Mal wieder: BKA soll keine IP-Adressen auswerten

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http://annalist.noblogs.org/gallery/3244/800px-Netzwerkstecker.jpgSPON meldet optimistisch, dass das BKA jetzt endlich wirklich damit aufhören würde, die Daten der BesucherInnen seiner Homepage zu speichern und auszuwerten.

Das Bundeskriminalamt hat seit Juli 2001 regelmäßig Daten erhoben, abgeglichen und gespeichert, ohne dafür offenbar eine ausreichende Rechtsgrundlage zu haben. Ins Fadenkreuz dieses Screenings gerieten dabei die Besucher der BKA-Homepage - und speziell diejenigen, die sich mehrmals auf dieselbe Fahndungsseite geklickt haben. Das BKA versprach sich von der Homepage-Kontrolle offenbar Hinweise auf gesuchte Straftäter.


Davon hatte endlich auch Frau Zypries gehört und Anfang Februar einen Brief an die BAW und Justizbehörden geschrieben. Darauf soll das BMI (Bundesinnenministerium) das BKA angewiesen haben, damit aufzuhören.

Wirklich wirr an der Argumentation ist, dass die Vorratsdatenspeicherung davon kein Stück beeinträchtigt wird, und wo ist denn da bitte der Unterschied? Wenn das BKA die Daten der UserInnen seiner Seite speichert, sei das jedenfalls ein schwerwiegender "Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung". Aha.

Wollen wir mal eine Umfrage starten, wer glaubt, dass die sich daran halten?

Es wäre ja nicht das erste Mal, das verkündet würde, dass es jetzt aber wirklich genug ist.

Da wäre der Honigeimer, der 2001 aufgestellt wurde, weil alle, die sich für Honig interessieren, ja sicher auch gern selber welchen machen. Das BKA hatte alle
BesucherInnen der eigenen Seite über die militante gruppe (mg) gespeichert und ihre Daten überprüft. Angeblich, um die Mitglieder der mg zu finden. Durften sie aber auch nicht und hätten es angeblich dann gelassen.

Das kam Ende September 2007 raus. Hat aber wohl nicht viel geholfen, denn wenn es jetzt nicht um dieselbe Fahndungsseite ginge, die da seit 2001 zum Datensammeln benutzt wurde, fräße ich einen Besen.

Vorher schon hatte Patrick Breyer dagegen geklagt, dass das Justizministeriumg die Daten aller Personen speichert, die seine Website ansurfen. Erfolgreich, dasAmtsgericht Mitte hatte das schon im März 2007 für illegal erklärt. Bei daten-speicherung.de gab es auch mal eine Musterklage gegen die unspezifische Speicherung der eigenen NutzerInnen-Daten, die ist aber leider wieder von der Website verschwunden (?).

Damals, erinnere ich mich, wurden hie und da jubiliert, dass die Ministerien jetzt gar keine User-Daten mehr speichern dürften. Allerdings ist das BKA ja auch keine Ministerium.

Ulla Jelpke hatte auch im Bundestag nachgefragt, was es mit dem Honeypot im Detail auf sich hatte. In der eher trocken gehaltene Antwort des BMI stand auch, dass das "die überwiegende Zahl der Ressorts und ihre nachgeordneten Behörden" so machen - nämlich um sich vor Hackern zu schützen. Das wurde öffentlich nicht überall plausibel gefunden.

Zum Ausgleich, auch eine Meldung von heute, möchte die Bundesregierung die Online-Durchsuchung auch zur Verfolgung schwerer Verbrechen nutzen dürfen. Logisch, wenn sie die Daten bei sich nicht mehr speichern, um das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ausreichend zu würdigen, dann wird eben woanders gesucht.

"Bosbach sagte, dass man dafür sorgen müsse, dass sich Straftäter nicht mit Hilfe von Verschlüsselungstechniken der Strafverfolgung entziehen könnten. Es sei also notwendig, die Befugnisse der Behörden dem technischen Fortschritt anzupassen." (Neue Osnabrücker Zeitung)

Na, da sind wir dann aber besonders gespannt, wie der technische Fortschritt dann aussieht. Ich würde empfehlen: investieren Sie doch erstmal ein bisschen in die Weiterbildung.

(Plakat-Motiv: Frans, Quelle: AK Vorrat, CC-by-nc-nd-Lizenz)

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Geschrieben von

Anne Roth

Anne Roth schreibt ins Netz seit 1999 / beruflich Referentin für Netzpolitik der Linksfraktion im Bundestag / parteilos / Fokus: DigitaleGewalt

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