Wirecard vs. „Eule“

Kaution bei Haft Grundgesetz Artikel 3

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Liebe Leser, ich will hier das deutsche Rechtssystem der kleinen und der großen Leute in Deutschland etwas gegenüberstellen, also was steht im Grundgesetz und was ist die Realität.

Das Grundgesetzbuch sagt:
„Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 3“

"- (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."

"- (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

"- (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Sehr guter Ansatz, aber wie sieht es in der Praxis aus?
Dazu nehmen wir den §116 Abs.1 Nr.4 StPO:
Mit dem Begriff Kaution wird auch die „angemessene Sicherheit“ im Sinne des §116 Abs.1 Nr.4 StPO bezeichnet, gegen die ein wegen Fluchtgefahr erlassener Haftbefehl ausgesetzt werden kann. Dadurch kann der Beschuldigte der Untersuchungshaft entgehen. §116a StPO sieht vor, dass die Sicherheit durch Hinterlegung von Bargeld, in Wertpapieren, durch Pfandrechtsbestellung oder durch Bürgschaft geeigneter Personen zu leisten ist. Die ausdrücklich im Gesetz erwähnte Bürgschaft setzt jedoch gemäß §765 BGB eine zivilrechtliche Schuld voraus (Akzessorietät), an der es jedoch fehlt. Daher handelt es sich nicht um eine Bürgschaft, sondern um ein aufschiebend bedingtes selbstschuldnerisches Zahlungsversprechen eines Dritten gegenüber dem Staat, das zur Zahlung an die Justizkasse verpflichtet, wenn die Haftverschonung nach § 116 Abs. 4 StPO widerrufen wird. Eine Bankbürgschaft hierfür ist bankunüblich. Erscheint der Angeklagte zu der Gerichtsverhandlung, wird die Kaution an den Angeklagten zurückgegeben. Häufig sind zusätzliche Bedingungen Teil der Kautionsvereinbarung (z. B. Meldepflicht, Reiseverbot).

Das sind ja sehr bezeichnende Maßnahmen, in den USA sind Kautionen absolut üblicher als bei uns in Deutschland, das geht in Deutschland eher selten und eben wegen diesen Unterschieden gibt es in den USA sogar den „bail bondsman“und der ruft wenn der Angeklagte nicht zur Hauptverhandlung erscheint den „bounty hunter“, Filmreif, und einige Filme dazu gibt es ja.

Also schauen wir uns die Realität in Deutschland mal unter dem Mikroskop an.
...“Ein weiterer Haftgrund ist im Falle sogenannter Verdunkelungsgefahr gegeben. Hierbei besteht der dringende Verdacht, der Beschuldigte werde Beweismittel vernichten, verändern, beiseiteschaffen oder fälschen bzw. derart auf Prozessbeteiligte (Zeugen, Mitbeschuldigte, Sachverständige etc.) einwirken, dass die Ermittlungen erschwert würden“… Laut § 112 Absatz 2 StPO.

...“Sinn und Zweck der U-Haft ist es mithin, das Strafverfahren zu sichern, damit dieses nicht in negativer Art und Weise durch den Beschuldigten beeinflusst werden kann“...

Man kann jetzt schon Feststellen, das Kautionen um der U – Haft zu entgehen in Deutschland nicht so oft passiert, in anderen Ländern ist es ab uns zu sogar rigoroser, das fängt teilweise schon bei Verkehrsdelikten an dass die Kaution gegen die U – Haft keinen Bestand hat.
Hierzu noch die Yellow – Press:
…“Eine Kaution für Verdächtige ist eher selten“…

Wir behalten im Hinterkopf „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 3
- (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“

Fall 1:
„Eule“ oder „Paula W“, minderjährig oder nicht saß wohl mindestens 4 Monate in U – Haft,



6 Monate Haft hat sie dann bekommen, Ihr wird vorgeworfen im Hambacher Forst sich nicht nur gegenüber den Polizeibeamten widersetzt zu haben, außerdem spuckte und trat sie nach denen, das geht nicht, außerdem wollte sie sich nach der Festname nicht erkennungsdienstlich Behandeln lassen, wobei ich mich ernsthaft Frage ob das 2018 überhaupt noch geht, nun gut, das lassen wir mal so stehen. Ich finde das Verhalten der jungen Frau auch nicht so Klasse, aber bestand hier in irgend einer Weise „VERDUNKLUNGSGEFAHR“? Hat sie ein Flugticket in die Karibik gehabt? Erlauben es die finanziellen Verhältnisse „abzutauchen“? Mit Reisepass ohne „ erkennungs- dienstliche“ - Eigenschaften? Anwalt? Ein Wahlverteidiger mit gut gemeinten gesellschaftlichen Ansprüchen, aber eben doch sehr unerfahren den Richter der Nase lang zu reden um seinem Mandanten das bestmöglicheste aus der Situation herauszuholen, im Gegenteil, den Richter noch an seinem moralischen Kompass an dem Nasenring herumzuführen ist für den Klienten nicht gut.
Fragen über Fragen...

Fall 2:
Der Klient kommt freiwillig aus Wien angereist, mit 3 Luxusautos nicht unter 100 000 Euro, Beschuldigter steigt aus 2. Wagen aus, feinstes Zwirn frisch aus der Oxford – Street aus London, im ersten Auto Anwalt Nummer 1, ebenfalls feinstes Zwirn frisch aus der Oxford – Street aus London, Tageshonorar 18000 Euro, am Tag. Im Wagen Nummer 3, ebenfalls feinstes Zwirn frisch aus der Oxford – Street aus London steigt Anwalt Nummer 2 aus, Tageshonorar ca. 24000 Euro, am Tag wohlgemerkt. Die Anwälte aus Wagen 1 und 3 wissen ganz genau wie man einem zuständigem Richter etwas aus der „Reserve“ ziehen kann, dafür sind sie ja auch gut bezahlt, bis hin zu dem nach 24 Stunden U – Haft „Haftkaution 5 Millionen Euro“, was ja, wie oben bemerkt in Deutschland nicht so üblich ist, oder?
Jetzt kann der/die zuständige/r Richter/In zurecht sagen, der „Beschuldigte hat sich ja freiwillig aus Wien den deutschen Behörden gestellt“, geflissentlich übersehend dass er dann ja in seinen 4 oder 5 Büros evtl. Beweismaterialien noch manipulieren könnte, oder seine Pc‘s, oder Laptop‘s, oder was auch immer.

Wer ist „Klient Fall Nummer 2.?
Klient Nummer 2 vs. „Eule“ ist Wirecard-Chef Braun, nach 24 Stunden U – Haft wurde er gegen eine Kaution von lächerlichen 5 Millionen von einem/r Richter/In auf freien Fuß gesetzt, dazu muss man sagen dass er (eventuell illegal) letzte Woche noch mal 155 Millionen Euro Kasse gemacht hatte und die Presse Mitleid hat dass er wahrscheinlich in den letzten 6 Monaten 500 Millionen Euro verloren hatte. Dazu wird noch gesagt dass es sich um eine ...„Auslöser waren demnach "margin calls", ein Mittel, mit dem Wertpapiermakler Anleger zur Begrenzung von Verlusten zwingen können. Nach einem Bericht der US-Finanznachrichtenagentur Bloomberg hatte Braun einen Teil seines Aktienanteil mit Krediten finanziert und die Papiere dafür als Sicherheiten hinterlegt. Überschlägig hat Braun über fünf Millionen seiner rund 8,7 Millionen Wirecard-Papiere verkauft. Die Wirecard-Aktien haben seit Mittwochabend über zehn Milliarden Euro an Wert verloren, Braun selbst dürften die Kursverluste um über eine halbe Milliarde Euro ärmer gemacht haben“…

Interessante Variante was 2020 alles so möglich ist, ich tupfe mir gleich die Tränen von den Augen, schmächtige 155 Millionen Euro bleiben da noch übrig, das reicht ja kaum noch die Anwaltskosten zu begleichen damit ich keine weitere Nacht mit „Eule“ in einer Zelle verbringen muss.

Also noch einmal: „„Haftkaution 5 Millionen Euro“ , die eigentlich unüblich sind, also die Haftkautionen in Deutschland, wenn man gerade 155 Millionen Euro Kasse gemacht hat? VS. EULE, Ich bin etwas überrascht Herr/Frau deutscher Richter/IN.

Besten Gruß

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Biene

Nichtsnutz

Biene

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