Der Untersuchungsausschuss gilt als das schärfste Schwert des Parlaments, um Affären und Skandale aufzuklären. Manchmal bleibt das Schwert aber stumpf, wenn die Abgeordneten drängende Fragen nicht stellen und die Öffentlichkeit machtlos auf der Zuschauerbank sitzt. Sinnvoll wäre daher ein Fragerecht für Bürger, doch Politiker sind von der Forderung vor allem überrascht.
Wie wichtig eine solche Reform wäre, zeigt sich beispielsweise am NSU-Untersuchungsausschuss von Baden-Württemberg. Der hat im Juli 2015 eine interessante Zeugin vor sich: die geschiedene Frau des Ku-Klux-Klan-Gründers von Schwäbisch Hall, der zugleich V-Mann des Landesverfassungsschutzes war. In der rassistischen Ku-Klux-Klan-Gruppe waren mehrere Polizisten aktiv, darunter ein Kollege von Michèle Kiesewetter, die im April 2007 in Heilbronn durch einen Kopfschuss ermordet wurde. Es war der letzte von insgesamt zehn Morden, die dem Nationalsozialistischen Untergrund zugeschrieben werden.
Auch die Zeugin war früher im Ku-Klux-Klan aktiv. Jetzt berichtet sie den Abgeordneten davon. Dabei erwähnt sie einen zweiten Aktivisten von besonderer Bedeutung: Thomas R., heute besser bekannt als V-Mann „Corelli“. Das wusste sie damals aber nicht. Sie kannte ihn vor allem unter seinem Spitznamen „Oikrach“. Thomas R. sei oft am Wochenende zu ihnen nach Hause gekommen, erzählt die Zeugin. Am Anfang habe er auf der Couch im Wohnzimmer geschlafen. Doch dann habe er ein eigenes Zimmer bekommen, weil ihn die Kinder gestört hätten.
Die Schatztruhe
Thomas R. war einer der wichtigsten V-Leute des Bundesamtes für Verfassungsschutz in der rechtsextremen Szene. Er gehörte zum NSU-Umfeld, eventuell war er sogar Mitglied des NSU. Über seine V-Mann-Tätigkeit weiß man bis heute vieles noch nicht. Einem Sonderermittler des Bundestages wurden vom Bundesverfassungsschutz nicht alle Akten zur Verfügung gestellt. Und Thomas R., Oikrach, Corelli, ist tot. Im April 2014 starb er überraschend an Diabetes, im Alter von 39 Jahren.
Und nun sitzt hier im Landtag von Baden-Württemberg eine Frau, die zigmal mit diesem Mann zu tun hatte. Der bei ihr seine Wochenenden verbrachte. Eine Schatztruhe voller Informationen ist zu erwarten. Doch diese Truhe wird nicht geöffnet. Nachdem der Ausschuss gehört hat, dass R. im Haus der Zeugin ein eigenes Zimmer bewohnte, wird die Vernehmung beendet. Die Abgeordneten haben keine Fragen mehr. Die Zeugin wird entlassen und entschwindet in die Anonymität.
Was für eine verpasste Chance. Als Beobachter fallen mir spontan jede Menge Fragen über „Corelli“ an die Frau ein. Manchmal werden Fragen eben zu Subjekten. Sie stellen sich. Wie oft war er da? Wo kam er her? Wann kam er an? Wurde er begleitet? Was hatte er dabei? Welche Personen erwähnte er? Was hat er erzählt? Was wollte er wissen? Es sind Fragen, die sich stellen. Doch das Parlamentsgremium, das diese Fragen stellen konnte und müsste, wurde zum Pfropf, der sie blockierte. Und die Öffentlichkeit, die diese Fragen hat, wurde enteignet durch ihre eigenen Vertreter.
In der ganzen Republik wird an der Aufklärung des NSU-Komplexes gearbeitet. Dabei stellen sich Tausende von Fragen – und es werden immer mehr. In den Untersuchungsausschüssen von Berlin über Erfurt bis Stuttgart sind viele gestellt worden. Viele aber auch nicht, aus welchen Gründen auch immer. Weil die Abgeordneten sie nicht auf dem Schirm haben, weil sie unaufmerksam sind – und manchmal vielleicht auch, weil sie brisante Fragen nicht stellen wollen. Im Stuttgarter Ausschuss saß etwa der FDP-Politiker Ulrich Goll, der früher Justizminister und damit Dienstherr der ermittelnden Staatsanwaltschaft in Heilbronn war. Fragen müssten sich also auch an ihn richten.
Eine Frage bleibt so lange existent, bis sie beantwortet ist. Und so lange virulent, wie sie öffentlich ist. Diese Öffentlichkeit ist in den Untersuchungsausschüssen anwesend – in Gestalt von Zuhörern, die viele Fragen haben und loswerden wollen. In der Regel sagen sie in den Pausen den Obleuten der Fraktionen, was sie gerne von den Zeugen wissen würden. Schicken ihrer Lieblingsabgeordneten eine SMS mit einer Frage in die Sitzung. Oder setzen die Fragen im Ausschuss-Getwitter ab.
Oft jedoch hilft das alles nichts. Im Bundestag erzählt mir eine Zuschauerin, sie habe nach einer Sitzung eine E-Mail an die Obleute aller Fraktionen geschrieben mit den Fragen, die ihr wichtig waren und die nicht gestellt wurden. Zurück kamen warme Worte, aber nichts Verbindliches. Nun hat sie eine Idee: „Ich bin für die Einführung eines öffentliches Fragerechts in Untersuchungsausschüssen.“ Sie würde gerne selber Fragen an die Zeugen richten – live und direkt.
Die Idee ist faszinierend, auch für manchen Abgeordneten. Armin Schuster sitzt für die CDU im NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags und kann sich ein Fragerecht für Bürger durchaus vorstellen. Bei anderen Berufspolitikern ruft der Vorschlag jedoch Abwehrreflexe hervor. „Die Untersuchungsausschüsse sind ein Instrument der Legislative“, erklärt Clemens Binninger, ebenfalls von der CDU, er leitet den Bundestagsausschuss zum NSU. Das Fragerecht solle den gewählten Abgeordneten vorbehalten bleiben.
Regeln lässt sich alles
Ein Grünen-Parlamentarier in einem Landtagsuntersuchungsausschuss hat ebenfalls Bedenken: „Sollen dann Rechtsextreme etwa auch Fragen stellen dürfen?“, fragt er. Offensichtlich hat er noch nicht realisiert, dass die rechte AfD jetzt in vielen Landtagen vertreten ist und deren Abgeordnete dort längst das Fragerecht haben. Der Grünen-Politiker findet weitere Einwände: „Wie soll man das regeln? Wie viele Fragen darf jeder stellen? Wie lange soll so eine Publikumsrunde gehen?“
Regeln lässt sich alles, wenn man will. Es braucht bloß den politischen Willen, die Parlamente zu öffnen und die Gesetze entsprechend zu ändern. In Grundgesetz und Landesverfassungen steht jedenfalls nirgends, dass nur die Abgeordneten Fragen stellen dürfen. Sollte sich erweisen, dass das externe Fragerecht selten in Anspruch genommen wird, wären alle Bedenken sowieso hinfällig. Wenn sich aber herausstellen sollte, dass es oft genutzt wird, wäre das geradezu ein Beleg für seine Berechtigung.
Ein Fragerecht für Bürger wäre ein kleiner Schritt zur Demokratisierung der parlamentarischen Demokratie. Dass Abgeordnete dahinter gleich eine Revolution wittern und ihre Entmachtung fürchten, zeigt lediglich, wie weit sie sich von ihren Auftraggebern, den Bürgern, entfernt haben. Dabei geht es doch nur um Fragen, um unschuldige Fragen.
Manchmal sind Fragen allerdings nicht ganz so unschuldig. Manchmal bringen sie unangenehme Wahrheiten ans Licht. Und Pfropfen, das lehrt uns die Medizin, können einen Infarkt auslösen.
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