A
Affentheater So nannten manche Beobachter den Streit um die durch Zufall entstandenen Selfies des indonesischen Makaken Naruto (➝ Disney). Das schlaue und verspielte Tier habe ihm, so erklärte der britische Fotograf David J. Slater, den Apparat entwendet. Es entstanden Bilder, die um die Welt gingen. Für sie reklamierte Slater das Copyright, nachdem die Fotos immer wieder bei Wikimedia Commons, der Plattform für öffentlich freie Bildquellen, gelandet waren.
Die stets auf Aufmerksamkeit bedachte Tierrechtsorganisation PETA ernannte sich zur Vertreterin des Affen und forderte das Copyright für ihn. Es folgte ein heftiges Prozess-Hin-und-Her. Der Streit endete zuungunsten von PETA, weil kein Tier im Besitz eines solchen sein kann. So entschied im April 2018 ein Berufungsgericht in San Francisco. Das Copyright ging wieder an Slater, der – nach eigenen Angaben – Millionenverluste durch den langen Streit erlitten hat. Es ging bei dem Prozess unter anderem auch um die Frage, ob ein Mensch das Recht an Bildern haben kann, die von Tieren oder anderen Lebewesen stammen. Magda Geisler
Aufschrei Die Formel lautet: „# = $$$“. Schon 2013 schrieb Josef Rankl, die feministische Kampagne #Aufschrei habe bewiesen, dass der Hashtag eine ideale Klammer sei, um Themen zu bündeln, „die genauso gut Produkte oder PR betreffen können“.
Dass Hashtags zu Aktivismus genauso gut passen wie zu Marketing, glaubt auch Andreas Bernhard (Das Diktat des Hashtags, Fischer 2018). Will man nun, zumindest in den USA, einen Hashtag wie #SAYITWITHPEPSI als Warenzeichen eintragen, so setzt das Patent and Trademark Office Hürden, so der Medienwissenschaftler. Das Doppelkreuz muss „jenseits des Internets“ eingesetzt worden sein, etwa auf „Werbebannern und Hinweisschildern“.
Da das bei politischen Hashtags eher selten ist, führt dazu, dass sie von Leuten mit bösen Intentionen gekapert werden können. Verklagen kann man nämlich den Sexisten nicht, der seinem Tweet ein #MeToo hinzufügt. Mladen Gladić
C
Copycat Mit der Aktion Copycat versuchen Tätowierer seit Langem, sich gegen das Kopieren ihrer Hautkunstwerke zu wehren. Diejenigen, die sich an fremden Motiven bedienen, sollen innerhalb der Szene stigmatisiert werden.
Die Tattoo-Begeisterten sind aber längst keine Subkultur mehr, jeder Hinz und Kunz trägt ein Tattoo, da ist juristischer Schutz praktischer. Denn die Tattoo-Motive sind selbstverständlich geistiges Eigentum des Tätowierers. Natürlich werden dem Träger des Motivs aufgrund der freien Verfügbarkeit über seinen Körper Rechte eingeräumt. Aber der Künstler darf ihm untersagen, mit dem Tattoo kommerzielle Geschäfte zu machen, etwa zu werben. Oder er kann eine Beteiligung (➝ Gomringer) an den Erlösen einklagen. Diesen Drops muss in den USA gerade die Game-Industrie schlucken, insbesondere die Hersteller elektronischer Sportspiele. Denn die Figuren der Fuß- und Basketball- sowie Käfigkampfsimulatoren sind Nachbildungen echter Stars – mit all ihrem Körperschmuck. Für die Tattoo-Darstellung müssten sich die Spieleentwickler also erst eine Erlaubnis einholen. Weil das teilweise versäumt wurde, laufen erste Klagen. Tobias Prüwer
D
Disney Der Maus gehört die Welt, und das nicht erst seit den Marvel-Superhelden-Filmen. Deshalb wohl hat sich der Disney-Konzern auch bereits 2003 das Patent an dem Swahili-Spruch„Hakuna Matata“ sichern lassen, der, wie alle vom „König der Löwen“ wissen, übersetzt „alles in Ordnung“ heißt. Das Patent bezieht sich zwar „nur“ auf das Marketing. Dennoch erstaunt, dass es immerhin 15 Jahre und die Startmeldung eines Remakes brauchte, bis sich Widerstand gegen diese Reinform von „kultureller Appropriation“ zu sammeln begann. Barbara Schweizerhof
G
Gesten laden nicht nur zu Missverständnissen ein: Der aus Daumen und Zeigefinger geformte Kreis wird hier als „okay“ verstanden, andernorts als obszön. Handbewegungen lassen sich wie fast alles andere auch monetarisieren. So hat sich der Apple-Konzern im vergangenen Jahr ein Patent sichern lassen, das auf Gesten beruht. Diese sollen analog zur Touch- und Spracheingabe berührungslos Befehle übermitteln. Das Ausstrecken von Daumen und Zeigefinger könnte so einen Anruf starten, eine schlangenförmige Bewegung durch Webseiten scrollen. Besonders für Gehörlose wäre die Technik eine Hilfe.
Doch nicht jede Geste erreicht die Fallhöhe der Patentfähigkeit. Vorm Bundesgerichtshof unterlag Apple im Streit, ob die Wisch-Geste zum Telefonentsperren geschützt sei. Erfolglos war auch Gene Simmons mit seinem die Metal-Szene aufschreckenden Patentversuch. Der Bassist von Kiss (➝ Nirvana) wollte sich die Teufelshörner oder den Satanskopf sichern lassen, also einen abgespreizten Zeige- und kleinen Finger, was tausendfach auf Metal-Konzerten zu sehen ist. Hätte Simmons Erfolg gehabt, hätte keine Band mehr satanisch posen können, ohne Geld an ihn abzudrücken. Tobias Prüwer
Gomringer Es heißt, die Dichterin Nora Gomringer zahle ihrem Lyrikervater, Eugen Gomringer, Erfinder der konkreten Poesie, Tantiemen für das auf ihre Haut gestochene Abbild (➝ Copycat) des väterlichen AEIOU-Poems. Falls Sie es nicht kennen: Es ist die japanisch anmutende, schlichtschöne Verschmelzung der Vokale des Deutschen in ein Bildzeichen.
Ich kann nicht kolportieren, ob die Tochter dem Vater aus Stolz Tantiemen bezahlt, der Vater angesichts der Nutzung auf die Ausbezahlung besteht oder die Geschichte ganz und gar Kolportage ist. Aber sie ist so schön wie das ist das Tüpfelchen auf dem i. Marlen Hobrack
H
Hochschule Guttenberg, Schavan, Koch-Mehrin – Wir erinnern uns an die Politiker, die Amt und Doktortitel verloren, als bekannt wurde, dass sie in ihren Dissertationen geistiges Eigentum anderer als eigenes ausgegeben hatten. Die Folge: Skepsis gegenüber der Arbeitsweise von Doktoranden. Was nicht folgte: längst fällige Reformen an den Hochschulen, damit auch das Vorgehen von Professoren und Privatdozenten stärker kontrolliert wird. Nicht selten wird es ihnen hierzulande leicht gemacht, ihre Macht zu missbrauchen. So dürfen Doktoranden, oft Mitarbeiter auf einer befristeten Stelle, für ihren Chef nicht nur kopieren. Im schlimmsten Fall erleben Nachwuchswissenschaftler, dass ihre Erkenntnisse vom Doktorvater oder Zweitgutachter für eigene Publikationen plagiiert werden (➝ Zitatenschatz). Die Opfer halten sich zurück – aus Angst, Job und Netzwerk des Betreuers zu verlieren. Üben sie Kritik, gibt es „Liebesentzug“ und die Uni-Laufbahn kann sehr schnell zu Ende gehen. Behrang Samsami
K
Kraftwerk Seit 20 Jahren streitet die Band Kraftwerk nun schon mit dem Hip-Hop-Produzenten Moses P durch diverse gerichtliche Instanzen über die Verwertung eines 2-Sekunden-Tonschnipsels. Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass genau diese beiden Parteien die Frage nach den Grenzen des Urheberrechts ausfechten. Auf der einen Seite die Überväter, ohne die es Hip-Hop so nie gegeben hätte, und auf der anderen Seite ein Produzent, der angibt, den Originalsong gar nicht zu kennen. Tilman Ezra Mühlenberg
N
Nirvana Lange ist es her, dass Marc Jacobs’ Entwürfe so begehrt waren, dass die Schauspielerin Winona Ryder einen seiner Pullis klaute. Womöglich hat der Modedesigner sich jetzt selbst aufs Stehlen verlegt. Prunkstück seiner „Redux Grunge Collection 1993/2018“ ist ein T-Shirt mit dem abgewandelten Logo von Nirvana – ein Smiley, der stoned ist. Kurt Cobains Witwe und die Ex-Mitglieder der Band reichten deshalb Klage ein. Tattoos hat Jacobs übrigens auch: Auf seiner Brust steht „Shameless“. Christine Käppeler
R
R im Kreis Das sagenumwobene Zeichen eines hochgestellten R mit Kreis herum, ist für viele der Inbegriff der Unantastbarkeit ihrer Geschäftsidee. Es ist eine unübersichtliche Schlangengrube ganz eigenen Ausmaßes. Wort-Bild-Marke? Geschmacksmuster? Welche Nizza-Klassen sollen gelten? Nicht umsonst hat sich um die Beantragung einer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (Kenner sagen: DPMA) eine ganze Hilfswelt zur Erlangung der rechtskonformen Beantragung einer Marke entwickelt. Oder wüssten Sie, ab wann etwas überhaupt schutzfähig ist? Sie wollen eine Bar eröffnen und sie „Stevens Bar“ nennen. Kann man einen Vornamen sichern und dann alle anderen „Stevens“ verklagen?
Ich höre den Juristen förmlich schon: Das kommt darauf an, und dann geht es zu den Fallstricken. Aber, es ist alles gar nicht so schwer, belehrte mich ein älterer, gar weiser Berliner Unternehmer einmal. Er nahm mich zupackend in den Arm, atmete den Qualm seiner Zigarre aus, als wir vorm Zwiebelfisch (ob das wohl eine angemeldete Marke ...) am Savignyplatz saßen: „Junge! Wenn du selber keine Marke bist, dann brauchst du auch keine anzumelden.“ Jan C. Behmann
Y
Youtube Tyler Ward, ein Sänger, den man nicht kennen muss, kopierte den Song einer Band, die man auch nicht kennen muss. Kurz nach Veröffentlichung des Originals stellte er ihn online. Das Video wurde über 23 Millionen Mal angesehen. Ward wurde vermutlich reich.
Youtube prägt eine Generation von Youtubern, die sich beim Umgang mit Material wenig um das Urheberrecht scheren. Manche Künstler profitieren vom Raub an ihrem geistigen Eigentum, sie werden noch bekannter, andere werden schlicht um Einnahmen gebracht. Artikel 13, der im Europäischen Parlament diskutiert wird, könnte ein neues digitales Urheberrecht bedeuten. Bisher argumentierte Youtube: Nicht unser Problem. Man stelle nur die Plattform und ermahne die Nutzer, Urheberrechte zu respektieren. Laut Youtube laden Nutzer in jeder Minute mehr als 400 Stunden Videomaterial hoch (➝ Kraftwerk). Artikel 13 soll nun Plattform-Betreiber verantwortlich machen und damit haftbar für die Inhalte, die Nutzer hochladen. Nur wie soll man diese Flut kontrollieren? Tja, da muss sich Youtube wohl selbst mal was einfallen lassen. Marlene Brey
Z
Zitatenschatz Dass jeder die gelben Reclam-Bände kennt, liegt an ihrer unglaublichen Verbreitung: Schon 1908 erschien die Nr. 5000, von 1945 bis 2003 wurden 35 Millionen Bände der Universal-Bibliothek gedruckt. Die Technik war entscheidend: Schon 1905 betrieb Reclam in Leipzig 40 Schnellpressen, die Energie dafür wurde durch die hauseigene Dampfmaschine er-zeugt. Gekonntes Marketing kam hinzu: Von 1912 bis in die 30er betrieb man Automatenhandel: Die Büchlein konnte man zum Beispiel an Bahnhöfen „ziehen“.
Aber es gibt auch rechtliche Gründe für Reclams immensen Erfolg: 1856 verabschiedete die Deutsche Bundesversammlung ein Urheberrecht, das Texte 30 Jahre nach Tod der Autorin oder des Autors gemeinfrei machte. Es ermöglichte den ausgesprochen günstigen Verkaufspreis der ersten Bände, angefangen 1867 mit Goethes Faust. Mladen Gladić
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