Gegen jeden Zwang

Kopftuch Das Berliner Neutralitätsgesetz beruht auf Vorurteilen, es macht Muslimas das Leben schwer
Exklusiv für Abonnent:innen | Ausgabe 19/2018

Gehört das Kopftuch nun in die Schule oder nicht? Für-und-Wider-Positionen stehen sich in dieser Frage kompromisslos gegenüber. Deshalb hat jetzt ein Berliner Gericht entschieden, ob eine Lehrerin während der Arbeit ein Kopftuch tragen darf oder nicht. Eine Muslima hatte gegen das Land Berlin geklagt, weil sie in der Grundschule, in der sie arbeitet, das Kopftuch tragen will. Das verweigerte der Senat mit Blick auf das Neutralitätsgesetz. Bei Redaktionsschluss stand die Entscheidung noch aus. Das Problem ist aber grundsätzlich.

Um das zu verstehen, ist sowohl ein Blick in die Vergangenheit als auch einer in die „Kopftuch-Debatte“ vonnöten. Mit dem Neutralitätsgesetz hat das Land Berlin 2006 erlassen, dass Beschäftigte in der Justiz, d