Die Daten-Kraken und die Weltordnung

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An der Berliner Humboldt-Universität sponsert Google mit 4,5 Millionen ein An-Institut für Internet und Gesellschaft. Es soll vor allem Gesetzgebern Auskunft geben, wie sich die Welt durch das Web verändert und wie rechtspolitisch darauf zu reagieren ist.

Mächtiger als der Staat

Beim Zensus werden doch vergleichsweise langweilige Daten erhoben. Für Marketing-Zwecke etwa sind die total ungeeignet. Was Google über jemanden abspeichert, der eine Suchanfrage startet, sagt viel mehr über eine Person aus. Und bei Facebook finde ich doch auch viel interessantere Informationen über meine Nachbarin als wenn ich die Volkszählungsdatei knacke. Mit diesen Worten verteidigte Anfang März der Vorsitzende der Zensuskommission Prof. Gert G. Wagner im Interview mit dem Handelsblatt die aktuelle Volkszählung. Trotzdem erhielt Wagner für erste staatliche Vollerfassung seit 1987 den „Big Brother Award“ 2011, der alljährlich vom Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs e.V. (FoeBuD) ausgelobt wird. Facebook wurde gleich mit awarded. Zusammen mit Apple bekam es den „Datenkraken-Oscar“ (Spon) im Sektor Business.

Die dritte und eigentlich größte Datensammlerin ging erneut leer aus. Seit dieser Negativ-Preis in Österreich und Deutschland verliehen wird, hat Google es in 12 Jahren kein einziges Mal geschafft ihn zu ergattern, trotz der dort heftigen Diskussionen über Google Street View, Google Books, Google News oder Google Mail. Bei solchen internationalen Projekten waren die technischen Entwicklungen meistens schneller, als die Gesetzgeber der betroffenen Länder hätten reagieren können, um Urheber- und Persönlichkeitsrechte stärker zu schützen oder umgekehrt notwendige Lockerungen vorzunehmen.

Privatwirtschaft hilft Gesetzgeber

Das soll nun anders werden. Ein internationales Institut, für das Google als Standort Berlin ausgewählt hat, soll der Politik jetzt helfen, rechtzeitig technische Veränderungen im Internet und ihre sozialen Folgen erkennen und darauf erforderlichenfalls gesetzgeberisch reagieren zu können.

Das vom Gründungssponsor mit insgesamt 4,5 Millionen in drei Jahren unterstützte An-Institut an der Fakultät für Rechtswissenschaften der Berliner Wilhelm-von-Humboldt-Universität ist nach Alexander von Humboldt benannt, dem im Ausland berühmteren Bruder des Namenspatrons der Hochschule, den Charles Darwin als den größten „scientific traveller“ bezeichnete und der mit den Mitteln seiner Zeit ein Vorläufer der heutigen digitalen Globalisierung war.

Drei Träger, drei Direktoren

Neben der Humboldt-Universität zu Berlin (HU) sind auch die Universität der Künste Berlin (UDK) und das Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) in die Leitung des Alexander von Humboldt Instituts für Internet und Gesellschaft mit je einem Direktor eingebunden, und es gibt eine Kooperation mit dem Hans-Bredow-Institut in Hamburg.

Davon hat Jeanette Hofmann lange geträumt. Als die WZB-seitige Direktorin des neuen Instituts 1993 über das Internet zu forschen begann, waren sie und ihre Kollegen noch dem (nicht ganz unbegründeten) Verdacht ausgesetzt, dabei ständig virtuelles Tennis von Rechner zu Rechner zu spielen. Inzwischen hat das Internet die Welt verändert. Es ermöglichte den Arabischen Frühling und den Turbo-Kapitalismus, mit dem Finanzmärkte die Welt regierten und Staaten wie Banken ins Wanken brachten, ermöglichte Cyber-Mobbing und Völkerverständigung über Länder- und Sprachgrenzen hinweg, brachte Kultur- und Wissensvermittlung für jedermann zum Nulltarif und die bange Frage, wovon Kultur- und Wissensvermittler künftig leben sollen.

Eine globale Verfassungsordnung

International erfahrenen Juristen wie dem Europarechtler Ingolf Pernice drängt sich eine Konsequenz aus der durch das Internet veränderten Welt auf: Wir stehen vor dem „Problem einer demokratisch legitimierten globalen Verfassungsordnung“. Für den HU-seitigen Direktor des Instituts geht es um nichts Geringeres als um diese Frage, zu deren Beantwortung dort transdisziplinär geforscht werden soll.

Der Gesetzgeber selbst dagegen erhofft sich vom Institut auch wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse zu alltäglichen Fragen, etwa zum Wettbewerb im Netz oder zur Netzneutralität, zum Daten- und Verbraucherschutz oder zu den Grenzen der Anonymität im Netz. So stand es jedenfalls im Manuskript von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die leider 10 Minuten vor der Einweihung absagen musste, weil sie als zuständige Ministerin für das Europa-Ressort dringend bei der Rettung der Europäischen Währung gebraucht wurde, die – nichtzuletzt auch durch das Internet und die Finanzmärkte – aktuell unter Druck steht und so die Politik in Zugzwang bringt.

Unabhängige Forschung oder Quid pro quo?

An ihrer statt war Staatsekretärin Dr. Birgit Grundmann kurzfristig eingesprungen. Grundmann versicherte, dass das Institut trotz dieser hohen Erwartungen nach wie vor aber nur eine Stimme von vielen sein werde, die in Gesetzgebungsverfahren gehört würden. Außerdem versprachen die Wissenschaftler aller Disziplinen wie auch Googles Vizepräsident und Chefjurist David Drummond, der 1998 Larry Page und Sergei Brin noch als Kanzlei-Anwalt bei der Gründung von Google Inc. geholfen hatte, dass Google selbst nur das Geld gibt und keinen Einfluss auf die Forschung oder gar die Ergebnisse des Instituts nehmen wird. Sie stünden jedermann zur Verfügung. Die Trennung von Forschung und Mittelgeber soll zusätzlich durch eine Zwei-Firmen-Konstruktion in eine Forschungs- und eine Förder-GmbH abgesichert werden.

Trotzdem bleibt die Frage, ob das Verhalten des Gesetzgebers nicht unterschwellig dennoch durch die großzügige und uneigennützige Hilfe von Google beeinflusst werden könnte. Schließlich steht die ebenfalls oft als „Datenkrake“ bezeichnete Privatfirma im Wettbewerb mit den beiden anderen Giganten um die Weltmarktführerschaft im Datensammeln wie um die „wertvollste Marke“. Daraus ergeben sich handfeste rechtspolitische Interessen am eigenen unbehelligten Fortkommen wie am Ausbremsen der Konkurrenten.

Kunden des Wettbewerbers mit Strafe bedroht

Im August erst hat das Bundesland Schleswig-Holstein im Rahmen der „Lex facebook“ Diskussion dort ansässige Firmen ohne jede Anhörung der Kammern aufgrund der einer Interpretation der geltenden Rechtslage mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro bedroht, wenn sie den „Like“-Button in ihre Website einbinden. Viele Schleswig-Holsteiner Gewerbetreibende entfernten daraufhin notgedrungen den im Netzwettbewerb wichtigen und anderweitig als unbedenklich eingestuften Button.

Gut möglich, dass ein neutrales Institut eine solche wettbewerbsverzerrende willkürliche Ungleichbehandlung bei identischer Rechtslage künftig eher erschwert. Doch wer kann umgekehrt ausschließen, dass der Sponsor des dann umso wichtigeren Instituts in einem unbewussten „Quid pro quo“ nicht doch zum Herzensliebling der deutschen Justiz wie ihres Gesetzgebers oder der dort vorbereiteten „globalen Verfassung“ wird? Die (noch) von beiden unabhängigen Medien sollten auf diese neue private public partnership im sensiblen Bereich des Rechtswesens und der internationalen Umgestaltung zumindest ein wachsames Auge behalten. Anders ist nicht auszuschließen, dass die Staaten der Informationsgesellschaft, die gerade die Finanzmärkte zu regulieren versuchen, als nächstes unbemerkt von den Datenkraken regiert werden.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

ChristianBerlin

Theologe (Pastor) und Journalist, Berlin. Mitglied im Journalistenverband Berlin-Brandenburg (JVBB) und im Pfarrverein-EKBO. Singt im Straßenchor.

ChristianBerlin

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