
oben erwähnten Eingriffs ein Gespräch zwischen mir und anderen Personen
mitbekommen haben. (..)

Der V-Mann, der makabrerweise auch noch ›V-Mann 123‹ heißt, existiert gar nicht. Er ist eine Erfindung, das Gespräch wurde nie geführt.

Das abgehörte Telefonat, das die intensiven Beziehungen
terroristischer Mitglieder belegen soll, würde das Gegenteil beweisen,
wenn der Inhalt nicht unterschlagen worden wäre.

Überwachung durch den Verfassungsschutz muss durch den G10-Ausschuss des Bundestages genehmigt werden.

Offensichtlich ging der G-10-Auschuss davon aus, das es sich um eine
Telefonat zwischen ›Terroristen‹ handelte und verlängerte die
G-10-Maßnahmen um weitere drei Monate. Auch diese drei Monate vergingen
und ergaben nichts. Danach wurde keine weitere G-10-Maßnahme beantragt
bzw. genehmigt. Das 129a-Verfahren wurde eingestellt.

Wolf Wetzel hat gegen die Überwachung geklagt. Es geht ihm darum nachzuweisen, dass es den V-Mann gar nicht gab.

Alles weitere am Mittwoch, 8.7., 10:30, im Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstr. 7, 10557 Berlin.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Anne Roth

Anne Roth schreibt ins Netz seit 1999 / beruflich Referentin für Netzpolitik der Linksfraktion im Bundestag / parteilos / Fokus: DigitaleGewalt

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