Jugendstrafrecht -- noch zeitgemäß?

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Es kann jeden von uns treffen. Am Freitag letzter Woche wurde auf dem Berliner Bahnhof Lichtenberg ein 30jähriger Mann von 4 Jugendlichen lebensgefährlich verletzt. Das Opfer liegt immer noch im Koma und die Ärzte fürchten wegen schwerster Schädel - und Hirnverletzungen bleibende Schäden."Sollte er jemals wieder erwachen, wird er wahrscheinlich schwer behindert sein", äußerte sich ein Polizeibeamter.

Eine Berliner Mordkommission konnte am Dienstag die Täter, alle zwischen 14 und 17 Jahre alt, festnehmen. Gegen sie wird wegen versuchten Raubmordes und gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Sie haben ihr schwerstverletztes Opfer nach dem Angriff ausgeraubt und einfach liegen gelassen.

Ob der 30jähige Vater ist, ob er in einer festen Beziehung lebte, ist bisher nicht bekannt geworden. Wäre dies aber der Fall, so wäre dem Kind/den Kindern der Vater, der Frau ihr Mann für immer genommen. Eine Familie wäre zerstört.

Nun gilt im Falle einer Verurteilung wegen des Alters der Täter das Jugendstrafrecht. Das bedeutet, dass sie maximal 10 Jahre hinter Gittern bleiben werden. Das bedeutet aber auch, dass sie nach ihrer Haftentlassung noch nicht einmal das Alter haben werden, wie es ihr Opfer zum Zeitpunkt des Überfalls hatte. Ist das gerecht?

Wir erleben, leider, eine zunehmende Verrohung in der Gesellschaft. Gewaltakte gegen Menschen werden immer brutaler geführt, schwere und schwerste Verletzungen werden billigend in Kauf genommen.

Ich bin der festen Überzeugung, dass den Tätern im oben beschriebenen Fall die Folgen ihres Handelns durchaus bewusst waren. Wer einen wehr- und hilflosen Menschen derart brutal weiter attackiert, ihn ausraubt und einfach liegen lässt, weiss sehr genau, was er tut. Das bedeutet aber auch, dass hier das Jugendstrafrecht mit nur 10 Jahren Haft zu wenig ist. Ich weiß, dass das Strafrecht keine gesellschaftlichen Probleme lösen kann, dass hier viel mehr im Argen liegt. Nur, wer das Leben eines Menschen so zerstört wie die 4 Täter in Lichtenberg, warum darf der mit unter 30 Jahren wieder in Freiheit leben?

Seit dem 11.09.2001 wurden in Deutschland die Gesetze, was die innere Sicherheit betrifft, einer veränderten Bedrohung durch den internationalen Terrorismus angepasst, siehe auch den Artikel von Tom Strohschneider im aktuellen Freitag. Ist die brutale Jugendkriminalität nicht auch ein Bereich der inneren Sicherheit? Hier gelten aber immer noch Gesetze und strafrechtliche Massgaben, welche aus meiner Sicht der Realität nicht mehr gerecht werden.

Ist es nicht an der Zeit, das Jugendstrafrecht den geänderten gesellschaftlichen Bedingungen anzupassen? Wer über das passive Wahlrecht mit 16 diskutiert, muss auch über eine Veränderung des Jugendstrafrechtes diskutieren. Wer der Jugend mehr geistige Reife als früher attestiert, muss sie auch stärker für ihr Handeln in die Verantwortung nehmen.

Wie sieht die Communitie das, sollte das Jugendstrafrecht geändert werden? Sind Jugendliche, die derart brutal ein Leben zerstören, nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen?

"Wer derart hart zutritt und zuschlägt, nimmt den Tod des Opfers in Kauf", so äußerte sich ein Ermittler. Und dafür gibt es nur maximal 10 Jahre Haft? Das bleibt für mich unverständlich, und für andere Freitag - Blogger....?

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

rolf netzmann

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rolf netzmann

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