Augenzeugen von internationaler Rechtsbeugung

Soldaten Wo der nächste Krieg mit deutscher Beteiligung geführt wird, ist noch nicht festgelegt. Dass ein bewaffnetet Einsatz kommen wird, ist jedoch immer deutlicher spürbar.

Bei diesem Beitrag handelt es sich um ein Blog aus der Freitag-Community.
Ihre Freitag-Redaktion

Um einen rechtlichen Rahmen für Auslandseinsätze zu schaffen müssen Regierungen und Parlamente zunächst diplomatische Anstrengungen unternehmen. Sie handeln aus, wie sie in eigentlich souveränen Ländern mit ihren Truppen agieren können.

Die Bevölkerung nimmt leider immer noch an, dass aus den Gräueln der Kriege des zwanzigsten Jahrhunderts gelernt worden wäre. Doch vor Ort wird klar, dass Menschenrechte mit Füßen getreten werden.

Leider wurde ich Augenzeuge eines dieser Vorfälle. In diesem Artikel werde ich aus einem offiziell eingestuften Dokument zitieren und mich damit vermutlich der rechtlichen Ahndung durch die Bundesregierung aussetzen.

Das Dokument ist dabei nicht einmal besonders geheim - „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ - zahlreiche Journalisten arbeiten täglich mit solchen Dokumenten, die formal nicht an die Öffentlichkeit gehören, in Berlin aber förmlich wie Flugblätter kursieren, wenn es Parteiinteressen dienlich ist.

Besonders junge Journalisten sollen sich gebauchpinselt fühlen, was ihnen da zugänglich gemacht wird. Verfolgt werden Veröffentlichungen, die auf VS-NfD-Dokumenten basieren in der Regel nicht.

Öffentlichkeit herstellen

Ich wurde Ende September 2008 vor Ort in Afghanistan zunächst Zeuge davon, wie die Öffentlichkeit belogen wurde. Die Geschehnisse des 27.09.2008 landeten in einer Form in der Presse, die nur mit einem Wort zu beschreiben ist: Vertuschung.

Vertuschung – diese Ansicht teilt auch Gregor Gysi in seiner Reaktion auf meinen offenen Brief im Februar 2014.

Ich halte Ihre Darstellungen als eines direkt Beteiligten, als eines Augenzeugen, der persönlich sehr viele Risiken auf sich genommen hat und weiter auf sich nimmt, für besonders glaubwürdig. Zu offensichtlich ist das Interesse, dass Bundeswehr und Bundesverteidigungsministerium an der Vertuschung von Kampfhandlungen hatten, die damals die Sicherheit des größten Lagers der Besatzungstruppen im Norden Afghanistans in Frage gestellt haben. Zu offensichtlich ist auch das Interesse, sich nicht für das Schicksal von Gefangenen zu interessieren, die man den lokalen Machthabern übergeben hat.

Ich unterstütze Ihr Anliegen nachdrücklich, die Einstufung der besagten Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage (DS 17/14083) aufzuheben und sie somit der Öffentlichkeit frei zugänglich zu machen. Dies liegt in der Hand der Bundesregierung und des zuständigen Ministeriums. Es ist auch ein Test, wie ernst es Frau von der Leyen damit ist, für mehr Transparenz in ihrem Verantwortungsbereich zu sorgen.“

Menschenrechte

Mir wurde in den Tagen nach dem 27.09.2008 vom landeskundlichen Berater des RC-North-ISAF Kommandeurs geschildert, dass die Menschen, die bei dem Angriff festgenommen wurden „einen Kopf kürzer gemacht wurden“ - afghanisch gelöst. So sei das eben. Aber das machen die Angreifer nicht wieder.

Der Informationsgeber ist einer von vermutlich nicht mehr als fünf Menschen, die diese Information verfügbar hatten. Er arbeitete mit einer hohen Sicherheitsstufe, die eine Tätigkeit mindestens an der Schnittstelle, wenn nicht gar direkt beim Bundesnachrichtendienst nahe legt.

Zu beweisen? Nein. Damit scheitere ich auch an journalistischen Möglichkeiten, wenn ich Kollegen davon überzeugen will, das Thema zu bringen.

Teilgeständnis durch die Bundeswehr

Die eingestufte Antwort enthält jedoch die Bestätigung dafür, wie der Schutzregelungen für den Umgang mit Gefangenen umgangen werden. Die relevante Passage ist im Abschnitt „1 f“ enthalten:

1.f)
„Wie viele Personen wurden im Zusammenhang mit dem Angriff auf die Bundeswehr festgenommen?“

Die Bundeswehrverantwortlichen reden sich in einer beschämenden Art und Weise heraus. Ich war selbst Augenzeuge der Personendurchsuchung – blickte dem Angreifer am Abend des 27.09.2008 ins Gesicht. Er stand auf der Fahrbahn am Lagereingang des Camp in Masar-e-Sharif und wurde mit vorgehaltener Waffe kontrolliert. Die offizielle Darstellung in der Antwort der Bundeswehr:

„Eine Festnahme im Sinne einer Ingewahrsamnahme durch deutsche Kräfte hat nicht stattgefunden.

Jedoch wurden zwei afghanische Zivilpersonen durch die Objektschutzgruppe kurzfristig im Zuge einer Überprüfung vorläufig festgehalten. Die Personen wurden noch am gleichen Tag an die zuständigen afghanischen Polizei (Afghan National Police/ANP) übergeben und nach hier vorliegenden Informationen überprüft und anschließend freigelassen. Weitere Informationen zu den betreffenden Personen liegen nicht vor.“

Soweit die offizielle Darstellung. Sie macht jedoch eines deutlich: Deutsche Soldaten haben Angreifer "ich betone umgangssprachlich" festgenommen.

Rechtsbeugung

Ohne in eine rechtswissenschaftliche Tiefendiskussion einzutauchen ist die Systematik recht einfach darzustellen.

Nach den Genfer Konventionen sind Kriegsgefangene geschützt. Wir erinnern uns lebhaft an den Eiertanz unter Karl Theodor zu Guttenberg, der von „ich betone umgangssprachlich Krieg“ redete oder dem Amtsvorgänger Franz Josef Jung, der Krieg zu einer „Situation“ erklärte, was Frontal 21 zu einem unterhaltsamen Stück veranlasste:



Nur nicht von Krieg reden – das würde ein Tabu brechen.

Rechtlich handelten die Soldaten einwandfrei, übergaben die „vorläufig festgehaltenen Personen“ in das System des afghanischen Staates. Damit handelten Sie, wie es vorgesehen ist.

Doch nicht nur vor Ort war und ist es ein offenes Geheimnis, dass die Strukturen der afghanischen Polizei hochgradig korrupt sind und das Rechtssystem nicht ansatzweise nach westlichen Maßstäbe funktioniert.

Versuch der Klärung

Schon mit der kleinen Anfrage im Juni 2013 versuchte ich eine Klärung herbei zu führen. Ich habe mich nicht in den Dienst der Bundeswehr gestellt, um Menschenrechtsverletzungen zu decken. Die Reaktionen aus Seiten der Regierung sind bezeichnend.

Reflexartig wird eingestuft. Eine Nachfrage des Büros von Christine Buchholz verläuft ernüchternd. Der parlamentarische Staatssekretär Thomas Kossendey weigert sich, die Einstufung aufzuheben. Öffentlichkeit nicht erwünscht.

Doch wir brauchen angesichts neuer Kriege die Diskussion, was mit Gefangenen passiert, die in Hände der deutschen Armee geraten und nur an Systeme übergeben werden können, die Lynchmorde und Menschenrechtsverletzung dulden. Deutsche Soldaten, die das zulassen machen sich nicht nur mit schuldig sondern auch zu Zielscheiben im Konflikt.

Gehör finden?

Nicht nur im Verteidigungsministerium will niemand über die Inhalte reden. Die Recherche liegt meinem damaligen Redaktionsleiter einer Lokalzeitung vor.

Drei Monate nachdem ich die Recherche in seine Hände gab hatte ich zunächst nichts von ihm gehört. Im Telefongespräch wurde ich dann von ihm aufgefordert, keine Themen mit Afghanistanbezug in dem Medium umzusetzen (Anm 28.08.2014: das Telefongespräch ging vom Redaktionsleiter aus - ich hatte das Thema quasi schon als "mit diesem Medium nicht umsetzbar" eingestuft).

Es solle nicht der Eindruck aufkommen, Redakteure würden das Medium für ihre eigenen Belange instrumentalisieren.

Auch im persönlichen Gespräch will er nicht auf die Inhalte eingehen. Mein Versuch wird mit „Du bist befangen“ abgeblockt. In einer letzten Mail vierzehn Tage später stelle ich gegenüber der Chefredaktion klar, dass ich niemals vor hatte, die Zeitung für irgendetwas zu instrumentalisieren.

Ich hätte es gut verstanden, wenn wir über Inhalte geredet hätten. Ich hätte akzeptiert, wenn die Furcht vor wirtschaftlichem Schaden wegen einer naheliegenden Klage der Bundeswehr die Geschichte gestoppt hätte.

„Du bist befangen“ kann ich hingegen nicht akzeptieren.

Nur drei Stunden nach der eMail werden meine Accounts bei der Lokalzeitung geschlossen. Die Verwendung der Inhalte habe ich untersagt und die Übermittlung der kleinen Anfrage nur als „unter drei“ klassifiziert – also nicht zur Verwendung freigegeben.

Taube Ohren & Schweigen

In offenen Briefen wende ich mich an zahlreiche Instanzen. Doch weder Wehrbeauftragter, noch Verteidigungsminsterin wollen auf die Fragen zum 27.09.2008 eingehen.

Warum wird das Parlament belogen und der Sachverhalt klein geredet? Welche Schutzmaßnahmen wurden nach dem bekannt gewordenen Lynchmord für künftige Festnahmen getroffen?

Ende Mai erhalten Bundespräsident, Bundeskanzlerin und Verteidigungsministerin meine Fragen zusammen mit meinen Einsatzstiefeln und Einsatzmedaillen. Kommentarlos sendet das Bundespräsidialamt Stiefel und Medaille zurück – die Videoinformation wird einbehalten.



Aus Kanzleramt und Verteidigungsminsterium gibt es weiterhin keine Reaktion.

Verantwortung übernehmen

In großen Reden wollen unsere Politiker „mehr Verantwortung“ übernehmen. Verantwortung, das Angreifer nach den Regeln der Genfer Konvention geschützt werden, scheint damit nicht gemeint zu sein.

Mit internationalen Abkommen und Einsatzregeln umgehen die kriegführenden Länder die Notwendigkeit, sich mit diesen kostenintensiven Aspekten des Einsatzes belasten zu müssen. Immer deutlich wird, wie überzogen die US-Armee in Afghanistan agierte – doch die Frage, wie es um die deutsche Verantwortung steht, wird nicht gestellt.

Wo liegt das Problem?

Mittlerweile sind zum 27.09.2008 drei Darstellungen verfügbar, die von offiziellen Bundeswehrstellen stammen. Zwei davon sind öffentlich zugänglich und spielen die Ereignisse des Tages in einer irreführenden Art und Weise herunter.

Sowohl Presse, als auch die parlamentarische Öffentlichkeit erfahren nur 20 bis 25 Prozent von dem, was sich wirklich abgespielt hat. Die von der Bundeswehr präsentierte Darstellung ist keine brauchbare Grundlage, um über den Einsatz und dessen Fortgang zu entscheiden.

In den beiden momentan öffentlich verfügbaren Versionen fehlt die Angabe, dass sich die Angreifer kurzzeitig im Bundeswehrgewahrsam befunden haben. Ich gehe davon aus, das die Bundeswehr eine Diskussion über Kriegsgefange und deren Rechte vermeiden will. Ein Überblick über die unterschiedlichen Darstellungen:

Version 1 – Pressemeldung:

.Mindestens 2 Einschläge – weitere werden nicht ausgeschlossen
.Feuergefecht – Soldaten standen in Kampfhandlungen mit Angreifern

Version 2 – Meldung an den Bundestag:
.2 Raketen – die Formulierung erklärt das zum Fakt
.Kompanie führt Aufklärung durch – Feuergefecht wird nicht erwähnt

Version 3 – Antwort auf die Kleine Anfrage:

Eingestuft – das Dokument zu veröffentlichen ist ein Verstoß gegen die Geheimhaltungsvorschriften des Bundestages. Selbst in der 18. Legislaturperiode sind verantwortliche nicht zur Veröffentlichung zu bewegen.

Version 4 – meine Darstellung des Tages:
Eigene Wahrnehmung:
.2 Detonationen auf dem Weg zum Mittagessen gehört, ca. 10 Minuten danach Raketenalarm
.Feuergefecht am Nachmittag
.Luftunterstützung durch amerikanische Aufklärungsflugzeuge (Typ Thunderbold A10)
.Augenzeuge der Personendurchsuchung eines Angreifers im Fahrbahnbereich am Lagertor

Angaben von Soldaten anderer Bereiche:
.8 Raketen, präziser Beschuss, konkrete Benennung des Einschlagortes
.Tötung der Angreifer („Das hat der Gouverneur ortsüblich gelöst“).

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Daniel Lücking

Journalist - verfolgt den 1. Untersuchungsauschuss des Bundestags zum Attentat am Breitscheidplatz vom 19.12.2016

Daniel Lücking

Was ist Ihre Meinung?
Diskutieren Sie mit.

Kommentare einblenden