Falsches Signal

Debatte Der Begriff der „Rasse“ ist in Deutschland belastet – ja. Aber es wäre verkehrt, ihn aus dem Grundgesetz zu streichen
Exklusiv für Abonnent:innen | Ausgabe 27/2020
Die Debatte, den Begriff „Rasse“ aus dem Grundgesetz zu streichen, verkennt, wie vielfältig der Begriff verwendet wird
Die Debatte, den Begriff „Rasse“ aus dem Grundgesetz zu streichen, verkennt, wie vielfältig der Begriff verwendet wird

Foto: imago images / U. J. Alexander

Der Begriff Rasse ist im Grundgesetz ein verpönter Diskriminierungsgrund. In allen Rechtstexten, in denen er vorkommt, geht es nicht um Rasse im biologischen Sinne, sondern um das Diskriminierungsverbot aufgrund der Rasse. Die aktuell gestellte Forderung, Rasse aus dem Grundgesetz zu streichen schadet dem Antidiskriminierungsrecht. Die Forderung ist nicht zuletzt rechtsdogmatisch angreifbar und unstimmig. Die Forderung geht von einem bewusst verzerrten Begriff aus, um die Streichung als großen Coup zu präsentieren, als eine vermeintliche der Vollendung des Antidiskriminierungsrechts. Tatsächlich handelt es sich um einen international und interdisziplinär etablierten Rechtsbegriff, der zudem Überschneidungen mit zahlreichen anderen Formen der Diskriminierung zu