Verfassungsgericht: Kein hinreichender Schutz für Rechtsstaat und Demokratie

Überwachung Hat das Bundesverfassungsgericht Bayerns Aushöhlung der Grundrechte in die Schranken gewiesen oder ihr Tür und Tor geöffnet?
Exklusiv für Abonnent:innen | Ausgabe 20/2022

Der Verfassungsschutz sei nichts weniger als der „Garant für die Bewahrung unserer Freiheit“. Mit diesen martialischen Worten begründete 2016 der CSU-Politiker Hans Reichhart im bayerischen Landtag das bundesweit schärfste Verfassungsschutzgesetz. Mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. April ist nun klar: Das Gesetz selbst verstößt in weiten Teilen gegen die Freiheit. 14 Artikel wurden als verfassungswidrig eingestuft: Online-Durchsuchung, Verwanzung von Wohnungen, V-Leute und einiges mehr dürfen vorerst nicht mehr so eingesetzt werden wie bisher.

Zwar gilt das Urteil nur für den bayerischen Verfassungsschutz, aber Karlsruhe machte deutlich, dass der Verfassungsschutz prinzipiell als Instrument der „Vorfeldaufklärung&