Ende der Staatsbahn
1990 - 1994
Nachdem die Bundesbahn 1993 deutschlandweit nur noch 20 Prozent aller Güter transportiert und sich Schulden von gut 34 Milliarden Euro angehäuft haben, leitet der Bundestag eine Bahnreform mit dem Ziel ein, wieder mehr Menschen und mehr Fracht auf die Schiene zu bringen. Dazu wird die Bahn unabhängig von der Politik und marktwirtschaftlich ausgerichtet. Das seinerzeit beschlossene Eisenbahn-Neuordnungsgesetz verfügt, dass zum 1. Januar 1994 nach der Fusion von Deutscher Reichsbahn (DR) und Bundesbahn (DB) die Gründung der Deutschen Bahn AG (DB AG) erfolgt.
Wettbewerb auf der Schiene
1994 - 1999
Die DB AG wird in einzelne Aktiengesellschaften aufgeteilt, die sich seither in einer gemeinsamen Holding (DB AG Holding) befinden. Das Bundesverkehrsministerium schreibt es der Bahnreform zu, dass die DB wieder Gewinne erzielt und im Güterverkehr mehr Wettbewerb stattfindet. Zu diesem Zeitpunkt sind etwa 300 Unternehmen unterwegs, die nicht nur der Deutschen Bahn, sondern sich auch untereinander Konkurrenz machen. Nur im Personenverkehr bleibt die DB vorerst alleiniger Marktführer.
Artikel 87e des Grundgesetzes
2001 - 2002
Unter der rot-grünen Bundesregierung wird ein Privatisierungsgesetz ins Gespräch gebracht, bei dem ausgehend von Artikel 87e des Grundgesetzes eine Teilprivatisierung mit Netz favorisiert wird.
Börsengang auf jeden Fall
2005 - 2006
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD heißt es im November 2005, der Börsengang der Bahn müsse weiter vorangetrieben und in der begonnenen Legislaturperiode Gesetzeskraft erlangen. So beginnt ein Gesetzgebungsverfahren zur Bahnreform, das auf eine Teilprivatisierung mit Netz hinausläuft. Durch diese Variante soll die integrierte Konzernstruktur erhalten bleiben, auch wenn klar ist, dass die für 2010 anstehende Liberalisierung des EU-Eisenbahnnetzes ein solches "Eigentumssicherungsmodell" in Frage stellen könnte.
Sprengsatz Volksaktie
2007
In einer Studie, die im Auftrag der Bundesländer erstellt wird und am 17. September vorliegt, werden Zweifel laut, ob eine Privatisierung überhaupt mit der Verfassung vereinbar ist. Im Oktober entscheidet der SPD-Parteitag in Hamburg, dass man einer Teilprivatisierung nur zustimmen werde, wenn diese über das "Volksaktienmodell" erfolgt. Mindestens 25,1 Prozent des bisher staatseigenen Bahnkapitals sollen über stimmrechtslose Vorzugsaktien verkauft werden. Sollte die Union dem nicht zustimmen, soll ein Sonderparteitag der SPD einberufen werden.
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